Nebenkostenabrechnung nach 1 Jahr

30. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach 1 Jahr

Hallo,

vor 14 monaten habe ich mein vorheriges Mietverhältnis beendet.

Jetzt bekomme ich eine Heizungsnachzahlung, ausgefertigt im Oktober 2012, über mehr als 400 €.

Kann der alte Vermieter das noch nach einer so langen Zeit von mir einefordern?

Er hatte ja schon seit einem halben Jahr das Schreiben von der Isatr zu Hause und meine Adresse istg ihm bekannt.

Schön, wenn ich dazu eine aussagekräftige Antwort von Euch bekommen könnte.

LG



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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

-- Editiert der gelackmeierte am 30.05.2013 12:03

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Für welchen Zeitraum ist die Abrechnung? Der Vermieter hat nach dem Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung (§556 BGB ).


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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Grundsätzlich kann der Vermieter verspätete Abrechnungen vorlegen, wenn er den Grund für die Verspätung nicht zu verantworten hat (beispielsweise war ihm deine neue Adresse nicht bekannt).

Ansonsten nehme ich mal eine jährliche Abrechnung zum Ende des Jahres an. Dann gilt für die Nebenkostenabrechnung 2011, dass diese bis spätestens 31.12.2012 abzugeben ist. Ansonsten verfällt ein Nachzahlungsanspruch.
Die Nebenkostenabrechnung aus 2012 ist bis Ende 31.12.2013 abzugeben.

Insofern müsste man, wenn ich dich richtig verstanden habe, schauen, ob das die Abrechnung aus 2011 ist oder aus den paar Monaten von 2012.

Natürlich kann man sich, sofern die Abrechnung korrekt ist, moralisch verpflichtet fühlen, ihm zu zahlen. Verbietet dir ja keiner.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
vor 14 monaten habe ich mein vorheriges Mietverhältnis beendet.


Es kommt nicht darauf an, wann das Mietverhältnis beendet ist, sondern wann der Abrechnungszeitraum endet. Ab da zählt dann eine einjährige Frist für den Vermieter.

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#4
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die aussagekräftigen Antworten.

Der Abrechnungszeitraum ist vom 30.06.11 bis 31.05.12 angegeben.

Der Vermieter hat jedoch die Abrechnung bis 29.02.12 in Rechnung gestellt obwohl ich zu 31.01.12 gekündigt habe und seit dem 01.02.12 in der neuen Wohnung wohne.

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Endete denn das Mietverhältnis zum 31.1. oder erst zum 29.2.? (Wann man umgezogen ist spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle)

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#6
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

@Anjuli123:

das Mietverhältnis wurde per 31.01.2012 gekündigt.

LG

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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn die Abrechnung nicht für den richtigen Zeitraum erstellt wurde, dann solltest du dies beim Vermieter reklamieren. Er muß dir dann eine korrigierte Abrechnung erstellen. Dadurch tritt aber keine Verjährung ein!

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, dann dürfte doch alles OK sein. Der Abrechnungszeitraum ist ein Jahr, obgleich halt Mitte des Jahres. Demzufolge hatte er in meinen Augen zeit bis 31-.5.2013, also bis morgen, die Abrechnung zu erstellen.

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