Nebenkostenabrechnung für 5 Monate

10. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rudi2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für 5 Monate

Hallo,

habe die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Ich wohnte von 01.03.2009 bis 31.07.2009 also 153 Tage in dieser Wohnung. In der Abrechnung werden 306 Tage von 01.03.2009 bis 31.12.2009 als Abrechnungszeitraum für die Berechnung verwendet, sodass meine 153 Tage genau 50% ergeben. Diese werden nun als Bemessungsgrundlage verwendet. Ich war immer der Meinung, dass ein Abrechnungszeitraum 365 Tage hat, oder gibt es Ausnahmen? Durch diese Berechnung von 50% ergeben sich Beträge zu meinen Ungunsten da ich eigentlich nur 41,92 % von den Kosten bezahlen müsste, wenn man von 365 Tagen ausgeht.

Vielleicht hat Jemand einen § bei der Hand, der mir weiterhelfen kann.

MfG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 916x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Es kann Ausnahmen geben für den Fall, dass der Vermieter seinen Abrechnungszeitraum umstellt.

Außerdem musst Du entweder 50% der Kosten März bis Dezember zahlen oder 41,67% der Kosten Januar bis Dezember. Was davon günstiger ist, kann man nicht auf Anhieb beurteilen, da man nicht weiß, welche Kosten im Januar und Februar angefallen sind.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Alternativ: Neues Haus = Erstbezug 1.3.2009.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.09.2010 22:34:38
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.285 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.441 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen