Nebenkostenabrechnung (nach Personen abgerechnet & ohne Belege)

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung (nach Personen abgerechnet & ohne Belege)

Hallo,

wir (Mieter) wohnen seit 1.9.2022 in der Wohnung (für 2021 also 4 Monate)
Wir haben nun heute die Abrechnung erhalten für 2021 (2 Seiten) vom Abrechnungsdienst
Es wird teilweise nach Personen abgerechnet 4 & 2 Personen.

Wohnung 1: Mieter 2 Erwachsene + 2 Kinder (4)
Wohnung 2: VM 2 Erwachsene (2)

Beispiel:
Wasserkosten 4,000 Pers. Personen
Abwasserkosten 4,000 Pers. Personen

Es liegen auch keine Quittungen/Belege bei woran man nachvollziehen kann ob das stimmt was hier berechnet wird (Preise: Wasser, Öl, Vers. etc.)

Des weiteren wird Öl abgerechnet (Gesamtverbrauch Haus) (4 Monate)

Anfangsbestand Heizöl 01.09.21 4.600 Liter 3.121,43 euro
Endbestand Heizöl 31.12.21 -3200 Liter -2.17143 euro
Summe Einheiten 1.400 Liter 950,00 euro

Ich habe keinerlei Quittung / Belege beiliegen zwecks Öl was der VM wann Gekauft hat oder wieviel es kostet .

Wenn ich das richtig sehe muss die Rechnung Öl von 2021 sein oder darf man auch im Januar 2022 Tanken und das für Jahr 2021 angeben ???

Hier mal ne Beispielabrechnung

https://abload.de/image.php?img=foto1ywkb8.jpg

https://abload.de/image.php?img=foto2nzjrc.jpg

-- Editiert von Oh-Leut82 am 29.06.2022 20:38

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Es liegen auch keine Quittungen/Belege bei woran man nachvollziehen kann ob das stimmt was hier berechnet wird (Preise: Wasser, Öl, Vers. etc.)

Nö, wozu auch?
Wenn es einen interessiert, dann kann man sich ja die Belege nach Terminvereinbarung beim Vermieter ansehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Warum werden nur 4 Monate abgerechnet?

Ein Abrechnungszeitraum sollte eigentlich 12 Monate umfassen und die Kosten dann auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden.

Handelt es sich um eine Erstvermietung beider Wohnungen?

Offensichtliche Fehler kann ich in der Abrechnung nicht entdecken. Belege müssen der Abrechnung nicht beigefügt werden, vielmehr hat der Mieter Anspruch auf Belegeinsicht.

Zitat (von Oh-Leut82):
oder darf man auch im Januar 2022 Tanken und das für Jahr 2021 angeben ???


Nein, ist aber auch nicht passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Abrechnung wäre formell falsch, wenn der Abrechnungszeitraum nicht stimmt. Die Belege kann man anfordern.

Was würde vertraglich zum Abrechnungsschlüssel vereinbart? Bezgl. Abrechnung auf Personen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für eure Antworten

@hh

Mieter Erstbezug 01.09.2021

Zitat (von Oh-Leut82):
wir (Mieter) wohnen seit 1.9.2022 in der Wohnung (für 2021 also 4 Monate)

VM Wohnt schon Jahre da...

Da ja keine Belege vorliegen kann ich nicht wissen welchen Ölpreis oder wann er getankt hat, somit könnte es auch sein das eventuell eine Falsche Rechnung eingereicht wurde . (Verdacht)
Grund: Getankt wurde Mitte Januar

Verteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)







-- Editiert von Oh-Leut82 am 30.06.2022 07:43

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Dein VM setzt den Heizölpreis mit ca. 68cent/l an.
Im Januar hat das Öl ca. 88c/l gekostet.
(Durchschnittswert leichtes Heizöl lt. Statista)
Also wohl eher nicht die Januar Rechnung angesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Dein VM setzt den Heizölpreis mit ca. 68cent/l an.


Danke, hätte ich genauer hingeschaut hätte ich das auch sehen können :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Da ja keine Belege vorliegen kann ich nicht wissen welchen Ölpreis oder wann er getankt hat, somit könnte es auch sein das eventuell eine Falsche Rechnung eingereicht wurde .


Im Abrechnungszeitraum wurde gar nicht getankt. Es ist auch keine Rechnung aufgeführt.

Zitat (von Oh-Leut82):
Verteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)


Das geht nicht, bzw. wenn nichts vereinbart wurde muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Zitat (von Oh-Leut82):
Mieter Erstbezug 01.09.2021


Beide Mieter? Oder gilt das nur für Deine Wohnung?

Zitat (von Toxic_GER):
Die Abrechnung wäre formell falsch, wenn der Abrechnungszeitraum nicht stimmt. Die Belege kann man anfordern.


Richtig, nach meiner Auffassung muss das gesamte Jahr abgerechnet werden und dann das Ergebnis auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden. Wenn der Vermieter die Wohnung zuvor selbst bewohnt hat, dann gilt er eben selbst als Vormieter in diesem Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Zum Verständnis , es ist ein " Familienhaus mit 2 Etagen
OG Bewohnt der VM schon immer
EG bewohnen wir seit 01.09.2021 ob sie davor leer war oder ob da noch jemand gewohnt hat weiß ich nicht.

Laut der Abrechnung wird ja auch nur 01.09.2021 - 31.12.2021 abgerechnet, da haben wir ja auch drin gewohnt !

Heißkörper & WW werden via Funk abgelesen
Kaltwasser hingegen wird pro Person abgerechnet (ich habe es ja Farblich umrandet)

Die Abrechnung hat ein Abrechnungsdienst erstellt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Verteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)

Was denn nun, nichts vereinbart oder doch was im MIetvertrag ??
Zitat:
Laut der Abrechnung wird ja auch nur 01.09.2021 - 31.12.2021 abgerechnet, da haben wir ja auch drin gewohnt !

Lies sich wie eine Teilabrechnung für das Jahr 2021.
Auch wenn die Wohnung vom1.1. -31.8.2021 unbewohnt war, muß die Abrechnung die Ausgaben für12 Monate enthalten, welche dann für die Zeit vom 1.1. -31.8. und 1.9. -31.12.21 aufzuteilen sind. Der Mieter hat Anspruch auf die Kenntnis der Kostenfür 12 Monate und wie diese verteilt wurden.
Belege muß der Vermieter nicht mitschicken, da muß der Mieter Einsicht verlangen oder Kopien (auf seine Kosten).

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Diese Klausel für den Verteilschlüssel könnte evtl. unzulässig, aber auf jeden Fall überflüssig.

Denn wenn vertraglich kein Verteilschlüssel festgelegt ist, dann gilt ein gesetzlicher Verteilschlüssel und das schließt den Vermieter von der Anwendung dieser Klausel ohnehin aus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Ich hab halt nur die Abrechnung für 4 Monate


Was nach meiner Auffassung nicht zulässig ist, es sei denn es handelt sich um einen Neubau mit Erstbezug zum 01.09.2021.

Der Heizölverbrauch wird sich dadurch nicht wirklich ändern. Allerdings sind nach meiner Auffassung die Kosten für Betriebbstrom, Schornsteinfeger, Wartung der Heizungsanlage und die Abrechnungskosten auf 12 Monate zu verteilen und dürfen nicht auf nur für 4 Monate angesetzt werden.

Da von den 1.660,37€ Heizkosten alleine 710,37€ auf diese Heizbetriebskosten entfallen und nur 950€ auf die eigentichen Brennstoffkosten, macht das schon viel aus.

Daneben sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage zu prüfen. Sie sind mit 224,60€ angesetzt. Üblich ist, den Betriebsstrom mit 2-3% der Brennstoffkosten anzusetzen. Das wären dann aber nur 19,00€ bis 28,50€. Das 10-fache dieser Kosten ist nicht erklärbar.

Dass der auf die Erwärmung des Warmwassers entfallende Kostenblock nur 6,9% der gesamten Heizkosten beträgt ist auch ungewöhnlich niedrig. Das würde mach dazu veranlassen zu prüfen, wie denn der Anfangsbestand von 4.600l Heizöl am 01.09.2021 ermittelt wurde.

Mangels anderweitiger Vereinbarung sind außerdem sämtliche Betriebskosten nach Wohnfläche umzulegen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten...

ich sehe da je selber nicht ganz durch :-)
Dank eurer Hilfe / Ratschläge kommt etwas Licht ins Dunkle

Ich habe mal die Abrechnungen meiner Alten Wohnung betrachtet (7 Jahre) da liegt der Abrechnungszeitraum immer bei 1.Jan. - 31.Dez.
Selbst von 2021 ist der Abrechnungszeitraum Jan.-Dez. & Nutzung 1.1. - 31.07.
Die Kosten für Schornsteinfeger liegen da immer bei 20 - 30 Euro anstatt wie jetzt bei 77 euro

Da passt was nicht mit den Heißkosten !!!
Wir haben immer um die 600-750 Euro Warmwasser/Heißkosten jährlich gehabt (auf 12 Monate)

Auf die 4 Monate sehe ich kosten von 854,75 Euro

Menge Öl wird er wohl via Volumen gemessen haben mit Zollstock :-)


Fakt ist die müssen das nochmal Rechnen auf 12 Monate bzw. alles neu berechnen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Jahr Monate Heizkosten
2016 12 521,14
2017 12 507,10
2018 12 619,62
2019 12 836,61
2020 12 733,33
2021 8 518,53 Alte Wohnung
2021 4 854,75 Neue Wohnung


-- Editiert von Oh-Leut82 am 01.07.2022 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Die Kosten für Schornsteinfeger liegen da immer bei 20 - 30 Euro anstatt wie jetzt bei 77 euro


Die 77€ bei einer Ölheizung können schon stimmen, aber für das gesamte Jahr. Ungewöhnlich hoch sind die Stromkosten für die Heizung.

Zitat (von Oh-Leut82):
Menge Öl wird er wohl via Volumen gemessen haben mit Zollstock :-)


Normalerweise befindet sich am Tank eine Messuhr, die den Füllstand anzeigt.

Jedenfalls den Wert vom 01.09.2021 sollte man mal durch Belegeinsicht auf Plausibilität prüfen. Wann wurde davor wieviel getankt?

Zitat (von Oh-Leut82):
Da passt was nicht mit den Heißkosten !!!
Wir haben immer um die 600-750 Euro Warmwasser/Heißkosten jährlich gehabt (auf 12 Monate)


Es sollte aber klar sein, dass die Höhe der Heizkosten auch sehr stark von der Dämmung des Hauses abhängt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Fakt ist die müssen das nochmal Rechnen auf 12 Monate bzw. alles neu berechnen
Auf 12 Monate muss er nicht rechnen. Ihr seid erst in 9/21 eingezogen. Ich meine, er hat die 4 Monate abgerechnet.
Dieser Abrechnungsdienst rechnet auch die kalten BK ab. Ist das die Hausverwaltung?

Fraglich, ob sich die alte und neue Wohnung bzgl. der Heizkosten vergleichen lassen.
- Hast du vorher auch in einem ZFH ähnlichen Alters gewohnt?
- War das Haus mit ähnlicher Heizung ausgestattet?
- Ist die gesamte Hausdämmung auch vergleichbar?
- Auch etwa 100 qm Wohnfläche?

Ihr habt monatlich 180,- BK/NK vorausgezahlt. ( 4 Monate á 180= 720,-)
Wie viel davon Heizkostenvorauszahlung lt. Mietvertrag?

Meinst du mit *Erstbezug* deinen Einzug am 1.9.21?
Wenn der Vermieter schon seit Jahren dort wohnt, ist es eher ein Einzug in ein älteres Haus.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Alte Wohnung
Wohnung wurde mit 87 qm berechnet
Haus war gedämmt (200er)
Heizung war schon neues Model

Neue Wohnung
100 qm
nicht gedämmt
Alte Heizung


Wenn ich mir die Verbrauchten Einheiten anschaue

alte Wohnung: 43096 bei 8 Monate
neue Wohnung: 2101,261 bei 4 Monate
ist der Verbrauch (Heizung) identisch .

Heizkostenvorauszahlung wurde nicht angegeben
NK haben wir erhöht auf 180 210

Abrechnung macht ein Abrechnungsdienst

Abrechnung pro Einheit

0,263 euro neue Wohnung
0,037 euro alte Wohnung

Wenn das so teuer bleibt ziehen wir wieder aus :-)

Irgendwas kann da nicht stimmen !
Das ist fast das doppelte an Geld in der hälfte von der Zeit und der Verbrauch ist identisch !!!!



