Hallo,
wir (Mieter) wohnen seit 1.9.2022 in der Wohnung (für 2021 also 4 Monate)
Wir haben nun heute die Abrechnung erhalten für 2021 (2 Seiten) vom Abrechnungsdienst
Es wird teilweise nach Personen abgerechnet 4 & 2 Personen.
Wohnung 1: Mieter 2 Erwachsene + 2 Kinder (4)
Wohnung 2: VM 2 Erwachsene (2)
Beispiel:
Wasserkosten 4,000 Pers. Personen
Abwasserkosten 4,000 Pers. Personen
Es liegen auch keine Quittungen/Belege bei woran man nachvollziehen kann ob das stimmt was hier berechnet wird (Preise: Wasser, Öl, Vers. etc.)
Des weiteren wird Öl abgerechnet (Gesamtverbrauch Haus) (4 Monate)
Anfangsbestand Heizöl 01.09.21 4.600 Liter 3.121,43 euro
Endbestand Heizöl 31.12.21 -3200 Liter -2.17143 euro
Summe Einheiten 1.400 Liter 950,00 euro
Ich habe keinerlei Quittung / Belege beiliegen zwecks Öl was der VM wann Gekauft hat oder wieviel es kostet .
Wenn ich das richtig sehe muss die Rechnung Öl von 2021 sein oder darf man auch im Januar 2022 Tanken und das für Jahr 2021 angeben ???
Hier mal ne Beispielabrechnung
https://abload.de/image.php?img=foto1ywkb8.jpg
https://abload.de/image.php?img=foto2nzjrc.jpg
-- Editiert von Oh-Leut82 am 29.06.2022 20:38
Nebenkostenabrechnung (nach Personen abgerechnet & ohne Belege)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatEs liegen auch keine Quittungen/Belege bei woran man nachvollziehen kann ob das stimmt was hier berechnet wird (Preise: Wasser, Öl, Vers. etc.) :
Nö, wozu auch?
Wenn es einen interessiert, dann kann man sich ja die Belege nach Terminvereinbarung beim Vermieter ansehen.
Warum werden nur 4 Monate abgerechnet?
Ein Abrechnungszeitraum sollte eigentlich 12 Monate umfassen und die Kosten dann auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden.
Handelt es sich um eine Erstvermietung beider Wohnungen?
Offensichtliche Fehler kann ich in der Abrechnung nicht entdecken. Belege müssen der Abrechnung nicht beigefügt werden, vielmehr hat der Mieter Anspruch auf Belegeinsicht.
Zitatoder darf man auch im Januar 2022 Tanken und das für Jahr 2021 angeben ??? :
Nein, ist aber auch nicht passiert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Abrechnung wäre formell falsch, wenn der Abrechnungszeitraum nicht stimmt. Die Belege kann man anfordern.
Was würde vertraglich zum Abrechnungsschlüssel vereinbart? Bezgl. Abrechnung auf Personen.
Danke für eure Antworten
@hh
Mieter Erstbezug 01.09.2021
Zitatwir (Mieter) wohnen seit 1.9.2022 in der Wohnung (für 2021 also 4 Monate) :
VM Wohnt schon Jahre da...
Da ja keine Belege vorliegen kann ich nicht wissen welchen Ölpreis oder wann er getankt hat, somit könnte es auch sein das eventuell eine Falsche Rechnung eingereicht wurde . (Verdacht)
Grund: Getankt wurde Mitte Januar
Verteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)
-- Editiert von Oh-Leut82 am 30.06.2022 07:43
Dein VM setzt den Heizölpreis mit ca. 68cent/l an.
Im Januar hat das Öl ca. 88c/l gekostet.
(Durchschnittswert leichtes Heizöl lt. Statista)
Also wohl eher nicht die Januar Rechnung angesetzt.
ZitatDein VM setzt den Heizölpreis mit ca. 68cent/l an. :
Danke, hätte ich genauer hingeschaut hätte ich das auch sehen können :-)
ZitatDa ja keine Belege vorliegen kann ich nicht wissen welchen Ölpreis oder wann er getankt hat, somit könnte es auch sein das eventuell eine Falsche Rechnung eingereicht wurde . :
Im Abrechnungszeitraum wurde gar nicht getankt. Es ist auch keine Rechnung aufgeführt.
ZitatVerteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart :
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)
Das geht nicht, bzw. wenn nichts vereinbart wurde muss nach Wohnfläche abgerechnet werden.
ZitatMieter Erstbezug 01.09.2021 :
Beide Mieter? Oder gilt das nur für Deine Wohnung?
ZitatDie Abrechnung wäre formell falsch, wenn der Abrechnungszeitraum nicht stimmt. Die Belege kann man anfordern. :
Richtig, nach meiner Auffassung muss das gesamte Jahr abgerechnet werden und dann das Ergebnis auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden. Wenn der Vermieter die Wohnung zuvor selbst bewohnt hat, dann gilt er eben selbst als Vormieter in diesem Sinn.
Zum Verständnis , es ist ein " Familienhaus mit 2 Etagen
OG Bewohnt der VM schon immer
EG bewohnen wir seit 01.09.2021 ob sie davor leer war oder ob da noch jemand gewohnt hat weiß ich nicht.
Laut der Abrechnung wird ja auch nur 01.09.2021 - 31.12.2021 abgerechnet, da haben wir ja auch drin gewohnt !
Heißkörper & WW werden via Funk abgelesen
Kaltwasser hingegen wird pro Person abgerechnet (ich habe es ja Farblich umrandet)
Die Abrechnung hat ein Abrechnungsdienst erstellt
Zitat:Verteilerschlüssel: wurde Vertraglich nichts vereinbart
Laut Vertag: (Verteilerschlüssel liegt im Billigen des Vermieters)
Was denn nun, nichts vereinbart oder doch was im MIetvertrag ??
Zitat:Laut der Abrechnung wird ja auch nur 01.09.2021 - 31.12.2021 abgerechnet, da haben wir ja auch drin gewohnt !
Lies sich wie eine Teilabrechnung für das Jahr 2021.
Auch wenn die Wohnung vom1.1. -31.8.2021 unbewohnt war, muß die Abrechnung die Ausgaben für12 Monate enthalten, welche dann für die Zeit vom 1.1. -31.8. und 1.9. -31.12.21 aufzuteilen sind. Der Mieter hat Anspruch auf die Kenntnis der Kostenfür 12 Monate und wie diese verteilt wurden.
Belege muß der Vermieter nicht mitschicken, da muß der Mieter Einsicht verlangen oder Kopien (auf seine Kosten).
Verteilerschlüssel wurde nicht festgelegt
https://abload.de/image.php?img=izkkx.jpg
Ich hab halt nur die Abrechnung für 4 Monate
Ich bekomme ja nächstes Jahr eine für 2022 12 Monate
Diese Klausel für den Verteilschlüssel könnte evtl. unzulässig, aber auf jeden Fall überflüssig.
Denn wenn vertraglich kein Verteilschlüssel festgelegt ist, dann gilt ein gesetzlicher Verteilschlüssel und das schließt den Vermieter von der Anwendung dieser Klausel ohnehin aus.
ZitatIch hab halt nur die Abrechnung für 4 Monate :
Was nach meiner Auffassung nicht zulässig ist, es sei denn es handelt sich um einen Neubau mit Erstbezug zum 01.09.2021.
Der Heizölverbrauch wird sich dadurch nicht wirklich ändern. Allerdings sind nach meiner Auffassung die Kosten für Betriebbstrom, Schornsteinfeger, Wartung der Heizungsanlage und die Abrechnungskosten auf 12 Monate zu verteilen und dürfen nicht auf nur für 4 Monate angesetzt werden.
Da von den 1.660,37€ Heizkosten alleine 710,37€ auf diese Heizbetriebskosten entfallen und nur 950€ auf die eigentichen Brennstoffkosten, macht das schon viel aus.
Daneben sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage zu prüfen. Sie sind mit 224,60€ angesetzt. Üblich ist, den Betriebsstrom mit 2-3% der Brennstoffkosten anzusetzen. Das wären dann aber nur 19,00€ bis 28,50€. Das 10-fache dieser Kosten ist nicht erklärbar.
Dass der auf die Erwärmung des Warmwassers entfallende Kostenblock nur 6,9% der gesamten Heizkosten beträgt ist auch ungewöhnlich niedrig. Das würde mach dazu veranlassen zu prüfen, wie denn der Anfangsbestand von 4.600l Heizöl am 01.09.2021 ermittelt wurde.
Mangels anderweitiger Vereinbarung sind außerdem sämtliche Betriebskosten nach Wohnfläche umzulegen.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten...
ich sehe da je selber nicht ganz durch :-)
Dank eurer Hilfe / Ratschläge kommt etwas Licht ins Dunkle
Ich habe mal die Abrechnungen meiner Alten Wohnung betrachtet (7 Jahre) da liegt der Abrechnungszeitraum immer bei 1.Jan. - 31.Dez.
