Nebenkostenabrechnung - einige Fragen - dringend

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
vio577
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - einige Fragen - dringend

Hallo,

wir sind zum 15.12.2003 in unsere neue Mietwohnung eingezogen. Gestern erhalte ich die Rechung für 2003:

1. darf Heizungswartung angesetzt werden
2. was ist mit Rohrreinigung?
3. pauschal geschätzte Heizungsnutzung, da die Uhr kaputt war?
4. darf der Vermiter seine Aufwände für die Ermittlung der Kosten und die Erstellung der Abrechnung ansetzen?

Ich habe leider das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden, da ich für 14 Tage Euro 130,-- Nebenkosten nachzahlen soll.

Wer kann mir helfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wasiss
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Vorauszahlung für die Heiznebenkosten wird ja vom Jahr auf den Monat umgelegt, da ihr eine Abrechnung von Dezember habt - also dem Monat wo mit die meisten Heizkosten entstehen - kann es schon hinkommen das ein erhöhter Verbrauch entstanden ist. Das relativiert sich aber über das Jahr!!
Wartungskosten der Heizung sind laut Heizkostenverordnung umlegbar, somit trägt sie der Mieter.
Umlagefähig sind u.a. die Kosten der verbrauchten Brennstoffe einschließlich der Kosten der Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms für die Heizungsanlage, die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der Verbrauchserfassung.


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"Wasiss??"

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