-- Editiert von Oh-Leut82 am 01.07.2022 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

ich sehe jetzt eh nicht mehr durch, muss mir das alles nochmal genauer angucken und rechnen...
in den 850 euro ist ja auch die Wartung und etc. mit enthalten

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Neue Wohnung
100 qm
nicht gedämmt
Alte Heizung
Also nicht vergleichbar.
Zitat (von Oh-Leut82):
Irgendwas kann da nicht stimmen !
Die Abrechnung gilt nur für die Heizmonate 2021.
Du kannst den Vermieter schriftlich zur Belegeinsicht auffordern. Du kannst auch auf die Auffälligkeiten hinweisen.
Zitat (von Oh-Leut82):
NK haben wir erhöht auf 180 210
Das wird nicht genügen ---> für alles, denn in 2022 wird alles teurer, man braucht nicht pokern.
Zitat (von Oh-Leut82):
Wenn das so teuer bleibt ziehen wir wieder aus :-)
Ja, ist möglich. Hoffentlich findet ihr eine neuere, gut gedämmte Wohnung mit moderner Heizungsanlage, wo der Vermieter noch zu alten (Friedens)-Preisen tankt und vermietet. :smile:

Zitat (von Oh-Leut82):
0,263 Cent neue Wohnung
Wie viele Einheiten waren es insgesamt in der alten Wohnung? Und wie viele Wohnungen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auf 12 Monate muss er nicht rechnen.
Das ist - wie so häufig - falsch. § 556 (3) BGB schreibt eindeutig vor, dass jährlich abzurechnen ist.

hh hat es bereits richtig gesagt. Es muss zwingend über 12 Monate abgerechnet werden. Das muss nicht von Januar bis Dezember sein, aber es müssen 12 Monate sein. Faktisch müssen also alle Nebenkosten aus 12 Monaten angeführt werden. Diese müssen dann anteilig auf den eigentlich Mietzeitraum aufgeteilt werden. Man erkennt das in der verlinkten Abrechnung sehr schön: Der Abrechnungszeitraum dort muss 12 Monate betragen (z.B. Jan 21- Dez. 21), der Nutzungszeitraum dann weniger (im Beispiel Sep 21 bis Dez 21).

Ich empfehle wie so häufig den user anami zu ignorieren. hh hat es bereits korrekt erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dass der auf die Erwärmung des Warmwassers entfallende Kostenblock nur 6,9% der gesamten Heizkosten beträgt ist auch ungewöhnlich niedrig.


Wie würde er den normalerweise ausfallen ???


Hab ich vergessen zu erwähnen...
Zähler & Uhren im Haus gibt es erst seit dem wir die Wohnung gemietet haben (01.09.2021)
Vorher gab es nur im Bad Warm/Kalt Zähler
Somit kann ich mir vorstellen das es keine 12 Monats Abrechnung geben wird für 2021, weil es keine Verbrauchsdaten gibt !
Wie die Früher abgerechnet haben weiß ich nicht .

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst den Vermieter schriftlich zur Belegeinsicht auffordern. Du kannst auch auf die Auffälligkeiten hinweisen.
Das bedeutet doch wohl, dass der TE seinen Vermieter anschreiben kann...
wenn du schon zum ignorieren rätst, dann machs doch selbst auch wie x-mal angekündigt. :smile:

Da nun auch vom TE noch weitere Krümel kommen, ... und der Abrechnungszeitraum=Nutzungszeitraum durchaus Sinn machen könnte, kann er trotzdem seinen Vermieter anschreiben, Belegeinsicht fordern und auf alles, was ihm auffällt, hinweisen.
Warum sollte ein neuer Mieter, der Laie ist, gleich mit der §§Keule des § 556(3, Satz 1) BGB hauen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Oh-Leut82):
Wie würde er den normalerweise ausfallen ???


Ein grober Daumenwert sind 20%, bei Neubauten mit sehr guter Wärmedämmung auch deutlich höher.

Zitat (von Oh-Leut82):
Zähler & Uhren im Haus gibt es erst seit dem wir die Wohnung gemietet haben (01.09.2021)
Vorher gab es nur im Bad Warm/Kalt Zähler


Dann muss der Rest eben geschätzt werden.

Es geht jedenfalls nicht, dass Kosten, die nur einmal für das ganze Jahr anfallen für einen 4-Monatszeitraum abgerechnet werden.

Bevor hier Missverständnisse wegen der Belegeinsicht aufkommen: Die Belegeinsicht muss der Mieter beim Vermieter vornehmen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Belege dem Mieter zuzusenden.

Neben den schon diskutierten Punkten würde ich mir insbesondere zeigen lassen, wie hoch denn die Heizölverbräuche in den Vorjahren waren. Dann bekommt man ein Gefühl dafür, ob die Angaben des Vermieters zu den Füllständen in den Heizöltanks stimmen können. Es kann ja sein, dass der Vermieter erst im Frühsommer vollgetankt hat und das Tankvolumen 5.000l beträgt. Dann können die 4.600l Füllstand zum 01.09.2021 durchaus stimmen.

Ohne Belegeinsicht kommt man daher nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann muss der Rest eben geschätzt werden.
Alternativ könnte der Vermieter auch Sep 21 bis Aug 22 abrechnen. Das sind auch 12 Monate. Es muss nicht pro Kalenderjahr abgerechnet werden.

Vielleicht wäre das ein Kompromiss für den Vermieter, bei dem viel Rechnerei erspart wird. Allerdings wäre der Abrechnungszeitraum dann meiner Meinung nach für immer so. Der Vermieter kann dann in der Regel nicht zwischendurch umstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann muss der Rest eben geschätzt werden.


Ist ja nicht schwer, wenn es ein Zweifamilienhaus ist und ggf. die untere Wohnung vorher leer war, kann der Verbrauch ja exakt berechnet werden.

Wenn nicht muss geschätzt werden.

Was much interessiert: Müssen Mietwohnungen nicht grundsätzlich über einen eigenen Wasserfällen haben oder ist es auch zulässig, wenn es nur einen für das ganze Haus gibt?

Und wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, da sind doch auch immer wieder Sonderregeln vorhanden. Ist zumindest beim Kündigungsrecht so.

Letzteres zumindest hat uns schon mal geholfen, als Vermieter.

Zitat (von hh):
Es geht jedenfalls nicht, dass Kosten, die nur einmal für das ganze Jahr anfallen für einen 4-Monatszeitraum abgerechnet werden.


Genau. Könnte ja sein, dass der Vermieter die Kosten für dem vorherigen Leerstand auf den Mieter umwälzen will.

Würde Belege anfordern und eine neue Abrechnung, da sie formell nicht korrekt ist. Gibt auch so ein Portal, da kann man das kostenlos prüfen lassen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

-- Editiert von Toxic_GER am 01.07.2022 17:32

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Toxix_GER):
Was much interessiert: Müssen Mietwohnungen nicht grundsätzlich über einen eigenen Wasserfällen haben


Nur in Hamburg gibt es eine Wasserzählerpflicht auch für Altbauten.

Zitat (von Toxic_GER):
Und wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, da sind doch auch immer wieder Sonderregeln vorhanden. Ist zumindest beim Kündigungsrecht so.


Aber nur, wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt, was hier nicht der Fall ist.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von hh):
wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt, was hier nicht der Fall ist.
Ich lese hier:
Zitat (von Oh-Leut82):
Wohnung 1: Mieter 2 Erwachsene + 2 Kinder (4)
Wohnung 2: VM 2 Erwachsene (2)
Zitat (von Oh-Leut82):
VM Wohnt schon Jahre da...
Zitat (von Oh-Leut82):
Zum Verständnis , es ist ein " Familienhaus mit 2 Etagen
OG Bewohnt der VM schon immer
EG bewohnen wir seit 01.09.2021 ob sie davor leer war oder ob da noch jemand gewohnt hat weiß ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Oh-Leut82
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich belasse das so und Vergleiche das dann mit der 2022 Abrechnung.
Ja wahrscheinlich haben wir für die 4 Monate drauf bezahlt, aber gut damit kann ich eventuell leben.
Die VM sind über 80 Jahre, wenn ich sage da stimmt was nicht können die damit auch nichts anfangen und geben es eh weiter an den Abrechnungsdienst

Danke bin hiermit fertig.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Ihre Nebenkosten der alten Wohnung sind doch unwichtig. Außerdem ändern sich die Energiepreise ständig. Im Herbst wurde z.B. der Strom (bei uns) erheblich teurer.
Außerdem sind sie im Sept. eingezogen, dass bedeutet die 4 Monate erfolgten in der kalten Zeit wo täglich geheizt werden muss. Bei einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten verteilen sie die Heizkosten, weil über den Sommer nicht geheizt werden muss, Ausnahme Wasser.
Einen genauen Überblick haben sie tatsächlich erst, wenn sie die Abrechnung über 12 Monate erhalten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Würde Belege anfordern und eine neue Abrechnung, da sie formell nicht korrekt ist

Man ist nicht verpflichtet Kopien zu erstellen und sie dem Mieter zu schicken.
Eine Belegeinsicht muss allerdings erfolgen wenn gewünscht.
Der Vorteil bei der Belegeinsicht, bei Unklarheiten kann man sofort darüber sprechen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12