Nebenkostenabrechnung mit Belegen des Vermieter - Widerruf einlegen ???

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2023 16:10:26
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung mit Belegen des Vermieter - Widerruf einlegen ???

Hallo Zusammen,

der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung 2022 mit Belegen gesendet.

Kann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Rico01):
Kann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".
Und letzterem steht nichts entgegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Rico01):
Kann ich trotz Belege Widerspruch einlegen mit Fehlerbennung ?
Nicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen.

Legt man Widerspruch ein ohne vorher die Belege geprüft zu haben, kann der Widerspruch als unsubstanziert zurück gewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.09.2023 16:10:26
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

RA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei.

Im Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei.

Es steht außer Frage und ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Belege geprüft werden müssen.




-- Editiert von User am 14. September 2023 15:13

-- Editiert von User am 14. September 2023 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von guest-12314.09.2023 16:10:26):
RA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei.
Etwa ein RA der auf Mietrecht spezialisiert ist? Und auf alle anderen Gebiete, die es gibt, auch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1724 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von guest-12314.09.2023 16:10:26):
RA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei.

Da hast Du den RA möglcherweise falsch verstanden, oder aber der RA hat geprüft und kam zu diesem Resultat.

Zitat (von guest-12314.09.2023 16:10:26):
m Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei.

Widerspruch kannst Du immer einlegen und benennen, wenn Du meinst, dass es einen gibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Rico01):
RA meinte, dass ein Wiederspruch aufgrund der mit eingereichten Belege des VM angeblich nicht möglich sei.

Das würde eigentlich nur dann Sinn ergeben, wenn sich aus den Belegen die Sinnlosigkeit des Widerspruchs ergeben würde.



Zitat (von Rico01):
Im Mietrecht steht jedoch

Wo denn konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5246 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Nicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen.


Oder

Nicht "trotz" sondern gerade wegen der Belege ist man in der Lage qualifizierten nicht Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einzulegen

Und genau das hat der mit der Prüfung betraute Anwalt wohl auch getan.

Zitat (von guest-12314.09.2023 16:10:26):
Im Mietrecht steht jedoch, dass ein Wiederspruchsschreiben mit Fehlerbennenung korrekt sei.


OK, der TE ist hinfort, aber witzig, dass man seinem Anwalt keine fachgerechte Beurteilung zutraut.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.321 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen