Nebenkostenabrechnung mit falschen Angaben

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chrizzy86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung mit falschen Angaben

Hallo. Ich bräuchte mal Hilfe zwecks meiner letzten Nebenkostenabrechnung.

Im Herbst 2021 wurde die Ölheizung durch eine Hackschnitzelheizung ersetzt. Auf meiner Abrechnung (01.01.2021 bis 31.12.2021) ist der Verbrauch in Öl gerechnet worden. Am 23.06.2022 habe ich nur ein Bild bekommen per WhatsApp wo die Abrechnung vom Monitor abfotografiert wurde. Und ich sollte eine in ausgedruckter Form erhalten (die ich bis heute nicht erhalten habe). Ich bestand auf eine Neuberechnung mit korrekten Daten. Bis jetzt kam noch nichts.
Ist denn ein abfotografiertes Bild vom Monitor überhaupt zulässig? Falls ja, gilt die Abrechnungsfrist wenn ich bis zum 31.12.2022 keine Korrektur der Abrechnung erhalten habe?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30538 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von Chrizzy86 ):
Und ich sollte eine in ausgedruckter Form erhalten
Die solltest du noch abwarten. Das hat man dir zugesagt.
Falls der Vermieter nicht früher die Korrektur bzw. ausgedruckte Abrechnung vorlegt, wirst du abwarten müssen bis zum Jahresende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46726 Beiträge, 16562x hilfreich)

Zitat (von Chrizzy86 ):
Ist denn ein abfotografiertes Bild vom Monitor überhaupt zulässig?


Ja, wenn man alles lesen kann und auch allen notwendigen Informationen enthalten sind, dann ist das zulässig.

Aber eine komplette Nebenkostenabrechnung einschließlich Heizkostenabrechnung auf nur einer Seite unterzubringen ist schon sportlich.

Zitat (von Chrizzy86 ):
Falls ja, gilt die Abrechnungsfrist wenn ich bis zum 31.12.2022 keine Korrektur der Abrechnung erhalten habe?


Das hängt davon ab, ob die Abrechnung formell wirksam ist, d.h. allen notwendigen Informationen enthält. Wenn Angaben zwar vorhanden, aber falsch sind, dann ist die Abrechnung nur materiell unwirksam. Die Abrechnungsfrist zum 31.12.2022 wird bereits durch eine formell wirksame Abrechnung eingehalten.

0x Hilfreiche Antwort

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