Nebenkostenabrechnung formeller Fehler?

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
librement
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung formeller Fehler?

Hallo,

ist folgende Nebenkostenabrechnung aus einem Mehrfamilienhaus formell korrekt?

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Mietverhältnis Musterstr. 123 , Entenhausen
hier: Nebenkostenabrechnung 2008/2009

Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich darf Ihnen die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.08 bis 31.05.09 bekannt geben, Sie betreffend für den Zeitraum vom 16.06.08 bis 31.05.09:

Städtische Abgaben: 3.456,78 €
Strom : 123,45 €
Versicherungen: 789,00 €
Wasser: 555,55 €

Summe: 4924,78 €

4924,78 € : 333 qm = 14,79 €
Nebenkostenanteil bei 50qm: 739,46 €

11,5 Monate Anteil: 708,65 €
Heizkosten nach anliegender Abrechnung: 567,89 €

Zwischensumme : 1276,54 €
./. Vorrauszahlung (11,5 x 100,00 €) : 1050,00 €

Nachzahlung : 226,54 €

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Außer der Heizkostenabrechnung liegt nichts weiter bei.

Dann noch eine Frage zu der Heizkostenabrechnung:
Die Heizung wurde Anfangs des Jahres abgelesen, aber die Abrechnung geht bis 01.06., also spiegeln die abgelesenen Verbrauchswerte doch garnicht meinen Verbrauch im Abrechnungszeitraum wieder. Darf man das so machen?

Danke vorab für die Antworten.

Gruß,
librement

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16 Antworten
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#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 204x hilfreich)

Mal abgesehen von dem Rechenfehler bei den Vorauszahlungen sieht das doch garnicht mal so schlecht aus.

Geht der Heizkostenbzeitraum denn auch bis zum 31.5. ?



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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 625x hilfreich)

Oder steht da etwas von Gradtagszahlen dabei ?

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#3
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#5
 Von 
librement
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich habe deshalb Zweifel weil die städtischen Ausgaben nicht aufgeschlüsselt worden sind. Bei den Nebenkostenabrechnungen die ich bislang gewohnt war, waren die Ausgaben detailierter angegeben.

Der Abrechnungszeitraum der Heizkosten ist identisch.
Wie erwähnt erfolgte die Ablesung Anfang des Jahres. Falls dieses nicht korrekt vom Vermieter abgerechnet ist, denke ich es ist dann ein inhaltlicher Fehler und kein formeller, oder? Ich frage deshalb weil bei einem formellen Fehler die Abrechnung komplett ungültig ist, wie ich nachlesen konnte.

Bezüglich der Zahlenangaben: Diese sind frei erfunden. Es geht mir nur um den Inhalt.

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#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#11
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Meines Erachtens nach müssten städtische Abgaben aufgelistet werden, ich glaube, dass sich da Kosten verstecken, die gar nicht umgelegt werden dürfen.

Würde bei der HK-Abrechnung nach Heizkostenverordnung abgerechnet (mind. 50 nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche)???

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#12
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

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#14
 Von 
librement
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Glaubt mir, wenn der/die Vermieter(in) ein guter Mensch wäre, würde ich die Abrechnung kurz zur Kenntnis nehmen und abheften. Leider ist dem nicht so. Ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen. Kurz gesagt: Wir mögen uns nicht!

Bevor ich alle Unterlagen/Rechnungen anfordere und die Abrechnung inhaltlich überprüfe, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch falsch sein wird, wollte ich in Erfahrung bringen ob Sie überhaupt formell korrekt ist. Denn dann kann ich mir die Mühe sparen. Aber so wie Ihr berichtet, scheint es wohl korrekt zu sein. Schade!

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#15
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#16
 Von 
librement
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach herje, ich muss nichts bezahlen, ich habe schon bezahlt und zwar mit meiner Kaution die einbehalten worden ist. Und Vermieter sind auch nicht grundsätzlich böse. Meine aktuelle Vermieterin ist ne ganz Liebe und die vor der Bösen waren auch ganz nette Leute.

Mit größtem Vergnügen bewege ich meinen A... zu Ihren Räumlichkeiten, doch bevor ich die Wohnung betrete werde ich noch im Hundehaufen tanzen.

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