Hallo Zusammen,
der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung 2022 mit Belegen gesendet.
Kann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ?
Nebenkostenabrechnung mit Belegen des Vermieter - Widerruf einlegen ???
14. September 2023
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Frage vom 14. September 2023 | 11:51
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung mit Belegen des Vermieter - Widerruf einlegen ???
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#1
Antwort vom 14. September 2023 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatKann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".
Und letzterem steht nichts entgegen.
#2
Antwort vom 14. September 2023 | 14:40
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
Nicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen.ZitatKann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ? :
Legt man Widerspruch ein ohne vorher die Belege geprüft zu haben, kann der Widerspruch als unsubstanziert zurück gewiesen werden.
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#3
Antwort vom 14. September 2023 | 15:12
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
RA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei.
Im Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei.
Es steht außer Frage und ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Belege geprüft werden müssen.
-- Editiert von User am 14. September 2023 15:13
-- Editiert von User am 14. September 2023 15:22
#4
Antwort vom 14. September 2023 | 17:41
Von
Status: Praktikant (946 Beiträge, 260x hilfreich)
Etwa ein RA der auf Mietrecht spezialisiert ist? Und auf alle anderen Gebiete, die es gibt, auch?ZitatRA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei. :
#5
Antwort vom 14. September 2023 | 18:03
Von
Status: Lehrling (1724 Beiträge, 273x hilfreich)
ZitatRA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei. :
Da hast Du den RA möglcherweise falsch verstanden, oder aber der RA hat geprüft und kam zu diesem Resultat.
Zitatm Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei. :
Widerspruch kannst Du immer einlegen und benennen, wenn Du meinst, dass es einen gibt.
#6
Antwort vom 14. September 2023 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40322x hilfreich)
ZitatRA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei. :
Das würde eigentlich nur dann Sinn ergeben, wenn sich aus den Belegen die Sinnlosigkeit des Widerspruchs ergeben würde.
ZitatIm Mietrecht steht jedoch :
Wo denn konkret?
#7
Antwort vom 14. September 2023 | 21:40
Von
Status: Junior-Partner (5246 Beiträge, 633x hilfreich)
ZitatNicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen. :
Oder
Nicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten nicht Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen
Und genau das hat der mit der Prüfung betraute Anwalt wohl auch getan.
ZitatIm Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei. :
OK, der TE ist hinfort, aber witzig, dass man seinem Anwalt keine fachgerechte Beurteilung zutraut.
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