Nebenkostenabrechnung mit Grundsteuer

3. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung mit Grundsteuer

Guten Tag zusammen,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.Seit Anfang des Jahres haben wir einen neuen Vermieter der uns jetzt nach 10 Jahren die Grundsteuer für das Haus unter uns aufgeteilt hat. Der Vermieter wohnt nicht bei uns im Haus. Ist dies Rechtens? und Warum darf der Vermieter uns die Grundsteuer aufdrücken??

Vielen Dank für rege Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Vermutlich, weil es in Eurem Mietvertrag steht.



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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

nein es steht nicht drinnen zahlen seit 10 Jahren ohne Grundsteuer. Also dürfen wir diesesn Posten abziehen oder?



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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

nein es ist nichts vereinbart worden und es steht auch kein Hinweis auf irgendwelche Paragrafen usw..dann werde ich morgen zur Vermieterin ehen und ihr das sagen.
Danke für die Unterstützung

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ohne den wörtlichen Vertragstext zu kennen ....



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Mietvertrag ist 10 Jahre alt. Wir haben ihn durchgelesen und es ist nichts vereinbart worden. Der Sohn hat nun das Haus bekommen seit Januar 2011 und hat nun die Gurndsteuer mit abgerechnet. Der alte Vermieter hat dies nie getan. WIr haben auch keinen zusatz unterschrieben und wir wurden nicht münlich darauf vorbereitet.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Der Mietvertrag ist 10 Jahre alt.

Wenn das ein handelsüblicher Formularvordruck war, ist es eher unwahrscheinlich, daß die Grundsteuer nicht enthalten ist.



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