Nebenkostenabrechnung formell korrekt?

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 110x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung formell korrekt?

Hey ihr,

mein Vater vermietet mir seit letztem Jahr ein EFH. Für die Steuererklärung benötigen nun er (und auch ich) eine Nebenkostenabrechnung. Eine Nebenkostenvorauszahlung ist (gültig) vereinbart, da es eine Erstvermietung ist wurde der Betrag frei vereinbart. Da aber alles korrekt ablaufen soll und er als Vermieter nur die nicht umlagefähigen kosten tragen soll, muss nun natürlich mittels NK-Abrechnung abgerechnet werden.

Nett wie ich bin ;) habe ich ihm gesagt das ich Ihm die Blanko-NK-Abrechnung schreiben werde und er dann nur die Werte ergänzen braucht. Nun habe ich mir im Internet schon so viele unterschiedliche NK-Abrechnungsvorlagen angesehen, dass ich mir nicht sicher bin ob meine den Anforderungen entspricht.

Wäre es möglich das sich einer von euch Profis meine NK-Abrechnung mal kurz anschaut und mir sagt ob diese passt oder ob etwas entscheidendes fehlt? Die Aufzählung der abzurechnenden Positionen ist eigentlich in Tabellenform, allerdings durch die fehlenden Formatierungen aktuell etwas unschön.

Vielen Dank schon mal für eure Mühen!

Gruß

Kampfradler


Zitat:
Anschrift Mieter Angaben Vermieter


Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten
Abrechnungsperiode xx.xx. – xx. - xx.2014

Ort , den 04.09.2015

Sehr geehrte Familie Mieter,

gemäß § 4 Ziffer 3 des Mietvertrages erteile ich folgende Abrechnung über die Betriebs- und Nebenkosten für den Zeitraum xx.xx. – xx.xx.2014:


Für Gebäude und Grundstück Mieterstr. xx, xxxxx Mieterstadt sind im Abrechnungszeitraum folgende Kosten angefallen:


Grundsteuer

Entwässerung

Müll- und Abfallentsorgung

Reinigung- und Wartung Heizung/Warmwassergerät

Schornsteinreinigung

Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Straßenreinigung

Müllbeseitigung



Gesamtkosten



Die Verbrauchskosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgung einschließlich Kaltwasser, sowie Strom rechnet der Mieter selbst mit den Versorgern ab.

Die von Ihnen geleisteten monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Nebenkosten betragen x mal xx,xx € = xxx,xx €.

Somit ergibt sich ein Saldo von

Summe Vorauszahlungen
xxx,xx €
Abzüglich Gesamtkosten

Saldo


Ich bitte Sie den Nachzahlungsbetrag binnen vier Wochen, also bis zum __________ auf das Ihnen bekannte Konto einzuzahlen.

Sollten Sie noch ergänzende Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Unterschrift

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Da fehlt Einiges für 'ne korrekte Abrechnung. Aber wenn der Mieter diese akzeptiert und nicht auf Kosten des Staates lebt, sollte sie so durchgehen...

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#2
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 110x hilfreich)

Hast du auch genauere Infos was fehlt?

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#3
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Naja, sind denn alle Kosten 1:1 auf das EFH umlegbar? So dass keine Umlageschlüssel notwendig sind. Also steht auf dem Grundstück nur das gemietete EFH inkl. der gesamten Nutzfläche? Keine Garagen, Häuser, Felder etc.?
Vielleicht hab ich mit "da fehlt Einiges.." auch übertrieben.
Ein EFH sollte abrechnungstechnisch wirklich einfach sein. Mir fällt spontan nichts ein, aus Deiner Auflistung, was problematisch sein könnte. Im Normalfall (Mehrfamilienhaus) hat man immer viel mit Umlageschlüsseln und detaillierten Erläuterungen der einzelnen Positionen zu tun, da eine BK-Abrechnung allgemein verständlich sein soll...
Ich wüsste jetzt spontan nicht wer Probleme mit Deiner Abrechnung haben sollte..

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#4
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 110x hilfreich)

Kosten sind 1:1 unlegbar, gesamtes Haus, Grundstück, Stellplätze und Garage ist mitvermietet.

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49197 Beiträge, 17316x hilfreich)

Dann ist die Nebenkostenabrechnung vollständig.

Nur, wenn Kosten auf mehrere Wohnungen aufgeteilt werden müssten, müsste die Abrechnung weitere Informationen enthalten.

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