Nebenkostenabrechnung alter Mietvertrag (geringere Betriebskosten)

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung alter Mietvertrag (geringere Betriebskosten)

Hallo allerseits :)

Habe eine Frage zu unserem Mietvertrag und damit einhergehend die dazugehörigen Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen.

Unser Mietvertrag ist aus den 70er Jahren. Bzw. Ist das der ursprüngliche Mietvertrag der Eltern meines Partners. Mittlerweile ist dies allerdings "unsere" Wohnung. Übergang des Mietvertrages der Eltern durch Auszug. Hierüber hat sich der Vermieter nicht echauffiert. Da der Mietvertrag alt ist und darin lediglich geregelt ist, dass als Nebenkosten Heiz- und Wasserkosten wie auch Kabelgebühren zu zahlen sind, wurde dies seitens des Vermieters auch bisher so praktiziert.
Nun möchte der Vermieter mit der neuesten Nebenkostenabrechnung allerdings alle Nebenkosten umlegen.
Ist dies möglich? Auch vor dem Hintergrund, dass der bestehende Mietvertrag nicht auf uns sondern die Eltern meines Partners geschlossen wurde?
Dem Vermieter ist bekannt, dass nicht mehr seine Eltern, sondern wir nun hier wohnhaft sind. Ebenso wurde es weiterhin jahrelang konkludent von unserem Vermieter so praktiziert, dass nur die im Mietvertrag gelisteten Nebenkosten gefordert wurden.

Ich sehe sein Verhalten der letzten Jahre als stillschweigendes Akzeptieren, dass nun wir als Mietvertragspartner anzusehen sind. Die Forderung von nicht erwähnten Nebenkosten im Mietvertrag sowie ein fehlender Verweis auf die Betriebskostenverordnung schließen für mich die Forderung von den anderweitigen Betriebskosten aus...

Vielen Dank schon mal :)

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Auch vor dem Hintergrund, dass der bestehende Mietvertrag nicht auf uns sondern die Eltern meines Partners geschlossen wurde?


Na Sie sind ja pfiffig ... und die Eltern nicht mehr dort wohnen sondern SIe, wird auch keine Miete gezahlt?

... ich kenne solche Fälle nicht, aber ein Übergang des MV auf den Sohn bei Auszug der Eltern aus der Mietsache kenne ich so nicht. Sie haben keinen Vertrag, zahlen Miete in einem vertragslosen Zustand ... da kann ich mir schon vorstellen, dass man da auf die gesetzlichen Regeln bezgl. der NK-Abrechnung zurückgreifen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1189 Beiträge, 473x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... ich kenne solche Fälle nicht...

Die fehlende Kenntnis beschränkt sich offensichtlich nicht auf "solche Fälle". :sad:

Zitat (von AltesHaus):
... Sie haben keinen Vertrag, zahlen Miete in einem vertragslosen Zustand ...


Wenn es nicht zu traurig wäre, würde ich über den "vertragslosen Zustand" lachen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- die derzeitigen Bewohner können im Rahmen einer Vertragsänderung in das ursprüngliche Mietverhältnis eingetreten sein oder
- es wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder
- das ursprüngliche Mietverhältnis besteht weiter.
Welche Alternative vorliegt, kann hier letztlich offen bleiben. Die größte Wahrscheinlichkeit sehe ich für die letzte Variante. Fest steht allerdings, dass es in allen Fällen einen Vertrag gibt.

Zitat (von AltesHaus):
... da kann ich mir schon vorstellen, dass man da auf die gesetzlichen Regeln bezgl. der NK-Abrechnung zurückgreifen kann.


Stellt sich nur die Frage, auf welche gesetzlichen Regeln zur Abrechnung von Betriebskosten der Vermieter zurückgreifen könnte um nicht vereinbarte Kostenarten abzurechnen.
Die gesetzliche Regel lautet "ohne Vereinbarung keine Umlage". Einen gesetzlichen Anspruch auf die Umlage von Betriebskosten gibt es schlicht und einfach nicht.
Das ist nur das Gegenteil der hier zitierten Aussage.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Übergang des Mietvertrages der Eltern durch Auszug.

Dummerweise sehen weder Gesetz noch Rechtsprechung ein solches Konstrukt vor.



Zitat (von fb428377-10):
Ich sehe sein Verhalten der letzten Jahre als stillschweigendes Akzeptieren, dass nun wir als Mietvertragspartner anzusehen sind.

Stimmt, da stellt sich nur die Frage nach der Grundlage: Mietvertrag nach Gesetz oder auf Grundlage des elterlichen Vertrages.

