Nebenkostenabrechnung der Zentralheizung

30. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung der Zentralheizung

Ich habe noch ein anderes Problem:

Hab die Nebenkostenabrechnung für die Heizung erhalten und die kommt mir falsch vor.
Wir hatten Zetralheizung und haben die Heizung nur ca 2 Monate an gehabt.
Jetzt sollen wir, obwohl wir nur 9 Monate in einer 45qm Wg/modernisiert/ gelebt haben, 200 € nachzahlen.
Ich dachte immer die Heizkosten errechnen sich nach dem Verbrauch.
Nur wir sollen die Gesamtkosten/Fläche des Hauses prozentual auf unsere Wohnfläche bezahlen.(ist sehr kompliziert, habs teilweise nicht mal verstanden).

Die Abrechnung ist von einem Externen Unternehmen erstellt müsste also eigenlich ok sein, aber wenn man nur 2 Monate heizt (warmwasser exclusive), 200 € nachzuzahlen finde ich was viel.
Danke für eure Mühen



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was habt ihr denn für die 9 Monate an Heizkosten vorausgezahlt?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:

...Die Abrechnung ist von einem Externen Unternehmen erstellt müsste also eigenlich ok sein...


da würde ich mich nicht drauf verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Auch externe Unternehmen können nur mit den vom Vermieter angegebenen Zahlen rechnen...
Aber: Heizkosten berechnen sich nicht nur aus dem Verbrauch! Wartung, Betriebsstrom, Schornsteinfeger zählen ebenfalls zu den heizkosten.
Zudem gibt es einen Schlüssel zur berechnung. Irgendwo im Mietvertrag taucht mal ne Zahl auf... da stelt dan sowas wie: Die verbrauchskosten werden 30/70 aufgeteilt... (können auch andre Zahlen sein) Das bedeutet das die GESAMTkosten der Anlage Prozentual aufgeteilt werden. Ein Teil nennt sich VERBRAUCHSkosten und hier wird der Verbrauch gerechnet. Also Strom, Brennstoff usw. Der andere Teil sind die GRUNDkosten hier wird die bereitstellung der Anlage, Wartung usw. berechnet. Daher bezahlt man auch wenn man keine heizenergie verbraucht hat. Das ist übrigens keine Willkür des Vermieters sondern seine Pflicht so zu rechnen. Die 2. Zahl steht für den Verbrauch. Du hast bei der oben erwähnten aufteilung der Kosten also die beste möglichkeit durch das heizverhalten die Kosten zu reduzieren. Wenn die Aufteilung aber z.B. 60/40 lauten würde, die geringste Möglichkeit hierfür.

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