Hallo,
habe die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Ich wohnte von 01.03.2009 bis 31.07.2009 also 153 Tage in dieser Wohnung. In der Abrechnung werden 306 Tage von 01.03.2009 bis 31.12.2009 als Abrechnungszeitraum für die Berechnung verwendet, sodass meine 153 Tage genau 50% ergeben. Diese werden nun als Bemessungsgrundlage verwendet. Ich war immer der Meinung, dass ein Abrechnungszeitraum 365 Tage hat, oder gibt es Ausnahmen? Durch diese Berechnung von 50% ergeben sich Beträge zu meinen Ungunsten da ich eigentlich nur 41,92 % von den Kosten bezahlen müsste, wenn man von 365 Tagen ausgeht.
Vielleicht hat Jemand einen § bei der Hand, der mir weiterhelfen kann.
MfG
Nebenkostenabrechnung für 5 Monate
10. September 2010
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Frage vom 10. September 2010 | 14:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für 5 Monate
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#1
Antwort vom 10. September 2010 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 916x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 10. September 2010 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46742 Beiträge, 16576x hilfreich)
Es kann Ausnahmen geben für den Fall, dass der Vermieter seinen Abrechnungszeitraum umstellt.
Außerdem musst Du entweder 50% der Kosten März bis Dezember zahlen oder 41,67% der Kosten Januar bis Dezember. Was davon günstiger ist, kann man nicht auf Anhieb beurteilen, da man nicht weiß, welche Kosten im Januar und Februar angefallen sind.
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#3
Antwort vom 10. September 2010 | 14:52
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
Alternativ: Neues Haus = Erstbezug 1.3.2009.
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#4
Antwort vom 11. September 2010 | 20:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
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