Selbst von 2021 ist der Abrechnungszeitraum Jan.-Dez. & Nutzung 1.1. - 31.07.
Die Kosten für Schornsteinfeger liegen da immer bei 20 - 30 Euro anstatt wie jetzt bei 77 euro
Da passt was nicht mit den Heißkosten !!!
Wir haben immer um die 600-750 Euro Warmwasser/Heißkosten jährlich gehabt (auf 12 Monate)
Auf die 4 Monate sehe ich kosten von 854,75 Euro
Menge Öl wird er wohl via Volumen gemessen haben mit Zollstock :-)
Fakt ist die müssen das nochmal Rechnen auf 12 Monate bzw. alles neu berechnen
Jahr Monate Heizkosten
2016 12 521,14
2017 12 507,10
2018 12 619,62
2019 12 836,61
2020 12 733,33
2021 8 518,53 Alte Wohnung
2021 4 854,75 Neue Wohnung
-- Editiert von Oh-Leut82 am 01.07.2022 12:13
ZitatDie Kosten für Schornsteinfeger liegen da immer bei 20 - 30 Euro anstatt wie jetzt bei 77 euro :
Die 77€ bei einer Ölheizung können schon stimmen, aber für das gesamte Jahr. Ungewöhnlich hoch sind die Stromkosten für die Heizung.
ZitatMenge Öl wird er wohl via Volumen gemessen haben mit Zollstock :-) :
Normalerweise befindet sich am Tank eine Messuhr, die den Füllstand anzeigt.
Jedenfalls den Wert vom 01.09.2021 sollte man mal durch Belegeinsicht auf Plausibilität prüfen. Wann wurde davor wieviel getankt?
ZitatDa passt was nicht mit den Heißkosten !!! :
Wir haben immer um die 600-750 Euro Warmwasser/Heißkosten jährlich gehabt (auf 12 Monate)
Es sollte aber klar sein, dass die Höhe der Heizkosten auch sehr stark von der Dämmung des Hauses abhängt.
Auf 12 Monate muss er nicht rechnen. Ihr seid erst in 9/21 eingezogen. Ich meine, er hat die 4 Monate abgerechnet.ZitatFakt ist die müssen das nochmal Rechnen auf 12 Monate bzw. alles neu berechnen :
Dieser Abrechnungsdienst rechnet auch die kalten BK ab. Ist das die Hausverwaltung?
Fraglich, ob sich die alte und neue Wohnung bzgl. der Heizkosten vergleichen lassen.
- Hast du vorher auch in einem ZFH ähnlichen Alters gewohnt?
- War das Haus mit ähnlicher Heizung ausgestattet?
- Ist die gesamte Hausdämmung auch vergleichbar?
- Auch etwa 100 qm Wohnfläche?
Ihr habt monatlich 180,- BK/NK vorausgezahlt. ( 4 Monate á 180= 720,-)
Wie viel davon Heizkostenvorauszahlung lt. Mietvertrag?
Meinst du mit *Erstbezug* deinen Einzug am 1.9.21?
Wenn der Vermieter schon seit Jahren dort wohnt, ist es eher ein Einzug in ein älteres Haus.
Alte Wohnung
Wohnung wurde mit 87 qm berechnet
Haus war gedämmt (200er)
Heizung war schon neues Model
Neue Wohnung
100 qm
nicht gedämmt
Alte Heizung
Wenn ich mir die Verbrauchten Einheiten anschaue
alte Wohnung: 43096 bei 8 Monate
neue Wohnung: 2101,261 bei 4 Monate
ist der Verbrauch (Heizung) identisch .
Heizkostenvorauszahlung wurde nicht angegeben
NK haben wir erhöht auf 180 210
Abrechnung macht ein Abrechnungsdienst
Abrechnung pro Einheit
0,263 euro neue Wohnung
0,037 euro alte Wohnung
Wenn das so teuer bleibt ziehen wir wieder aus :-)
Irgendwas kann da nicht stimmen !
Das ist fast das doppelte an Geld in der hälfte von der Zeit und der Verbrauch ist identisch !!!!
