Nebenkostenabrechnung falsch berechnet

13. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
HondaNSR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung falsch berechnet

Hallo
Wir sind am 18. Januar in unser Haus gezogen und habe heute die Nebenkosten Abrechnung bekommen.
Auf der Abrechnung steht drauf das wir die Januar Miete nicht bezahlt haben.
Doch ich habe das geld vom Konto abgehoben und unserer nachbarin gegeben.
Die hat die Januar Miete dann der Vermieterin gegeben. Die Vermieterin kommt die Miete immer bar abholen.
Ich habe auch darüber eine Quittung bekommen das die miete vezahlt wurde, doch leider ist die weg. Durch Umzug und alles ist die irgendwo hin.
Meine Vermieterin findet aber keinen durchschlag. Demnach ist sie der Meinung wir hätten die Miete nicht bezahlt.
Was kann ich tuen? ?
Danke für die Hilfe

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Miete ist eine Bringepflicht, d.h. du mußt nachweisen, dass du die Miete gezahlt hast.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wenn die Quittung weg ist, hat man ja die Nachbarin noch als Zeugin ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
HondaNSR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das glaubt die vermieterin uns nicht das die nachbarin das bezahlt hat.
Die pocht jetzt auf die Quittung.
Und die Vermieterin geht gerne vor Gericht da ist jetzt die frage, ist eine
Zeugin mehr Wert als eine Quittung?

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#4
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Vor Gericht und auf hoher See.
Eine Zeugin ist kein Beweismittel.
Die Frage ist auch, ob die Nachbarin das Geld überhaupt wirklich der VM übergeben hat.
Können Sie das bestätigen?


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#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Wegen einer Miete vor Gericht ... ? Macht nicht jeder Vermieter ... , ist aber eine sichere Sache wenn Du nicht die Zahlung belegen kannst ... ; zwangslaeufig ziehst Du den kuerzeren .

Knoepf Dir freundlich die Zeugin vor ; wenn sie Gedaechtnisluecken bekommen sollte kannst Du dir ueberlegen, sie wegen Veruntreuung, Betruges usw. zu belangen ... , und gleichzeitig informierst Du die Vermieterin darueber, bspw. Kopie der Anzeigenaufnahme bei der Polizei ... .


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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Was kann ich tuen?


Daraus für die Zukunft lernen.

Miete entweder per Überweisung/Dauerauftrag zahlen oder persönlich gegen Quittung und diese gut aufheben.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ob die Barzahlung deshalb erfolgt, um dem Finanzamt Mieteinnahmen zu verschweigen? :???:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HondaNSR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die nachbarin ist eine Freundin. Und ich hatte ja eine Quittung nur finde ich sie nicht mehr

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Also es geht um die Miete für Jan. 2014, richtig ?

Diese Miete wurde einer Nachbarin gegeben, welche sie der Vermieterin ausgehändigt hat und von dieser dafür auch eine Quittung erhalten hat ? Richtig ?

Und diese Quittung der Vermieterin für Jan. 2014 ist nun weg. Oder war es eine Quittung der Nachbarin ?

Wie war es mit der Miete für Febr. 2014 ?
Wurde die auch der Nachbarin gegeben und von dieser der Vermieterin gegen Quittung ausgehändigt ?
Und diese Quittung gibt es noch ? Und auf dieser Quittung steht: Miete für Febr. 2014 ?

Und für die weiteren Monate war es genauso ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#10
 Von 
HondaNSR
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Miete Januar war die letzte Miete da wir dann ausgezogen sind

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Die Miete für Jan. 2014 wurde einer Nachbarin gegeben, welche sie der Vermieterin ausgehändigt hat und von dieser dafür auch eine Quittung erhalten hat ? Richtig ?
Und diese Quittung der Vermieterin für Jan. 2014 ist nun weg. Oder war es eine Quittung der Nachbarin ? Wenn es eine Quittung der Vermieterin war, käme es auf die Zeugenaussage der Nachbarin an, die so gut wie eine Quittung wäre.


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 14.11.2014 21:55

-- Editiert Spezi-2 am 14.11.2014 21:56

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