Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft?

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schnulli99
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft?

In einer Nebenkostenabrechnung sind 2 Posten deswegen nicht nachvollziehbar weil der Umlagenschlüssel weder angegeben noch erläutert wurde.
Wohngebäudeversicherung und GrundsteuerB erscheinen deswegen nicht plausibel weil nur die eigene Fläche dem Mieter bekannt ist, nicht aber die Gesamtfläche und auch nicht der Umlagenmaßstab.
Dies ist meiner Ansicht ein formeller Fehler.
Ist deswegen die komplette Abrechnung (weil 2 Posten formell fehlerhaft sind) formell fehlerhaft?
Kann der Mieter aus diesem Grunde eine neue Nebenkostenabrechnung verlangen? Wäre dies der Fall, dann würde der Vermieter diese nicht mehr fristgerecht zukommen lassen können (wegen Ablauf der Jahresfrist 31.12.).
Damit wäre die Nachforderung aus der Abrechnung wegen Fristverstreichung nicht mehr durchsetzbar, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Ist deswegen die komplette Abrechnung (weil 2 Posten formell fehlerhaft sind) formell fehlerhaft?


Nein!

Den Rest mit der Erklärung findest du hinter diesem Link.

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-formell-fehlerhafte-betriebskostenabrechnung-und-die-einwendungsfrist-326871

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Damit wäre die Nachforderung aus der Abrechnung wegen Fristverstreichung nicht mehr durchsetzbar, oder?


Das kann aber trotzdem passieren, denn schließlich kann es sein, dass nach dem Herausrechnen der beiden Positionen gar keine Nachzahlung fällig ist.

Sollte es sich jedoch um eine vermietete Eigentumswohnung handeln, so gibt es für jede Wohnung einen separaten Grundsteuerbescheid und als Folge davon auch keinen Umlageschlüssel.


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-- Editiert hh am 29.12.2013 17:44

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