Nebenkostenabrechnung bei getrenntem Paar

22. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung bei getrenntem Paar

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem.

Meine Mieter haben sich im letzten Jahr getrennt. Sie hat die Wohnung verlassen und er ist noch ein paar Monate in der Wohnung geblieben, jedoch letztendlich auch ausgezogen.

Nun geht es um die Auszahlung der Nebenkostenabrechnung. Er ist der Meinung dass er das gesamte Guthaben für sich beanspruchen kann. Ich bin der Meinung, dass sie ihren Anteil auch von uns bekommt. Wir haben bei Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht.

Ich habe bisher nichts im Internet dazu richtig gefunden. Vielleicht habt ihr eine Antwort, ob die Nebenkosten aufzuteilen sind oder ob er alles bekommt.

Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Ich habe bisher nichts im Internet dazu richtig gefunden.

Es wäre vermutlich sinniger die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen diesbezüglich zu lesen.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Antwort, die Du suchst, müsste eigentlich bereits in Deinen Unterlagen vorhanden sein (zumindest im Normalfall).
- wer steht im Mietvertrag als Mieter (nur eine der beiden Personen oder beide?)
- gibt es zusätzlich zu den Angaben im Mietvertrag noch weitere und/oder nachträgliche Vereinbarungen/Änderungen (und sind die im Zweifelsfall rechtlich auch gültig)?

Aus diesen Dingen lassen sich dann (oft sehr eindeutige) Rückschlüsse ziehen, an wen Du ein Guthaben auszahlen kannst oder ggf. sogar musst! Denn auch wenn Dein Gerechtigkeitssinn, der hier durch die Zeilen klingt

Zitat (von go520238-32):
Ich bin der Meinung, dass sie ihren Anteil auch von uns bekommt. Wir haben bei Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht.


irgendwie sympathisch ist, der spielt im Endeffekt keine Rolle. Es geht schlicht um vertragliche Vereinbarungen und daraus resultierend Rechte/Pflichten und in einigen Fällen Wahlmöglichkeiten.

Guck doch mal in Deinen Unterlagen und reiche die Infos nach. Dann kann man dazu vielleicht schon mehr sagen. Aktuell wäre die Einschätzung eher: Wer bin ich und wenn ja, wie viele ;-)

-- Editiert von User am 22. Februar 2023 05:36

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#3
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bis zum 30.09 waren beide vertraglich als Mieter im Mietvertrag. Ab dem 01.10 wurde eine schriftliche Änderung vereinbart, dass er alleiniger Mieter ab dem 01.10 ist. Es wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt.

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#4
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Dein Gerechtigkeitssinn, der hier durch die Zeilen klingt
irgendwie sympathisch ist, der spielt im Endeffekt keine Rolle



Gerechtigkeit eher weniger, ich habe nur keine Lust hinterher rechtlich belangt zu werden weil einer seinen Anteil nicht bekommt.

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#5
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Also bis zum 30.09 waren beide vertraglich als Mieter im Mietvertrag. Ab dem 01.10 wurde eine schriftliche Änderung vereinbart, dass er alleiniger Mieter ab dem 01.10 ist. Es wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt.


Ah, das ist doch schon mal was! Ich gehe dann auch davon aus, dass bzgl. der Nebenkosten nicht explizit etwas vereinbart wurde in der schriftlichen Änderung.

Dann beurteile ich das so:
Ab dem 01.10 wurde die Frau einvernehmlich aus dem Mietvertrag entlassen und ist nicht mehr Vertragspartei. Dadurch gehen alle Rechte und Pflichten allein auf die verbliebenen Parteien über. Aus der Mietpartei AB wurde somit die Mietpartei B, mit allen daraus resultierenden Rechten, auch die Auszahlung irgendwelcher Guthaben aus den Nebenkosten. Du musst also an den Mann auszahlen, nicht an die Frau. Wie die beiden im Innenverhältnis ihre gegenseitigen Ansprüche klären, das ist für Dich unerheblich und auch schlicht nicht Dein Bier. Wenn die sich die Köppe einhauen möchten, dann dürfen die das. Deine Auszahlung des Guthabens an den Ex-Mieter würde demnach eine schuldbefreiende Wirkung haben und alles andere kann Dir egal sein. Eine Auszahlung an die Ex-Mieterin kann meiner Meinung nach durch Dich nur erfolgen, wenn der Ex-Mieter dem zustimmt - denn letztlich ist er Dein einziger Vertragspartner, die Frau ist doch einvernehmlich raus. Mit der hast Du rein rechtlich nichts mehr zu tun.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Ab dem 01.10 wurde eine schriftliche Änderung vereinbart, dass er alleiniger Mieter ab dem 01.10 ist. Es wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt.
Bis dahin stimme ich Ino zu. Das klingt so, als ob der Mietvertrag nicht beendet sondern nur geändert wurde. Dann gibt es keinen Grund für eine Zwischenabrechnung oder eine Abrechnung mit der nun Ex-Mieterin.

Zitat (von go520238-32):
Wir haben bei Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht.
Warum wurde das denn gemacht? Gibt es da irgendeine spezielle Vereinbarung im Änderungsvertrag? Denn wenn der jetz alleinige Mieter alle Rechten und Pflichten übernimmt, ist ein Übergabeprotokoll unsinnig. Es wurde ja nichts übergeben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Wir haben bei Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht.

Zitat (von cauchy):
Warum wurde das denn gemacht? Gibt es da irgendeine spezielle Vereinbarung im Änderungsvertrag? Denn wenn der jetz alleinige Mieter alle Rechten und Pflichten übernimmt, ist ein Übergabeprotokoll unsinnig. Es wurde ja nichts übergeben.


Stimmt, guter Einwand. Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass das nur gemacht wurde, um bis zu dem Zeitpunkt mögliche Ansprüche gegen die ausgeschiedene Mieterin festzuhalten. Denn bis zu dem Tag des Ausscheidens haftet sie für Schäden, die bis dahin festgestellt wurden, gemeinsam mit dem verbliebenen Mieter, nur eben für nichts mehr, was danach kommt. Aber eventuell steht in dem Übergabeprotokoll ja noch was drin, was für diesen Fall relevant wäre. Also auch da nochmal genau nachschauen, was drin steht!

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#8
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Warum wurde das denn gemacht? Gibt es da irgendeine spezielle Vereinbarung im Änderungsvertrag?


Sie wollte zur Absicherung ein Übergabeprotokoll um eventuell für spätere Schäden nicht aufkommen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Sie wollte zur Absicherung ein Übergabeprotokoll um eventuell für spätere Schäden nicht aufkommen zu müssen.
Nun gut. Welche Relevanz das hat, könnte man diskutieren. Ich war/bin der Meinung, dass der Vermieter nach einem Änderungsvertrag in aller Regel mit dem Ex-Mieter eh nichts mehr zu tun hat und Ansprüche nur noch an den verbliebenen Mieter stellen kann.

Für die Nebenkostenabrechnung sollte das aber egal sein. Sofern im Änderungsvertrag nicht irgendwas besonderes festgehalten wurde, ist für diese nur noch der jetzige Mieter zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Dadurch gehen alle Rechte und Pflichten allein auf die verbliebenen Parteien über

Nicht unbedingt, man kann auch anderes vereinbaren.

Insofern müsste manden Wortlaut der Vereinbarungen kennen und den genauen Ablauf kennen.


#

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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