In keiner der Varianten kommt der Vermieter gut kostenmäßig weg ...



Zitat (von fb428377-10):
Nun möchte der Vermieter mit der neuesten Nebenkostenabrechnung allerdings alle Nebenkosten umlegen.
Ist dies möglich?

Selbstverständlich. Es müssen nur alle Vertragspartner zustimmen.


Ist halt die Frage, ob man das akzeptiert.
Falls nicht, könnte das den Vermieter dazu bringen, das er intensiv über einen Wechsel der Mieter nachdenkt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Also für mich sind die Mieter der Wohnung immer noch die Eltern deines Partners.
Ihr seid Untermieter.

Und die Hauptmieter sind auch der Ansprechpartner für irgendwelche Vertragsänderungen.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 03.11.2018 20:31

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Daher wäre ich auch etwas zurückhaltender, der VM könnte sich daran erinnern, dass ihr nicht seine Vertragspartner seid.
.
Diese Forderung könnte einen guten Anlass darstellen, den Mietvertrag auf euch zu ändern, mittels eines Aufhebungsvertrag, der euch an die Stelle deiner Schwiegereltern setzt.
Sonst seid ihr auch auf Gedeih und Verderb diesen ausgeliefert.
Sie könnten den Vertrag jeder Zeit kündigen.
Andererseits müssen die Schwiegereltern für Schäden, die ihr in der Wohnung verursacht, gegenüber dem VM haften.

Ich sehe da einiges an Konfliktpotential

Als Gegenleistung stimmt ihr dem ganzen zu, bzw. das steht dann eben im neuen Vertrag.
Vielleicht gibt es noch was, was ihr dafür für euch nochaushandeln könnt, evtl. Kündigungsschutz o.ä.
Andererseits sollte man vorsichtig sein, das nichts zu euren Ungunsten im neuen Vertrag steht.
Viele alte Klauseln sind zugunsten der Mieter für unwirksam erklärt worden.

Wie schon gesagt, als VM hat man Mittel und Wege euch aus der Wohnung zu bekommen, wenn ihr ihn stresst.
Zumal ihr eben UNTERmieter seid
Eigenbedarfskündigung dürfte hier recht einfach sein durchzukriegen, da die Mieter ja nicht mal mehr in der Wohnung leben.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 03.11.2018 21:14

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Zitat (von AltesHaus):
... ich kenne solche Fälle nicht...


Die fehlende Kenntnis beschränkt sich offensichtlich nicht auf "solche Fälle". :sad:


Stimmt, aber Rückschlüsse von Ihrer Situation auf meine verbitte ich mir, aber geben SIe die Hoffnung nicht auf, irgendwann klappts gewiss mit der Kentnis ... ;)

Zitat (von RMHV):
Wenn es nicht zu traurig wäre, würde ich über den "vertragslosen Zustand" lachen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:


Und auch darüber kannn man spekulieren, denn hierzu wurde ja gepostet:

Zitat (von fb428377-10):
Mittlerweile ist dies allerdings "unsere" Wohnung. Übergang des Mietvertrages der Eltern durch Auszug. Hierüber hat sich der Vermieter nicht echauffiert.


Um Wiederholungen zu vermeiden:
Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise sehen weder Gesetz noch Rechtsprechung ein solches Konstrukt vor.



Da hierzu nichts vereinbart wurde in Ermagelung eines Vertrages könnte ich mir gut vorstellen, dass hier die gesetzliche Grundlage greift.

Ein Schlupfloch sehe ich allerdings noch, der Sohn war ununterbrochen id Wohnung gemeldet, dann könnte es klappen ... wenn man in Berlin wohnt.


.

-- Editiert von AltesHaus am 03.11.2018 21:17

-- Editiert von AltesHaus am 03.11.2018 21:19

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank allen für die Antworten! Es sind auf jeden Fall ein paar Dinge und Gedankenanstöße dabei, die uns sicher weiterhelfen können!
Danke!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36333 Beiträge, 13534x hilfreich)

@ AltesHaus: es ist doch ein Vertrag da, nur einer eigener Art. Der alte Mietvertrag greift jedenfalls nicht mehr. Entweder also ein Vertrag eigener Art oder aber es ist Nutzungsentschädigung zu zahlen. Und in beiden Fällen geht es dann bei den Nebenkosten um die Kosten, die tatsächlich anfallen. Die müssen natürlich sauber abgerechnet sein, das ist ja nicht die Frage. Aber es wäre schon sehr töricht, sich auf einen Vertrag zu berufen, der nicht mehr greift. Dann kann der Vermieter nämlich auf ganz andere Ideen kommen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der alte Mietvertrag greift jedenfalls nicht mehr.


Doch könnte er. In Berlin wurde schon einmal (1 x bekannt) der Art geurteilt, dass, wenn die Eltern ausziehen und das Kind (welches immer ohne Unterbrechung mit den Eltern dort gewohnt hat) den MV fortführt, gleichzusetzen ist mit dem Umstand als wenn die Eltern verstorben wären und das Kind den MV "erbt" Voraussetzung hierfür war aber (meine ich), dass das Kind ununterbrochen mit den Eltern dort gewohnt hat.

Allerdings gebe ich hier zu bedenken, dass mir hier lediglich ein erstinstanzliches Urteil bekannt ist und Berlin auch innerhalb der eigenen Stadtgrenzen zu differenten Entscheidungen in ähnlichen Sachen kommt. Hinzu kommt, dass dies in erster Instanz so entschieden wurde, ob die zweite das aufrecht erhielt ist nicht bekannt. Auch habe ich große Zweifel, dass in Bayern, Hessen oder NRW so geurteilt werden würde. Als VM wäre ich gegen ein solches Urteil vorgegangen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Sorry, dass ich so unwissend bin, aber kann mir jemand mal erklären, warum der alte Vertrag nicht mehr greifen soll?

Wo ist da die Gesetzesgrundlage?


.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36333 Beiträge, 13534x hilfreich)

In dem alten Mietvertrag stehen die Vertragspartner. Die gibt es nicht mehr.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In dem alten Mietvertrag stehen die Vertragspartner. Die gibt es nicht mehr.

wirdwerden


Na ja ... wir wollen mal hoffen, dass es die noch gibt, sie sind halt umgezogen und der Sohn hat dann wohl die Wohnung "gekapert" ;)

Aber die Frage ist berechtigt und bei mir eröffnet sich die nächste:

@TE

Als Ihre Eltern ausgezogen sind, haben die da den Mietvertrag gekündigt?

-- Editiert von AltesHaus am 04.11.2018 10:46

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

"Auch vor dem Hintergrund, dass der bestehende Mietvertrag nicht auf uns sondern die Eltern meines Partners geschlossen wurde?"


Nein, hat er doch im ersten Beitrag gesagt, darum wunder ich mich ja.


Der Mietvertrag der Eltern besteht!

Ich kann daher eurer Diskussion einfach nicht folgen. Ich verstehe sie nicht.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 04.11.2018 16:39

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Der Mietvertrag der Eltern besteht!


So und ich sage jetzt, der besteht nicht. Wir beide wissen es nicht, also?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn der Threaderöffner aber das als Fakt so hinstellt. Ich habe ihn ja zitiert.

Er erzählt, der VM behandelt ihn wie den eigentlichen Mieter.
Aber ist er das? Nur weil er nun dort wohnt (sicher nicht).
Weil er bezahlt? reicht wohl auch nicht
geht sowas überhaupt stillschweigend? Geht das überhaupt mündlich, und wenn, ist das rechtssicher?

Gekündigt wurde der Vertrag anscheinend nicht, sonst würde er wohl nicht bestehen können.
Und wenn er besteht, besteht er eben.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 04.11.2018 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Wenn der Threaderöffner aber das als Fakt so hinstellt. Ich habe ihn ja zitiert.


Nein eigentlich liegt diese benötigte Info nicht vor, wir beide deutelten dies:

Zitat (von fb428377-10):
Übergang des Mietvertrages der Eltern durch Auszug.


gegensätzlich.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5899 Beiträge, 2242x hilfreich)

Zitat:
Da der Mietvertrag alt ist und darin lediglich geregelt ist, dass als Nebenkosten Heiz- und Wasserkosten wie auch Kabelgebühren zu zahlen sind, wurde dies seitens des Vermieters auch bisher so praktiziert.


Da könnte auch die Antwort zur Frage ob der alte Vertrag noch weiter besteht oder eine Übernahme durch die Kunder durch Vereinbarung zustande gekommen ist.
An wen wurden denn die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen in den letzten Jahren gerichtet ?
Vielleicht gab es nach dem Auszug der Eltern auch eine Mieterhöhungserklärung die an die Kinder als Vertragspartner. Das wären alles Beweise für den eintritt der Kinder in den alten Vertrag.
Von einem vertragslosen Zustand würde ich jedenfalls nach den bisherigen Infos nicht ausgehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
geht sowas überhaupt stillschweigend?

Ja, das ginge schon.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
Geht das überhaupt mündlich,

Ja, auch das geht.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
und wenn, ist das rechtssicher?

