Nebenkostenabrechnung kommt nicht - Wie sollte man weiter vorgehen?

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung kommt nicht - Wie sollte man weiter vorgehen?

Guten Tag!

Angenommen man hat einige Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und immer Zeitversetzt die Jahresabrechnung für Heizung und Warmwasser erhalten und jedes Jahr eine Rückzahlung bekommen. Als Beispiel wäre die Abrechnung für das Jahr 2002 im Dezember 2003 gekommen.

Nun zieht man aber im Frühjahr 2006 aus, bekommt die Kaution zurück und mit der Übergabe ist auch alles in Ordnung. Im Dezember 2006 müßte nun aber noch die Abrechnung für 2005 kommen. Kommt aber nicht und im April 2007 schreibt man den Vermieter an und fordert ihn auf, die Abrechnung zuzusenden.
Dieser reagiert aber nicht, obwohl schon wieder 2 Wochen verstrochen sind.

Wie sollte man weiter vorgehen?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zunächst einmal würde ich noch einmal deutlich eine Frist setzen mit der Androhung, beim Verstreichen der Frist rechtliche Schritte einzuleiten.

Der rechtliche Schritt, der dann eingeleitet werden kann ist, dass der Vermieter auf Rückzahlung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung verklagt wird.

Diesen Prozess wirst Du gewinnen. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil des BGH.

Der Vermieter kann diese Rückzahlung nur dadurch abwenden, dass er die Nebenkostenabrechnung erstellt.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn man noch Mieter ist, stellt man die Vorauszahlungen ein. Da dies aber nun nicht mehr möglich ist, solltest Du wohl den Vermieter erst mal anrufen und nachfragen. Verspricht er die Abrechnung und die kommt auchweiterhin nicht, musst Du Klage erheben. Da dies aber in der Rechtsfolge der fehlenden Abrechnung passiert ist davon auszugehen, dass der VM auch diese Kosten übernehmen muss. Das kann man ihm durchaus vorher mitteilen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Stimmt, hh hat vollkommen Recht. Wenn man nicht mehr Mieter ist, klagt man nicht auf Abrechnung sondern auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die Infos.

Ich habe dem ehemaligen Vermieter eine Frist bis zum 11.05.07 eingeräumt und angedroht, dass ich danach Klage auf Rückzahlung der gesamten Nebenkostenvorauszahlungen einreichen werde.

Kann ich eine solche Klage selber einreichen und von welchem BGH Urteil spricht hh?

Ich hoffe ja eher, dass der Vermieter endlich die Abrechnung stellt und dann ist alles gut.

Danke bis hierhin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16802x hilfreich)

Es ist das BGH-Urteil vom 9. März 2005 (VIII ZR 57/04 ) gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke hh!

Lese ich daraus, dass auch der Vermieter noch eine Nachzahlung verlangen kann, obwohl schon 2005 lange her ist?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16802x hilfreich)

Nein, das kann er nicht.

Das Urteil ist so zu verstehen, dass Du den Vermieter auf Rückzahlung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung verklagen kannst.

Wenn dem Vermieter dann später auf einmal einfällt, dass es doch besser wäre eine Nebenkostenabrechnung zu machen, dann kann er wiederum das entsprechende Geld zurückverlangen (einklagen), jedoch maximal bis zur Höhe der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen.

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#8
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Okay, nun habe ich es ganz verstanden.

Danke für die Infos!

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