Nebenkostenabrechnung formaler Fehler

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung formaler Fehler

Wenn ein Vermieter ein formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung an Mieter versendet, hat der Mieter doch
Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen. Ist das richtig? Ist dann aus der formal fehlerhaften Nebenkostenabrechnung eine "geheilte" Abrechnung geworden ?


Gehen wir davon aus, der der Mieter die Nachzahlung auch schon bezahlt hat.

Soweit ich weiss , ist doch eine formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung unwirksam..

Kann mich mal jemand schlauer machen.. :)




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Wurde unter Vorbehalt gezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49965 Beiträge, 17512x hilfreich)

Zitat:
Wenn ein Vermieter ein formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung an Mieter versendet, hat der Mieter doch
Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.


Nein, die Einwendungsfrist von 12 Monaten für den Mieter beginnt erst mit der Zusendung einer formal korrekten Nebenkostenabrechnung.

Zitat:
Gehen wir davon aus, der der Mieter die Nachzahlung auch schon bezahlt hat.


Dann wäre zu prüfen, ob Verwirkung eingetreten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wurde unter Vorbehalt gezahlt?


Nachzahlungsbetrag wurde nicht unter Vorbehalt bezahlt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann wäre zu prüfen, ob Verwirkung eingetreten ist.


Was heißt denn Verwirkung?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Darf ich fragen, worin der Fehler der Abrechnung liegt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Gesamtkosten bei einer Kostenart wurden nicht angegeben .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
Die Gesamtkosten bei einer Kostenart wurden nicht angegeben .


Darf ich fragen welcher Kostenart?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

.. Gebäudereinigung

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Weisen Sie den VM auf den Fehler hin und bitten ihn um eine korrekte Abrechnung zu schicken. Ich würde mal vermuten, dass es sich hier um keinen gravierenden Fehler handelt, und es nichts an der Wirksamkeit der Abrechnung ändert. Allerdings müssten Sie der Abrechnung widersprechen, damit der VM sich bewegt.

Ich denke nicht, dass Verwirkung eingetreten ist, ebenso glaube ich nicht, dass dieser Fehler zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt.


-- Editiert von AltesHaus am 26.02.2018 18:44

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Agatha66
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 16x hilfreich)

Sehr informativ.. -
Was heißt denn Verwirkung ?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von Agatha66):
Was heißt denn Verwirkung ?


Zitat:
Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die eine spätere Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment).


Quelle: Wikipedia

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