Hallo an alle Leser
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand bei folgendem Problem einen Rat geben könnte:
Ich habe am 24.12.04 die Nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre erhalten (2001, 2002, 2003). Diese beläuft sich insgesamt auf knapp 1.300 €. Jetzt habe ich kürzlich gelesen dass es eine neue Rechtssprechung ab 31.08.2001 gibt bei der die Frist für Nebenkostennachberechnungen bei 12 Monaten liegt was ja bedeuten würde, dass ich nur die Kosten für 2003 bezahlen müsste. Allerdings habe ich in den Jahren davor schonmal einen Brief von meinem Vermieter
bekommen in dem er mir geschrieben hat, dass die Abrechnung für 2001 und 2002 demnächst erfolgt (demnächst war dann 2 Jahre später), und sich so ca. auf einen Betrag von xxx € belaufen könnte (den Betrag weiß ich nicht mehr weil ich den Brief nicht aufbewahrt hab. War ja nur ne Nebenkostenabrechnungsankündigung sozusagen).
Meine Frage ist nun ob dieser Brief stellvertretend für eine Abrechnung rechtsgültig ist und ich die Jahre 2001 und 2002 jetzt trotzdem bezahlen muss weil er mir ja was dazu geschrieben hat?
Wäre wie gesagt über eine Antwort sehr dankbar
LG
Yaisha
Nebenkostenabrechnung für 3 Jahre?!
6. Januar 2006
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Frage vom 6. Januar 2006 | 18:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für 3 Jahre?!
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 00:49
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Hallo!
Erst eine Frage:
Du hast Dich oben nicht verschrieben. Die Nebenkostenabrechnung der 3 Jahre hast Du vor einem Jahr, also Ende 2004 bekommen?!
Und Du hast bisher, also im Jahr 2005 die
Nachzahlung nicht geleistet?
Wenn das so ist, warum unternimmst Du erst ein Jahr später etwas?
Zu der Frage, ob der Brief mit der ungefähren Nennung der Kosten zählt:
Du hast natürlich Anspruch auf eine
vollständige überprüfbare Abrechnung.
Und jetzt?
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