Nebenkostenabrechnung korrekt? Heizung 50/50

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung korrekt? Heizung 50/50

Hallo,

habe heute meine Nebenkostenabrechnung für meine neue Wohnung bekommen.

Bin seit 1.12.17 Mieter der Wohnung, habe jedoch dort noch nicht gewohnt wegen etlichen Renovierungsarbeiten.

Dazu habe ich mir dann vor kurzem noch den Fuß gebrochen weshalb ich momentan bei meiner Freundin wohne.

Werde dann demnächst endlich einziehen.

So worum es jetzt aber eigentlich geht:

Ich habe jetzt die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr bzw. für den Monat Dezember erhalten.

Es ist ein Haus mit 9 Wohneinheiten. Aber je 3 Einheiten eine eigene Hausnr. und Hauseingang. (EG,1.OG,2.OG).

Ich wohne allein im ersten und über mir wohnt ein junges Pärchen.

Was mir als erstes stinkt, ist dass die Wasserkosten lediglich nach qm Zahl berechnet werden und nicht nach Personen. Meine Wohnung ist ungefähr doppelt so groß wie die des Pärchens. Trotzdem verbrauche ich als einzelne Person natürlich nur halb so viel Wasser wie 2 Personen. Ist das so rechtens? Kann ich den Vermieter auffordern auch nach Personen abzurechnen?

Und 2. die Heizkosten. 50% nach qm und 50% nach Verbrauch.
Da ich ja dort noch nicht gewohnt habe und nur zum Arbeiten da war habe ich nur mickrige 16 Einheiten verbraucht.

Die Heizkostenvorausszhalung beträgt 70€ pro Monat. Da 50/50 dürften es doch eigentlich nur 35€ + die 0,81 € nach Verbrauch sein oder nicht?

Es sind aber trotzdem 61,61 €.

Weiter unten steht dann noch etwas von den Gradtagen. Nach deren Berechnung stimmt das so auch aber wo ist das denn dann 50/50. Also ich meine wenn ich bei Nicht Heizen schon fast auf die vollen 70 € Heizkostenvorrauszahlung komme müsste ich ja eine Riesennachzahlung haben wenn ich wirklich dort wohne und normal heize?!

Anbei die Abrechnung. Relevante Passagen habe ich rot markiert.

http://www.directupload.net/file/d/5066/65yzpigq_jpg.htm

http://www.directupload.net/file/d/5066/xtnzpf45_jpg.htm

Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von Antares51 am 23.04.2018 21:19

-- Editiert von Antares51 am 23.04.2018 21:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6715 Beiträge, 2358x hilfreich)

Leider fehlen in der Sachverhaltsschilderung alle revelanten Grundlagen.
Ist im Mietvertrag ein Verteilerschlüssel vereinbart worden ?
Gibt es für den Wasserverbrauch Messzähler oder andere Verbrauchseinrichtungen / ablesungen ?

Schon mal § 556 a BGB angesehen ?
Es gibt auch eine Heizkostenverordnung welche regelt welche Kosten wie abgerechnet werden können. Da wird zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten unterschieden.

-- Editiert von Spezi-2 am 23.04.2018 22:50

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
müsste ich ja eine Riesennachzahlung haben wenn ich wirklich dort wohne und normal heize?!


Du kannst diesen einen Monat, noch dazu ein Heizmonat, nicht aufs Jahr hochrechnen. Da kommen ja noch Monate in den die tatsächlichen Heizkosten geringer bis fast Null sind als die gezahlten.

In den Monaten in denen weniger oder gar nicht geheizt wird "sparst" Du Guthaben für die Heizperiode an.

Zitat (von Antares51):
Die Heizkostenvorausszhalung beträgt 70€ pro Monat. Da 50/50 dürften es doch eigentlich nur 35€ + die 0,81 € nach Verbrauch sein oder nicht?


Denkfehler. Die 50 % sind 50 % der tatsächlichen Gesamtheizkosten umgelegt nach der Wohnfläche.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Zitat:
Die Heizkostenvorausszhalung beträgt 70€ pro Monat. Da 50/50 dürften es doch eigentlich nur 35€ + die 0,81 € nach Verbrauch sein oder nicht?


Allerdings fallen im Dezember 16% (=160/1000) der Jahresheizkosten an. Diese Verteilung über das Jahr wird auch auf die Grundkosten angewendet. Wenn man die 60,80€ dann auf das Jahr hochrechnet, dann würden monatlich im Durchschnitt 31,67€ auf die Grundkosten entfallen. Das wäre sogar weniger als die Vorauszahlung.

Die Abrechnung sieht vollständig korrekt aus.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke euch. Habs jetzt kapiert :banana:

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