Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Einbehalten der Kaution aufgrund eines laufenden Verfahrens

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Skeltis123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Einbehalten der Kaution aufgrund eines laufenden Verfahrens

Hallo liebes Forum,

ich würde mich freuen wenn ihr euch kurz Zeit nehmen würdet um mir bei folgendem Problem zu helfen. Ich stecke da in einer Sackgasse und weiß nicht mehr weiter. An dieser Stelle schonmal Danke!

Besitzer (A) und Besitzer (B) kaufen von einer Wohungsgeselschaft je ein Mehrfamilienhaus welche direkt nebeneinander stehen.

Die Heizungsanlage von beiden Häusern befindet sich im Haus des Besitzers (A) und ist auch nicht ohne weiteres für Besitzer (B) zugänglich. Eine Unterscheidung des Verbrauches zwischen beiden Häusern ist nicht möglich, da sich die einzige Zählanlage an der Heizung selbst befindet.

Besitzer (B) vermietet nun eine Wohnung in seinem Haus an Mieter (A), dafür wird ein Standart Mietvertrag abgeschlossen ohne gesonderte Punkte was die Nebenkostenabrechnung betrifft.

Mieter (A) zahlt regelmäßig und pünktlich seine Vereinbarten Nebenkosten.
Die Nebenkostenabrechnungen selbst bleiben für den Mieter (A)in den nun folgenden drei Jahren aus, da sich Besitzer (A) und Besitzer (B) über die Abrechnung bzw. Aufteilung der Heizkosten vor Gericht streiten.
Beim Auszug von Mieter (A) behält der Besitzer (B) einen Teil der Kaution ein, mit der Begründung das er das Geld als Sicherheit für die letzte (und erste) Nebenkostenabrechnung brauch.
Die Wohnung selbst wurde ohne Mängel übergeben. Dies wurde durch ein Wohnungsübergabeprotokoll bestätigt.

Nach über einem Jahr (18 Monaten) meldet sich Mieter (A) bei Besitzer (B) und bittet um Auszahlung der restlichen Kaution und um Aufstellung der Nebenkosten für alle Jahre. Besitzer (B) verweist wiederrum auf das laufende Verfahren und behält die Kaution weiterhin ein.

Nun zu den Fragen:
Darf Besitzer (B) weiterhin die Kaution einbehalten?
Hat Mieter (A) eine Möglichkeit an sein Geld zukommen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens? (Kaution und Geld aus allen Nebenkostenabrechnungen).
Habt ihr als Profis eine Idee wie sich Mieter (A) verhalten soll?
Sollte Mieter (A) sich schon ein Anwalt nehmen oder ist das aufgrund der Auseinandersetzung zwischen Besitzer (A) und Besitzer (B) unnötig?


-- Editiert von Skeltis123 am 17.04.2019 08:39

-- Editiert von Skeltis123 am 17.04.2019 08:39

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Skeltis123):
Eine Unterscheidung des Verbrauches zwischen beiden Häusern ist nicht möglich, da sich die einzige Zählanlage an der Heizung selbst befindet.


Wie das? In den Wohnungen müssten doch Ablesevorrichtungen sein ....

Zitat (von Skeltis123):
Darf Besitzer (B) weiterhin die Kaution einbehalten?


Definitiv nicht! Ichwürde schreiben:

Zitat:
Geehrter EX-VM

hiermit gebe ich Ihnen letztmalig die Möglickeit die von mir gezahlte Kaution in Höhe von xxx zzgl. Zinsen bis zum (7 Tage Frist sollte reichen) auf mein Kont XYZ IBAN: DE ........ zu zahlen. Nach Ablauf der gesetzten Frist werde ich meinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
MfG
EX-Mieter


Zahlt er nicht, geben Sie das einem Anwalt, der kann alles ander flott erledigen, einfache Mahnsache, Gegenseite (Ex-VM) muss die Kosten tragen. Viel Spaß ;)

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#2
 Von 
Skeltis123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Skeltis123):
Eine Unterscheidung des Verbrauches zwischen beiden Häusern ist nicht möglich, da sich die einzige Zählanlage an der Heizung selbst befindet.


Wie das? In den Wohnungen müssten doch Ablesevorrichtungen sein ....

Zitat (von Skeltis123):
Darf Besitzer (B) weiterhin die Kaution einbehalten?


Definitiv nicht! Ichwürde schreiben:

Zitat:
Geehrter EX-VM

hiermit gebe ich Ihnen letztmalig die Möglickeit die von mir gezahlte Kaution in Höhe von xxx zzgl. Zinsen bis zum (7 Tage Frist sollte reichen) auf mein Kont XYZ IBAN: DE ........ zu zahlen. Nach Ablauf der gesetzten Frist werde ich meinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
MfG
EX-Mieter


Zahlt er nicht, geben Sie das einem Anwalt, der kann alles ander flott erledigen, einfache Mahnsache, Gegenseite (Ex-VM) muss die Kosten tragen. Viel Spaß ;)


Die beiden Häuser, beide sind ziemlich alt, gehörten früher einer Wohnungsgesellschaft und anscheinend wurden die Nebenkosten damals so abgrechnet das die Kosten einfach durch die Parteien geteilt wurden. Genauere Infos habe ich da leider auch nicht.

Wichtig dabei ist aber zu Wissen, das es dabei nur um die Heizungskosten und Warmwasserkosten geht wo sich Besitzer (A) und Besitzer (B) vor Gericht streiten. Ich kenne mich mit der Materie auch nicht so aus aber alle wichtigen Anschlüsse und Ablesevorrichtungen befinden sich im Haus von Besitzer (A).

Aufgrund des Rechtsstreites der beiden Besitzer ist es auch vorgekommen, das Besitzer (A) dem Besitzer (B) über mehrer Tage das Warmwasser abgestellt hat, logischerweis hatten wir dann auch kein Warmwasser. (Besitzer (B) hat ebenfalls eine Wohnung mit uns in dem Haus bezogen).

Da das Haus von Besitzer (B) schon energetsich saniert war und die Nebenkosten verhältnissmäßig hoch waren würde der Vermieter Bestizer(B) uns ja nicht nur die restliche Kaution schulden sonder auch ein eventuelles Guthaben von den eingezahlten Nebenkosten.

P.s.: Ich habe eine Rechtschutzversicherung und sollte dann wirklich einen Anwalt aufsuchen oder lieber noch einmal auf den Privaten weg anschreiben?


-- Editiert von Skeltis123 am 17.04.2019 11:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Skeltis123):
Die beiden Häuser, beide sind ziemlich alt, gehörten früher einer Wohnungsgesellschaft und anscheinend wurden die Nebenkosten damals so abgrechnet das die Kosten einfach durch die Parteien geteilt wurden. Genauere Infos habe ich da leider auch nicht.


Ist für Sie auch unerheblich.

Zitat (von Skeltis123):
Ich habe eine Rechtschutzversicherung und sollte dann wirklich einen Anwalt aufsuchen oder lieber noch einmal auf den Privaten weg anschreiben?


Also wenn SIe RS haben, dann machen SIe das direkt über den Anwalt (bekommt er halt noch eine kleine Gebühr vor die vorgerichtliche Aufforderung, der muss ja auch leben) und gut ist. Ich würde da gar nicht mehr rumdiskutiern.

Viel Erfolg.

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