Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Was zählt alles zu den Nebenkosten?

24. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.08.2010 15:48:33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Was zählt alles zu den Nebenkosten?

Guten Tag Zusammen,
meine Lebensgefährtin und ich sind vor 2 Jahren von einer Wohnung in ein Haus umgezogen.
Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine wirkliche Nebenkostenabrechnung erhalten. Die letzte Nebenkostenabrechnung die wir bekommen haben war 3 Monate vor unserem Auszug. Da wir schon im ersten dieser 3 Moante nicht mehr in der alten Wohnung wohnhaft waren, gehe ich davon aus, dass uns ein enormer Betrag zusteht. Die Nebenkosten belaufen belaufen sich auf 165 / Monat (495).

Der Vermieter von damals hat uns eine fehlerhafte Abrechnung zukommen lassen mit der Zusicherung eine weitere Abrechnung würde kommen und dass wir auf gar keinen Fall irgendwelche Nebenkosten mehr nachzahlen müssen, wenn ein Guthaben verbleiben sollte, würden wir das bekommen.
Das war vor gut nem halben Jahr. Da wir jetzt dieses halbe Jahr keine weitere Abrechnung des Vermieters bekommen haben ist uns die Hutschnur geplatzt und wir haben ein Einschreiben mit Fristsetzung abgeschickt, mit dem Hinweis, das wir uns nach Ablauf der Frist mit unserem Anwalt in Verbindung setzen werden und das Ganze über den Anwalt klären lassen.

Heute hat der Vermieter angerufen mit der Aussage, dass ein Anwalt ja nichts bringen würde, da die Daten für die Nebenkostenabrechnung nicht mehr verfügbar wären. Es wäre "technisch nicht möglich". Die Abrechnungsfirma hätte damals etwas verschusselt, deswegen war auch die Abrechnung falsch und es wird wohl auch keine neue Abrechnung mehr geben.
Deswegen würde er sich mit uns auf einen Betrag einigen, damit er/wir die Sache vom Tisch hätten.
Als ich ihm dann einen Pauschalbetrag vorgeschlagen habe, hat er gemeint er würde von dem Gesamtbetrag die Kosten für Gebäudeversicherung, Müll, Kabelgebühren, usw. abziehen und uns die Kosten für Gas und Warmwasser komplett erstatten.
Mir ist eigentlich komplett neu, dass ich als Mieter die Kosten für die Gebäudeversicherung zu tragen habe.
Außerdem verstehe ich bei aller liebe nicht, warum es "technisch" nicht möglich ist, eine Abrechnung von vor 2 Jahren zu bekommen, v.a. weil die Daten für den Gasverbrauch per Funk übermittelt wurden...

Nun zu meinen Fragen:
Welchen Anspruch hab ich den letztendlich?
Was zählt letzendlich alles zu den Nebenkosten?
Habe ich nicht das Recht eine vernünftige Abrechnung zu bekommen?
Was soll ich denn jetzt letztendlich machen?

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Als ich ihm dann einen Pauschalbetrag vorgeschlagen habe, hat er gemeint er würde von dem Gesamtbetrag die Kosten für Gebäudeversicherung, Müll, Kabelgebühren, usw. abziehen und uns die Kosten für Gas und Warmwasser komplett erstatten.


Das klingt doch vernüftig.

Das, was mangels verschluderten Verbrauchswerten nicht mehr nachweisbar ist, berechnet er gar nicht. Und nur die Betriebskosten, die nicht nach Verbrauchswerten berechnet werden, müssen bezahlt werden.

Und ja, Gebäudeversicherung gehört zu den Betriebskosten.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

-----------------
"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12324.08.2010 15:48:33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Mir ist das sehrwohl bewusst das auch eine leerstehende Wohnung Kosten verursacht. Ich bin nur im Moment ziemlich genervt weil das Ganze jetzt halt schon 2 Jahre her ist und man immer nur vertröstet wird und nie irgendwas Handfestes bekommt, man kommt sich als Mieter manchmal vor wie der letzte Depp.
Hätten wir nicht extra nochmal ein Einschreiben geschickt, wäre wieder keine Antwort gekommen... Man muss heutzutage wirklich immer mit einem Anwalt drohen, damit überhaupt etwas passiert.

Er hat mir ja zugesichert, dass ich auf gar keinen Fall etwas nachzahlen müsse. Wir haben uns jetzt mit dem Vermieter geeinigt, das er bis morgen die Nebenkosten abzgl. Betriebskosten und Kabelgebühren des Jahres 2007 abzieht.
Dann sehen wir weiter, was er uns noch erstatten muss bzw. will.

Danke nochmal für eure Antworten.

Viele Grüße

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