Nebenkostenabrechnung formelle/inhaltliche Fehler

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung formelle/inhaltliche Fehler

Hallo
Lange habe ich nichts von meinem Vermieter gehört.
Vorgeschichte

Am 1. Dezember habe ich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 erhalte.
Formell ist sie auf den ersten Blick in Ortung, aber:
1. Ich habe noch nie eine Erläuterung des Verteilerschlüssels erhalten. Ich habe gelesen das „der Verteilungsschlüssels muss soweit nicht bekannt erläutert werden"
2. „Die geleisteten Vorauszahlungen des Vermieters müssen angegeben und von dem anteiligen Gesamtkosten, die auf den Mieter entfallen, abgezogen werden". Diese Angabe wird gemacht ist aber nicht richtig. Frage: formeller oder Inhaltlicher Fehler

Die Angaben auf der Seite der Gesamtkosten ist soweit richtig aber der errechnete Mieteranteil ist nicht richtig. Die meisten Angaben sind in m² angegeben, in der Spalte „Mieteranteil in m²" taucht immer der Wert 68,52 auf. Was ist das für ein Wert? Die Größe meiner Wohnung ist es nicht, sie ist ungefähr 6 m² kleiner. Sollte dieser Wert (fehlende Erläuterung des Verteilerschlüssels) doch für die Größe meine Wohnung stehen ist die komplette Nebenkostenabrechnung (außer Wasser und Heizkosten) falsch. Weiterhin ist die neu festgelegte Höhe der monatlichen Vorauszahlung + Grundmiete auch nicht richtig, weder monatlichen Vorauszahlung noch Grundmiete. Die fehlerhafte Grundmiete soll aber auch nicht Gegenstand meiner Fragestellung sein.
Nun zu meiner Frage: Sind das alles nur inhaltliche Fehler oder ist da auch was an formellen Fehlern zu erkennen das mich ja berechtigen würde diese Abrechnung als null und nichtig zu erklären, oder wie könnte ich vorgehen bzw. verhalten.

Gruß Frank10

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Das sind inhaltliche Fehler, die ggf. einer Korrektur bedürfen. Machen Sie Ihre Einwendungen am besten schriftlich geltend. Der Verteilungsschlüssel m² bedarf keiner weiteren Erläuterung; er erklärt sich von selbst und ist auch der gesetzliche Verteilungsmaßstab, wenn nichts anderes vereinbart ist. Stimmen müssen die m² natürlich, aber für die 6 m² gibts sicher eine Erklärung (z.B. Balkonfläche ?).

Höhe der neuen Vorauszahlung und Grundmiete müssen in der Betriebskostenabrechnung nicht zwingend ausgewiesen sein, gehören weder zum formalen noch zum inhaltlichen Teil.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort
Vor 6 Jahren stand ich mit dem Vorbesitzer vor dem Gericht wo eindeutig festgelegt wurde wie groß die Wohnung ist. Diese 6 m² mehr die auftauchen kann ich in keinster weise nachvollziehen. Selbsterklärend? Ich stell mich mal ganz dumm: 68,52 m², meine Wohnung kann das nicht sein, was dann? Eine Erläuterung des Verteilerschlüssels der mich darüber aufklären könnte habe ich nie erhalten. Würde dieser Wert meiner Wohnungsgröße entsprechen ist es selbsterklärend. Da das aber nicht so ist kann ich mit dem Wert doch gar nichts anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Vor 6 Jahren stand ich mit dem Vorbesitzer vor dem Gericht wo eindeutig festgelegt wurde wie groß die Wohnung ist.

Wie sahen denn die bisherigen NK-Abrechnungen aus ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

In den alten Nebenkostenabrechnungen ist es der gleiche Wert, ist mier aber erst jezt aufgefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Sind das Eigentumswohnungen ?
Möglicherweise sind das Miteigentumsanteile, also z. B.
68,52 / 1000 oder 68,52 / 10.000 ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Ja es sind Eigentumswohnungen.
2. 68,52 / 1000 oder 68,52 / 10.000 Was bedeutet das?

Gruß Frank10

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim alten Vermieter stand in der Spaltenüberschrift „Ihr Anteil ME" dann 68,45
beim neuen Vermieter steht „Ihr Anteil m²" dann 68,45

-----------------
"Gruß Frank10"

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nicht relevant siehe: AG Köln, Urteil vom 15.06.1994 - 201 C 63/94
Das ist auch nicht Gegenstand meiner Frage

-- Editiert am 03.12.2010 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


quote:
68,52 / 1000 oder 68,52 / 10.000 Was bedeutet das?



Ist hier gut beschrieben:
http://www.oliver-bechstedt.de/img/wiki/Miteigentumsanteil-Definition.pdf

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis
Also müsste diese 68,45 nicht die tatsächliche Wohnungsgröße in m² sondern die Miteigentumsanteile Abgekürzt auch MA, ME oder auch MEA genant jetzt steht aber im Verteilerschlüssel bei allen Punkten m². Die Miteigentumsanteile haben aber keine Maßeinheit, kan also auch nicht in m² angegeben werden. Nach der Beispielrechnung wird die Einheit m² heraus gekürzt. Was sind also diese ominösen 68,45 m².
Wohnungsgröße nicht da Wohnung kleiner
Miteigentumsanteile nicht da Maßeinheit m²

-----------------
"Gruß Frank10"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was sind also diese ominösen 68,45 m².


Möglicherweise die qm, die sich aus dem Teilungsplan ergeben.
Die Größe im Teilungsplan muss nicht zwangsläufig mit der tatsächlichen Wohnungsgrösse übereinstimmen, da während der Bauarbeiten Abweichungen entstehen können.

-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Nebenkostenabrechnung und Verteilerschlüssels des alten Besitzers sind es die Miteigentumsanteile also ist der Verteilerschlüssel m² des neuen Besitzers / Vermieters falsch da es sich nicht um m² sondern um Miteigentumsanteile.
Was nun? Der Verteilerschlüssel ist nicht richtig. Rein rechnerisch stimmt es aber.
Wenn also der Vermieter mir einen falschen Verteilerschlüssel übermittelt ohne eine Erklärung dazu ist das dann ein förmlicher oder inhaltlicher Fehler?

-----------------
"Gruß Frank10"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Es sind auf jeden Fall die auf Deine Wohnung entfallenden Kosten, die letztendlich auf Quadratmeterbasis ermittelt wurden.
Es wird also kein Cent von Dir mehr verlangt als richtig wäre.
Laß es einfach dabei.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist so nicht ganz richtig, wie ich weiter oben schon geschrieben habe wurden meine gesamten geleisteten Vorauszahlungen nicht aufgelistet sondern nur ein Teil. Über 300 € Vorauszahlungen die nicht berücksichtigt wurden fällt meiner Meinung nach doch ein bischen ins Gewicht.

-----------------
"Gruß Frank10"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich meinte natürlich den Punkt mit den MEA/qm.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Frank10
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Warum?


Mein Fehler
Es muss heissen:
Die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters müssen angegeben ... werden.

-----------------
"Gruß Frank10"

-- Editiert am 03.12.2010 15:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen