Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

16. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Auszug.

Hallo!

Folgendes Problem:

Mieterin X zieht am 1.4.2005 aus ihrer Wohnung aus und zu ihrem Freund. Die Nebenkostenabrechnung findet immer jahresweise statt, also vom 1.1.-31.12.

Nun bekommt sie die Nebenkostenabrechnung und stellt erstaunt einige Dinge fest.

1. Die Heizkosten fürs gesamte Jahr sind 3 1/2 mal so hoch wie im Jahr davor!! Auskunft des Vermieters: Der Winter 2005 war so kalt, da haben alle kräftig geheizt. Muss Mieterin X nun wirklich dafür grade stehen, daß alle anderen im Haus kräftig heizen, obwohl sie bereits im April nicht mehr im Haus war und der strenge Winter somit gar nicht ihr Problem ist?

2. Wird spontan Betrieb und Wartung des Aufzugs auf der Nebenkostenrechnung abgerechnet, die im Jahr zuvor NICHT auf der Abrechnung waren und mit ordentlichen 45 Euro pro Mieter für das Jahr veranschlagt werden. Ist das zuläßig einfach Betriebskosten in solchem Umfang ohne Vorwarnung der Mieter abzurechnen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Hallo,

ob die Nebenkosten korrekt berechnet sind, lässt sich nur anhand der Rechnungen/Belege nachprüfen, die zu Grunde gelegt wurden. Der VM muss für jeden in Rechnung gestellten Posten auch die Nachweise darüber vorlegen können. Wenn die der Abrechnung nicht beigefügt waren, muss er Einsicht gewähren.
Wenn die Heizkosten 3 1/2 mal so hoch sein sollen, scheint tatsächlich was nicht zu stimmen.

Aufzugskosten:
was steht denn zu diesen Nebenkosten im MV? Wird die Aufzugsanlage dort erwähnt?

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#2
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Also konkret waren die Heizkosten fürs Jahr 2004 gesamt ca. 5500 euro - nun auf einmal 17.700 euro die von uns mitgetragen werden sollen, OBWOHL wir ja eigentlich gar nicht geheizt haben, da die Wohnung am 1.4. geräumt wurde und die drei Monate vorher auch nicht geheizt wurde da die andere Wohnung bereits bezogen wurde.

zu 2.: Der Aufzug steht nicht explizit drin, nur Standardfloskel über Betriebskosten. Nachdem der Aufzug ja im Vorjahr auch nicht in den Nebenkosten war, denke ich es ist unzulässig einfach so von einem Jahr aufs andere ohne Information der Mieter die Kosten abzuwälzen.

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn man im Laufe eines Jahres auszieht, zahlt man nicht die Heizkosten für das ganze Jahr, sondern nur den entsprechenden Anteil, den man verursacht hat. Entweder per Zwischenablesung oder notfalls geschätzt nach Gradtagen.

Genauso zahlt man auch andere NK nur zeitanteilig.

Betriebskosten eines Aufzugs dürfen im Prinzip umgelegt werden. Das hängt konkret aber davon ab, ob es im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn es im Vorjahr nicht getan wurde, kann man daraus keine Rechte herleiten.

Es ist ratsam, die NK-Abrechnung durch einen Fachmann (zB Mieterverein) im einzelnen prüfen zu lassen, da es auf die konkreten Details ankommt.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#4
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Es wurden auch nur die 3 Monate berechnet, aber eben leider das ganze Jahr zusammengetragen und dann eben ein viertel abgerechnet. Finde es nur eine Frechheit daß man dafür grade stehen muss, daß andere sich zu tode heizen und man selbst spart und hat nix davon weil man das was die anderen rausblasen bezahlen muss.

Wie gesagt, der Aufzug steht nicht wortwörtlich im Mietvertrag, nur Betriebskosten allgemein. Frage war ob es zulässig ist, einfach von einem Jahr aufs andere den Aufzug zu berechnen ohne die Mieter zu informieren.

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#5
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Gibt es ein Gesetz dafür,das der Vm die Nebenkosten abrechnung detaliert mit Nachweissen (Rechnungen für Nebenkosten beibringen muss?)

Gruß rita

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#6
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Soweit ich weiß nicht, aber man kann die genauen Rechnungen anfordern, was ich jetzt wohl auch tun werde - ich möchte wenigstens wissen wieso auf einmal der AUfzug abgerechnet wird und wie der hohe Preis dafür zustande kommt!

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#7
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was bei der Heizung zu prüfen wäre, ob Sie in dieser Zeit defekt war bzw.
der Unterschied zwischen den Literkosten von diesem Jahr und letztem. Denn liegt es wirklich nur am Verbrauch, oder ist es ein blöder Zufall von mehreren Faktoren. Habt Ihr denn keine Ablesung gemacht, nachdem Ihr ausgezogen seit?
Und was für eine Abrechnungsart habt ihr? auf m², laut zähler?
Es wäre wirklich gut wenn Du einen Fachmann zu Rate ziehst.


-----------------
"Vielen Dank.
R. Breitbarth"

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#8
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

ok, abgerechnet wird 30% fix und 70% verbrauch.
Ablesung wurde natürlich gemacht bei Übergabe, werde die Zählerstände auch nochmal anfordern.
Die Fixkosten laufen über die m², der Verbrauch über Zähler.

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