Nebenkostenabrechnung - dürfen solche Kosten umgelegt werden?

11. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - dürfen solche Kosten umgelegt werden?

Hi zusammen,

wir haben gestern unsere NEbenkostenabrechnung bekommen.

So und nach genauerem Durchsehen Frage ich mich ob das alles so ok ist

Heiz und Warmwasserkosten knapp 800 Euro

Hausnebenkosten knapp 1300 Euro

So in den HAusnebenkosten sind einige Positionen die mir etwas Schleierhaft sind

Wartung Lichtkuppeln?
Versicherung Ne 1-3

was zusammen einen Betrag von knapp 200 Euro macht

und halt noch kalt schmutzwasser etc.

So nun die Frage dürfen solche Kosten umgelegt werden?

Und wie verhält sich das bei den wasserkosten mit 30% Grundkosen und 70% Verbrauchskosten?

gruss stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Ob die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt ist, musst du anhand der Belege prüfen; die Einsicht in diese Unterlagen muss der Vermieter dir gewähren.

Die Umlage der Heizkosten nach dem Schlüssel 30 zu 70 % ist o.k. und üblich.

Alle umgelegten Posten müssen auch im Mietvertrag vereinbart sein, sonst gehts nicht. Wenn du nicht weißt was Versicherung NE 1-3 bedeutet: Vermieter fragen.

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#2
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Hi im Mietvertrag steht nur drin Nebenkosten siehe Abrechnung techem =)

So und dann sind da noch weitere angaben und zwar manche kosten werden nach anteilen berrechnet in unserem fall 90,92 ich gehe davon aus, dass es sich dabei um die qm handelt.

In unserem Mietvertrag sind aber lediglich 76 qm angegeben kann der kellerraum da mitberechnet werden?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 90,92 können eventuell auch die Miteigentumsanteile sein.

Hi im Mietvertrag steht nur drin Nebenkosten siehe Abrechnung techem =)
Hat denn der vermieter eine entsprechende Abrechnung dem Mietvertrag beigefügt?

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#4
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Hi

also miteigentumsanteile wenn ich das richtig deute können es nicht sein, da das ganze haus dem vermieter gehört.

Und nein damals war keine Nebenkostenabrechnung beigefügt.

Halt erst als wir die erste bekommen haben, wussten wir welche kosten berrechnet werden.

Sind denn so kosten wie wartung lichtkuppel ok??

gruss stefan

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#5
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi,
NE könnte heiße Nutzeinheiten 1-3, eventuell wurde die Versicherung für noch weitere NE abgeschlossen, die nicht in die Abrechnung umgelegt werden dürfen und es nur ein Teil der Rechnung dort erscheint oder umgekehrt, es sind einzelne Rechnungen für jedes der NE in diese Umlage eingeflossen, weil die Abrechnung für mehrere Nutzeinheiten gemeinschaftlich gemacht wird; das kann dir nur der Vermieter erklären. Auch nicht alle Versicherungen sind umlagefäig, dass könntest du in der 3. ANL. II BV nachlesen (§27 betrifft Betriebskosten. Meistens wird im Mietvertrag auch auf die gesetzliche Grundlage für die BK-Berechnung verwiesen, d.h.es werden alle im Gesetz genannte BK abgerechnet und nur die sonstige Betriebskosten müssen extra erklärt werden. Rechnung für Lichtkuppeln kann ok sein, musst nur prüfen für welche NE diese ausgestellt ist und was für lICHTKUPPELN DAS sind: Straßenbeleuchtung oder Hauseingang/Keller ectr.
Fazit prüfe erst die rechnungen und stelle Fragen an deinen Vermieter, damit er dir alles nachvollziebar darstellen kann. Wenn immer noch Zweifel nicht beseitigt, kann man weiter sehen.
tschao

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