Hallo,
wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, Zeitraum 01.08.03-31.03.04. Im Winter des letzten Jahres fiel unsere Heizung aus und wir haben 2 Monate die Miete um 30 % gemindert (2 x 172 Euro) und dies natürlich auch angekündigt per Einschreiben, Zeugen dafür, etliche erfolglose Reparaturen, etc.
Dieses wurde auch nie schriftlich vom Vermieter beanstandet (nur einmal meinte er telefonisch er würde einen Anwalt einschalten und die Summe nachfordern, das geschah aber NIE!).
Unsere Nebenkosten betragen 102 Euro (Heizung, Müllabfuhr etc.) pro Monat, also hätten wir doch theoretisch (ohne die Mietminderung zu berücksichtigen für o. a. Zeitraum 816 Euro gezahlt.
Die gesamten NK für unsere Wohnung betragen 847 Euro, er geht aber davon aus das wir nur 473 Euro gezahlt haben, also er will sich die reduzierte Miete auf diesem Weg wieder reinholen = er fordert eine Nachzahlung von 374 Euro.
Ist dieses Vorgehen legal?
Ausserdem weigert sich der Vermieter die Rechnungen für die NK-Abrechnungen zu übermitteln.
Gibt es Gesetzestexte die besagen wovon letztendlich die Mietreduzierung erfogen darf, von der Kaltmiete ?
Dazu konnte ich leider hier im Forum noch nichts genaues entdecken.
Eine zweite Frage wäre:
In der letzten Abrechnungsperiode wurden von den Vorbesitzern die Nebenkosten auf 13 Personen umgerechnet in der jetzigen vom neuen Besitzer wird auf 9 Personen umgerechnet (wir sind aber immer noch 13 Personen), das hängt damit zusammen das hier einige WG´s im Haus sind, wo 3 Leute wohnen aber nur einer den Hauptmietvertrag unterschrieben hat.
Darf so einfach der Verteilerschlüssel geändert werden?
Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen.
Grüsse
Cinnamon
Nebenkostenabrechnung nach Mietminderung
15. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2004 | 23:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Mietminderung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2004 | 10:23
Von
Status: Unbeschreiblich (46698 Beiträge, 16554x hilfreich)
Ich würde dem Vermieter die 31€ überweisen und ihn schriftlich darauf hinweisen, dass er sich bei der Berechnung der Vorauszahlungen verrechnet hat.
Der Verteilungsschlüssel darf nicht einseitig durch den Vermieter geändert werden.
Werden alle Nebenkosten nach Personen aufgeteilt? Das ist auch nicht zulässig.
Hier scheint doch einiges im Argen zu liegen, daher solltet Ihr die Nebenkostenabrechnung durch einen Mieterverein prüfen lassen.
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