Hallo liebe Forengemeinde,
heute kam unser Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 und verlangte, dass wir die Nachzahlung binnen 14 Tage überweisen. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass er für jeden Abrechnungszyklus 12 Monate Zeit hat, uns die Abrechnung zu überreichen und dass wir nicht verpflichtet sind, diese Nebenkostenabrechnung zu begleichen. Unser Vermieter hat gemeint, dann würde er das von der Kaution abziehen, wenn wir ausziehen. Ich bin der Meinung, unser Vermieter hat Unrecht. Wer kann mir die entsprechenden § nennen?
-- Editiert am 14.09.2010 21:22
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008
14. September 2010
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Frage vom 14. September 2010 | 21:22
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 71x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008
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#1
Antwort vom 15. September 2010 | 07:37
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hi,
@Alex_fhwhv
der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Meistens entspricht dies dem Kalenderjahr und ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Wenn der Abrechnungszeitraum also der 1.1.-31.12.2008
ist, endete die
Abrechnungsfrist am 31.12.2009
. Bis dahin mußte die Abrechnung zugestellt sein.
Hat der Vermieter, wie im geschilderten Fall, diese Frist nicht eingehalten, kann er nichts nachfordern sh. § 556 BGB Abs. 3
:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html
Gruß
Karakorum
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