So rechtsssicher wie jeder Mietvertrag in Deutschland ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

@n altes Haus:

Bedeutet denn ein Auszug der Eltern wirklich automatisch, dass die Kinder dann Mieter werden.
Entsteht dann nicht erstmal ein ganz normales Untermietsverhältnis bzw. eine Aufnahme von Familienangehörigen.
Verlieren die Eltern dann wirklich gleich die ganzen Rechte an der Wohnung.

Es ist klar, dass ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann,
aber soweit ich weiß kann nur schriftlich gekündigt werden.

Also wie funktioniert dann nun rechtlich ein Wechsel der Mieter?
Ist das ein Aufhebungsvertrag?

Könnt ihr das nicht mal erläutern?
Mir ist das nicht bekannt und vielen anderen Lesern vermutlich auch nicht.
]

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 04.11.2018 21:03

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 04.11.2018 21:07

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Bedeutet denn ein Auszug der Eltern wirklich automatisch, dass die Kinder dann Mieter werden.


Meines Erachtens nicht, in Berlin ticken die Uhren anders und wie woanders geurteilt wird, wer weiß das schon.

Ich gehe davon aus, dass der MV gekündigt wurde, aber das ist natürlich nur eine Annahme, und deswegen ein vertragsloser Zustand herrscht. Aber Spezi hat Recht, man müsste wissen an wen die NK-Abrechnungen geschickt wurden und die (mit Sicherheit durchgeführten) Mieterhöhungen gerichtet waren. Alles Spekulatius, bis wir Aufklärung vom TE erhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde! zur Aufklärung an euch:

Der Mietvertrag würde niemals gekündigt. Mein Partner hat dort mit seinen Eltern gelebt, seit er ein Jahr alt war. Durch Tod des Vaters blieb die Mutter Mieterin. Diese ist dann aber ausgezogen. Und mein Partner weiterhin in der Wohnung wohnen geblieben.
Sämtliche Schreiben (unter anderem eine Mieterhöhung) sind an uns, bzw. Meinen Partner gegangen und anschließend von dessen Konto überwiesen worden.
Zusätzlich wurde ein gesonderter Vertrag bzgl zur Wohnung gehörigen Stellplatz geschlossen...

Soweit zur Schaffung klarer Verhältnisse ;)

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Soweit zur Schaffung klarer Verhältnisse ;)


Gut für Sie :)

Zitat (von fb428377-10):
Da der Mietvertrag alt ist und darin lediglich geregelt ist, dass als Nebenkosten Heiz- und Wasserkosten wie auch Kabelgebühren zu zahlen sind, wurde dies seitens des Vermieters auch bisher so praktiziert.
Nun möchte der Vermieter mit der neuesten Nebenkostenabrechnung allerdings alle Nebenkosten umlegen.


So und nun würde ich gerne mal den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung wissen. Also lediglich Heiz- Wasser- und Kabelkosten ? Was ist mit Abwasser? Oder doch noch mehr, wie zB Allgmeinstrom, Versicherung etc.?

I

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

An Nebenkosten werden im Mietvertrag folgende Posten als monatliche Vorschüsse aufgeführt:

Wasser und Kanal, Strom, Müllabfuhr, FS-Antenne

Ebenso Sammelheizung und Warmwasser

Des weiteren wird weiter unten angeführt, dass der Mietzins auch die Nebenkosten umfasst. Darunter verstehe ich die restlichen Nebenkosten... Allerdings sind diese demnach in der "Kaltmiete" inbegriffen (also in etwa Versicherungen, Grundsteuer und dgl.)

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3172x hilfreich)

Deswegen bat ich um den genauen Wortlaut (Wort für Wort) dieses Teils des Mietvertrages.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zunächst wie folgt:

§ 3 Mietzins:
Nr. 3: Nebenabgaben
(...) Verpflichtet sich an der Sammelheizung und Warmwasserversorgung teilzunehmen und den (...) Kostenbetrag gesondert neben dem Mietzins abzuführen. (...)
An Nebenkosten sind als monatliche Vorschüsse zu zahlen:
Wasser- und Kanalgebühren (...DM), Müllabfuhr (...DM), FS-Antenne (...DM).

Strom war ein Fehler von mir. Wird hier angegeben als direkt zu zahlender Betrag natürlich an den Stromanbieter ;)

Weiterhin:
Unter § 5 außerordentliches Kündigungsrecht:

Nr. 3: "Der Mietzins umfasst auch die Nebenkosten"


Mehr steht nicht drin bzgl. Nebenkosten ;)

2x Hilfreiche Antwort

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