Hallo,
wir sind zum 15.12.2003 in unsere neue Mietwohnung eingezogen. Gestern erhalte ich die Rechung für 2003:
1. darf Heizungswartung angesetzt werden
2. was ist mit Rohrreinigung?
3. pauschal geschätzte Heizungsnutzung, da die Uhr kaputt war?
4. darf der Vermiter seine Aufwände für die Ermittlung der Kosten und die Erstellung der Abrechnung ansetzen?
Ich habe leider das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden, da ich für 14 Tage Euro 130,-- Nebenkosten nachzahlen soll.
Wer kann mir helfen?
Nebenkostenabrechnung - einige Fragen - dringend
4. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 4. November 2004 | 08:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - einige Fragen - dringend
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. November 2004 | 09:31
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Vorauszahlung für die Heiznebenkosten wird ja vom Jahr auf den Monat umgelegt, da ihr eine Abrechnung von Dezember habt - also dem Monat wo mit die meisten Heizkosten entstehen - kann es schon hinkommen das ein erhöhter Verbrauch entstanden ist. Das relativiert sich aber über das Jahr!!
Wartungskosten der Heizung sind laut Heizkostenverordnung umlegbar, somit trägt sie der Mieter.
Umlagefähig sind u.a. die Kosten der verbrauchten Brennstoffe einschließlich der Kosten der Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms für die Heizungsanlage, die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der Verbrauchserfassung.
-----------------
"Wasiss??"
Und jetzt?
Schon
268.356
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten