Hallo.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich habe vom 1.5.14 bis zum 30.4.2015 zur Miete gewohnt (59 Quadratmeter ). Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von 2014 erhalten und hatte ein Plus von ca 300 € , was mich natürlich nicht stört. In dieser Nebenkostenabrechnung waren allerdings die Heizungszählerstände vom Auszug aufgelistet. Nun die Abrechnung von 2015.
Wieder stehen die Heizungszählerstände vom Auszug da drin. Und ich soll nun 320 € nachzahlen.
Habe ich einen Denkfehler?
Wieso soll ich so viel nachzahlen , obwohl der Vermieter meinen tatsächlichen Verbrauch schon abgerechnet haben?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
Dankeschön schonmal ☺
Nebenkostenabrechnung doppelt berechnet?
21. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2017 | 22:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung doppelt berechnet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 22:37
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
Mir nicht.
Was soll man sich denn darunter vorstellen:
Zitat:In dieser Nebenkostenabrechnung waren allerdings die Heizungszählerstände vom Auszug aufgelistet.
Waren die Stände nur angegeben oder lagen sie der Abrechnung zu Grunde ?
Wie kann in einer Abrechnung für 2014 schon über die Heizkostenabrechnung für 2015 abgerechnet werden ??
#2
Antwort vom 21. Juni 2017 | 23:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil die 2014er Abrechnung erst nach meinem Auszug erstellt worden ist.
Und somit sind mein tatsächlicher Verbrauch von 2015 ja schon in der Abrechnung zuvor aufgelistet worden sind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juni 2017 | 23:48
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWeil die 2014er Abrechnung erst nach meinem Auszug erstellt worden ist. :
Und somit sind mein tatsächlicher Verbrauch von 2015 ja schon in der Abrechnung zuvor aufgelistet worden sind.
ungewöhnlich. Dann dürfte der Vergleich Zählerstand alt zu neu aber genau die Differenz von "0" ergeben und daraus kann dann eben auch keine Nachforderung resultieren. Denn 0 mal x bleibt 0.
Also doch irgendwo ein Fehler oder Lesefehler?
Berry
#4
Antwort vom 22. Juni 2017 | 00:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werde die Woche nochmal die Abrechnung fotografieren und hochladen.
Aber danke für eure Antworten.
-- Editiert von RiHii am 22.06.2017 00:40
#5
Antwort vom 22. Juni 2017 | 09:03
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatNun die Abrechnung von 2015. :
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?
Wann hast Du die Abrechnung bekommen?
Ohne die Abrechnung zu sehen kann man nix dazu sagen. Aber auch ich vermute das Du einen Denk-/Lesefehler hast.
Nur eins vorab, Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten machen eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.
In den Monaten Januar - April fallen 50 - 60 % der Jahresheizkosten an. Im Gegensatz zu 2015 hattest Du 2015 keinen einzigen heizfreien Nutzungsmonat. Folglich haben dich die tatsächlichen Heizkosten voll erwischt.
#6
Antwort vom 22. Juni 2017 | 10:22
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
ZitatIst der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr? :
Wann hast Du die Abrechnung bekommen?
Das möchte ich nochmal unterstreichen. Also am besten die Abrechnungen einscannen und schreiben, wann du jeweils was bekommen hast.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten