Hallo,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung erhalten.
Der Abrechnungszeitraum für uns, weil wir ausgezogen sind, lautet 01.10.12 - 31.05.13 (Mietende: 31.05.13).
Die Gesamtabrechnung wurde für den 01.10.12 - 30.09.13 erstellt.
Dort wurden auch Brennstoffkosten vom 13.09.13 berechnet. Diese können uns doch nicht mehr in Rechnung gestellt werden, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Nebenkostenabrechnung fehlerhaft
10. Dezember 2013
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Frage vom 10. Dezember 2013 | 11:13
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung fehlerhaft
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2013 | 12:42
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hallo Katrin Spr.
quote:
Diese können uns doch nicht mehr in Rechnung gestellt werden, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Ja.
Das Abrechnungsjahr lief, wenn ich Ihre Angaben richtig verstehe, vom 1.10. bis 30.9.
Und so errechnen sich die Nebenkosten im Hinblick auf die Nutzungsdauer :
Heizkostenabrechnung
Verbrauchsabhängig abzurechnen sind nur die angefallenen Einheiten (!) (Wärmemengenzähler, Heizkostenröhrchen o.ä.).
Nicht dazu gehören jedoch Warmwasser und die Grundkosten der Heizung.
Die Grundkosten ( der gesamten ! Abrechnungsperiode )für Warmwasser werden zeitanteilig aufgeteilt .
Die Grundkosten (der gesamten ! Abrechnungsperiode ) für Heizung (Brennstoff, Strom für Heizung, Schornsteinfeger usw.) nach Gradtagtabelle .
Betriebskostenabrechnung
>zeitanteilig.
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
-- Editiert Karakorum am 10.12.2013 12:44
#2
Antwort vom 10. Dezember 2013 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
quote:
oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Ja, Du hast einen Denkfehler.
Der Vermieter muss grundsätzlich die Kosten des gesamten Abrechnungsjahres erfassen und diese dann zeitanteilig umlegen.
Du musst also 8/12 der Jahreskosten zahlen. Das gilt dann aber für alle Rechnungen, also auch diejenigen, die in die Zeit vor Eurem Auszug fallen.
Das gilt sinngemäß auch für die Heizkosten, wobei dann außer einer zeitanteiligen Aufteilung auch eine Aufteilung nach Ablesewerten oder nach Gradtagszahlen zulässig wäre.
Die Abrechnung wäre sogar fehlerhaft und damit anfechtbar, wenn die Heizkostenabrechnung aus dem September dort nicht aufgeführt worden wäre.
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2013 | 12:51
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 5x hilfreich)
Ok, das verstehe ich (zumindest ein wenig)...
Wenn der Vermieter aber nun 4 Wochen später den Heizöltank wieder aufgefüllt hätte, also am 13.10., wären mir aber doch deutlich geringere Kosten entstanden, oder?
#4
Antwort vom 10. Dezember 2013 | 13:29
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Nein, denn dann wäre der Restbestand per 30.9. eben entsprechend niedriger gewesen.
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