Nebenkostenabrechnung - muss ich für den gesamten Zeitraum nachzahlen (660€)?

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Margot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - muss ich für den gesamten Zeitraum nachzahlen (660€)?

Hallo

ich habe am 17.7.2011 eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2009 bis 31.5.2010erhalten.

Kann mir jemand sagen ob dies rechtens ist, und muß ich für den gesamten Zeitraum nachzahlen (660€)?

MfG
Margot

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"MArgot"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ist die Abrechnung selbst denn in Ordnung, d.h. sind die aufgeführten Kosten denn auch in dieser Höhe entstanden und hast du in diesem Zeitraum in der Wohnung gewohnt?


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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ist die Abrechnung selbst denn in Ordnung, d.h. sind die aufgeführten Kosten denn auch in dieser Höhe entstanden und hast du in diesem Zeitraum in der Wohnung gewohnt?


Wofür sollte das wichtig sein?

Der Abrechnungszeitraum ist seit mehr als 12 Monaten abgelaufen. Daher ist die Abrechnung verjährt. Es können keine Nachforderungen mehr geltend gemacht werden, außer, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (was dieser beweisen müsste).

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#4
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Der Zeitraum für 01.01.2010-31.05.2010 ist lt. § 556 BGB nicht verjährt. Wenn es für diesen Zeitraum zu einer Nachzahlung gekommen ist, müsste diese bezahlt werden. Vorausgesetzt die Abrechnung ist korrekt ausgestellt.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Zeitraum für 01.01.2010-31.05.2010 ist lt. § 556 BGB nicht verjährt. <hr size=1 noshade>


Das ist schlicht und ergreifend unzutreffend.

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#6
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Die Abrechnung ist seit dem 01.06.2011 verjährt.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#7
 Von 
Margot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für Ihre Beiträge. Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Vermieter auseinandersetzen.

Die Aufstellung der Nebenkostenabrechnung scheint mir auch nicht korrekt. So werden z. B. nur Gesamtsummen der einzelnen Posten genannt wie Fahrstuhlwartung oder Heizung+Warmwasser als Gesamtposten. Also keine detaillierte Aufstellung.

Auch ist hier im Haus eine Physiotherapie-Praxis. Muß die nicht gesondert berechnet werden?

Margot

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"MArgot"

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Die Abrechnung ist seit dem 01.06.2011 verjährt.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

von Savage650 am 28.07.2011 19:09

Wie wahr: "... nur dumm Geschwätz".

Eine Abrechnung, die am 17.07. zugeht, kann nicht vorher schon verjährt sein. Die Behauptung fällt also eindeutig in die Rubrik "dumm Geschwätz".

Nach § 556 Abs. 3 BGB ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen, wenn die Abrechnung nicht fristgemäß zugeht. Das ist etwas anderes als Verjährung. Mit dem Nachforderungsausschluss ist der Anspruch des Vermieters erloschen. Das führt dazu, dass der Mieter eine trotzdem geleistete Zahlung nach Bereicherungsrecht zurückfordern kann. Wäre der Anspruch verjährt, würde eine Rückforderung ausscheiden. Der Anspruch könnte zwar vom Vermieter nicht mehr durchgesetzt werden, besteht aber nach wie vor.


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#9
 Von 
Margot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo RMHV

also so ganz verstehe ich es nicht. Muß ich nun für die den gesamten Zeitraum nachzahlen?

Vielen Dank

Margot

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"MArgot"

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