Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008

Hallo liebe Forengemeinde,

heute kam unser Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 und verlangte, dass wir die Nachzahlung binnen 14 Tage überweisen. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass er für jeden Abrechnungszyklus 12 Monate Zeit hat, uns die Abrechnung zu überreichen und dass wir nicht verpflichtet sind, diese Nebenkostenabrechnung zu begleichen. Unser Vermieter hat gemeint, dann würde er das von der Kaution abziehen, wenn wir ausziehen. Ich bin der Meinung, unser Vermieter hat Unrecht. Wer kann mir die entsprechenden § nennen?

-- Editiert am 14.09.2010 21:22

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Alex_fhwhv

der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Meistens entspricht dies dem Kalenderjahr und ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Wenn der Abrechnungszeitraum also der 1.1.-31.12.2008 ist, endete die
Abrechnungsfrist am 31.12.2009 . Bis dahin mußte die Abrechnung zugestellt sein.
Hat der Vermieter, wie im geschilderten Fall, diese Frist nicht eingehalten, kann er nichts nachfordern sh. § 556 BGB Abs. 3 :
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html

Gruß
Karakorum


-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen