Hallo
ich habe am 17.7.2011 eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2009 bis 31.5.2010erhalten.
Kann mir jemand sagen ob dies rechtens ist, und muß ich für den gesamten Zeitraum nachzahlen (660€)?
MfG
Margot
-----------------
"MArgot"
Nebenkostenabrechnung - muss ich für den gesamten Zeitraum nachzahlen (660€)?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist die Abrechnung selbst denn in Ordnung, d.h. sind die aufgeführten Kosten denn auch in dieser Höhe entstanden und hast du in diesem Zeitraum in der Wohnung gewohnt?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ist die Abrechnung selbst denn in Ordnung, d.h. sind die aufgeführten Kosten denn auch in dieser Höhe entstanden und hast du in diesem Zeitraum in der Wohnung gewohnt?
Wofür sollte das wichtig sein?
Der Abrechnungszeitraum ist seit mehr als 12 Monaten abgelaufen. Daher ist die Abrechnung verjährt. Es können keine Nachforderungen mehr geltend gemacht werden, außer, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (was dieser beweisen müsste).
-----------------
""
Der Zeitraum für 01.01.2010-31.05.2010 ist lt. § 556 BGB nicht verjährt. Wenn es für diesen Zeitraum zu einer Nachzahlung gekommen ist, müsste diese bezahlt werden. Vorausgesetzt die Abrechnung ist korrekt ausgestellt.
quote:<hr size=1 noshade>Der Zeitraum für 01.01.2010-31.05.2010 ist lt. § 556 BGB nicht verjährt. <hr size=1 noshade>
Das ist schlicht und ergreifend unzutreffend.
-----------------
""
Die Abrechnung ist seit dem 01.06.2011 verjährt.
eLSe
-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."
Hallo und vielen Dank für Ihre Beiträge. Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Vermieter auseinandersetzen.
Die Aufstellung der Nebenkostenabrechnung scheint mir auch nicht korrekt. So werden z. B. nur Gesamtsummen der einzelnen Posten genannt wie Fahrstuhlwartung oder Heizung+Warmwasser als Gesamtposten. Also keine detaillierte Aufstellung.
Auch ist hier im Haus eine Physiotherapie-Praxis. Muß die nicht gesondert berechnet werden?
Margot
-----------------
"MArgot"
Die Abrechnung ist seit dem 01.06.2011 verjährt.
eLSe
-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."
von Savage650 am 28.07.2011 19:09
Wie wahr: "... nur dumm Geschwätz".
Eine Abrechnung, die am 17.07. zugeht, kann nicht vorher schon verjährt sein. Die Behauptung fällt also eindeutig in die Rubrik "dumm Geschwätz".
Nach § 556 Abs. 3 BGB
ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen, wenn die Abrechnung nicht fristgemäß zugeht. Das ist etwas anderes als Verjährung. Mit dem Nachforderungsausschluss ist der Anspruch des Vermieters erloschen. Das führt dazu, dass der Mieter eine trotzdem geleistete Zahlung nach Bereicherungsrecht zurückfordern kann. Wäre der Anspruch verjährt, würde eine Rückforderung ausscheiden. Der Anspruch könnte zwar vom Vermieter nicht mehr durchgesetzt werden, besteht aber nach wie vor.
-----------------
""
Hallo RMHV
also so ganz verstehe ich es nicht. Muß ich nun für die den gesamten Zeitraum nachzahlen?
Vielen Dank
Margot
-----------------
"MArgot"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten