Guten Abend zusammen,
am 10.01.2022 landete die Nebenkostenabrechnung samt Nachzahlung von unserem Vermieter für die Zeit 01.01.2020 - 31.12.2020 in unserem Briefkasten.
Das obige Datum wurde vom Vermieter selbst auf die Abrechnung geschrieben. Als Anhang wurden nur die Abrechnung der einzelnen Posten von der entsprechenden Firma (Immobilien Regional) beigefügt. Anzumerken ist hier, das hier NICHT die erste Seite mit dem Datum, sondern die Seite 5 angehängt wurde, in dem KEIN Zustelldatum der Abrechnungsfirma an den Vermieter zu erkennen ist.
Im Mietvertrag ist nichts außerordentliches formuliert und es wurde dem Schreiben auch keinerlei Erklärung etc. für den Verzug seitens des Vermieters angehängt.
Interessanterweise haben die anderen Hausbewohner bereits eine Abrechnung letzten November/Dezember bekommen.
Müssen wir die Nachzahlung zahlen oder sollten wir erst einmal Einspruch einlegen?
Bringt es etwas, wenn ich hier die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung nenne?
(Die Nachzahlung ergibt sich aus den üblichen Posten, die Vorausszahlungen wurden alle immer normal bezahlt)
Vielen Dank und einen schönen Abend noch.
Nebenkostenabrechnung kommt zu spät?
13. Januar 2022
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Frage vom 13. Januar 2022 | 17:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung kommt zu spät?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2022 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatMüssen wir die Nachzahlung zahlen oder sollten wir erst einmal Einspruch einlegen? :
Kommt ganz darauf an, was das Ziel ist ...
#2
Antwort vom 13. Januar 2022 | 18:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
ZitatMüssen wir die Nachzahlung zahlen :
Nein, das müsst Ihr nicht.
Zitatoder sollten wir erst einmal Einspruch einlegen? :
Auch das müsst Ihr nicht.
Es wäre aber angemessen, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass die Nachzahlung nicht erfolgt, weil die Abrechnung verfristet ist.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2022 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatweil die Abrechnung verfristet ist. :
Auch wenn die Indizien stark darauf hindeuten: das steht noch nicht fest.
Hat der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, ist noch nichts verfristet.
#4
Antwort vom 13. Januar 2022 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
ZitatAuch wenn die Indizien stark darauf hindeuten: das steht noch nicht fest. :
Hat der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, ist noch nichts verfristet.
Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Das sollte den Mieter aber nicht davon abhalten, diesen Einwand (kein Einspruch) geltend zu machen. Damit gibt er dem Vermieter die Gelegenheit, Gründe vorzubringen, warum die Abrechnung doch nicht verfristet ist.
#5
Antwort vom 13. Januar 2022 | 23:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, vielen Dank für die Antworten.
Bedeutet also für uns, dass wir den Vermieter die Chance geben, sich zu "verteidigen", da es ja tatsächlich sein kann, dass es gewisse Gründe gibt (die es aber sehr wahrscheinlich nicht gibt).
So wäre auch unser Plan gewesen.
Reicht hier ein formloser Brief mit Verweis auf das entsprechende Gesetz und kurzer Erklärung?
Mit freundlichen Grüßen
#6
Antwort vom 13. Januar 2022 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatReicht hier ein formloser Brief mit Verweis auf das entsprechende Gesetz und kurzer Erklärung? :
Da reicht ein Zweizeiler mit Verweise darauf das die Frist überschritten wurde und ein Zahlung nicht erfolgen wird.
Verweis auf das entsprechende Gesetz und kurze Erklärung sind nicht notwendig.
Den Brief würde ich mit Zustellnachweis versenden.
#7
Antwort vom 14. Januar 2022 | 09:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Den Zustellnachweis halte ich nicht für erforderlich, da keine juristischen Nachteile entstehen für den Fall, dass der Brief nicht ankommt.
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