-- Editiert von Oh-Leut82 am 01.07.2022 14:14
ich sehe jetzt eh nicht mehr durch, muss mir das alles nochmal genauer angucken und rechnen...
in den 850 euro ist ja auch die Wartung und etc. mit enthalten
Also nicht vergleichbar.ZitatNeue Wohnung :
100 qm
nicht gedämmt
Alte Heizung
Die Abrechnung gilt nur für die Heizmonate 2021.ZitatIrgendwas kann da nicht stimmen ! :
Du kannst den Vermieter schriftlich zur Belegeinsicht auffordern. Du kannst auch auf die Auffälligkeiten hinweisen.
Das wird nicht genügen ---> für alles, denn in 2022 wird alles teurer, man braucht nicht pokern.ZitatNK haben wir erhöht auf :180210
Ja, ist möglich. Hoffentlich findet ihr eine neuere, gut gedämmte Wohnung mit moderner Heizungsanlage, wo der Vermieter noch zu alten (Friedens)-Preisen tankt und vermietet.ZitatWenn das so teuer bleibt ziehen wir wieder aus :-) :
Wie viele Einheiten waren es insgesamt in der alten Wohnung? Und wie viele Wohnungen?Zitat0,263 Cent neue Wohnung :
Das ist - wie so häufig - falsch. § 556 (3) BGB schreibt eindeutig vor, dass jährlich abzurechnen ist.ZitatAuf 12 Monate muss er nicht rechnen. :
hh hat es bereits richtig gesagt. Es muss zwingend über 12 Monate abgerechnet werden. Das muss nicht von Januar bis Dezember sein, aber es müssen 12 Monate sein. Faktisch müssen also alle Nebenkosten aus 12 Monaten angeführt werden. Diese müssen dann anteilig auf den eigentlich Mietzeitraum aufgeteilt werden. Man erkennt das in der verlinkten Abrechnung sehr schön: Der Abrechnungszeitraum dort muss 12 Monate betragen (z.B. Jan 21- Dez. 21), der Nutzungszeitraum dann weniger (im Beispiel Sep 21 bis Dez 21).
Ich empfehle wie so häufig den user anami zu ignorieren. hh hat es bereits korrekt erklärt.
ZitatDass der auf die Erwärmung des Warmwassers entfallende Kostenblock nur 6,9% der gesamten Heizkosten beträgt ist auch ungewöhnlich niedrig. :
Wie würde er den normalerweise ausfallen ???
Hab ich vergessen zu erwähnen...
Zähler & Uhren im Haus gibt es erst seit dem wir die Wohnung gemietet haben (01.09.2021)
Vorher gab es nur im Bad Warm/Kalt Zähler
Somit kann ich mir vorstellen das es keine 12 Monats Abrechnung geben wird für 2021, weil es keine Verbrauchsdaten gibt !
Wie die Früher abgerechnet haben weiß ich nicht .
Das bedeutet doch wohl, dass der TE seinen Vermieter anschreiben kann...ZitatDu kannst den Vermieter schriftlich zur Belegeinsicht auffordern. Du kannst auch auf die Auffälligkeiten hinweisen. :
wenn du schon zum ignorieren rätst, dann machs doch selbst auch wie x-mal angekündigt.
Da nun auch vom TE noch weitere Krümel kommen, ... und der Abrechnungszeitraum=Nutzungszeitraum durchaus Sinn machen könnte, kann er trotzdem seinen Vermieter anschreiben, Belegeinsicht fordern und auf alles, was ihm auffällt, hinweisen.
Warum sollte ein neuer Mieter, der Laie ist, gleich mit der §§Keule des § 556(3, Satz 1) BGB hauen?
ZitatWie würde er den normalerweise ausfallen ??? :
Ein grober Daumenwert sind 20%, bei Neubauten mit sehr guter Wärmedämmung auch deutlich höher.
ZitatZähler & Uhren im Haus gibt es erst seit dem wir die Wohnung gemietet haben (01.09.2021) :
Vorher gab es nur im Bad Warm/Kalt Zähler
Dann muss der Rest eben geschätzt werden.
Es geht jedenfalls nicht, dass Kosten, die nur einmal für das ganze Jahr anfallen für einen 4-Monatszeitraum abgerechnet werden.
Bevor hier Missverständnisse wegen der Belegeinsicht aufkommen: Die Belegeinsicht muss der Mieter beim Vermieter vornehmen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Belege dem Mieter zuzusenden.
Neben den schon diskutierten Punkten würde ich mir insbesondere zeigen lassen, wie hoch denn die Heizölverbräuche in den Vorjahren waren. Dann bekommt man ein Gefühl dafür, ob die Angaben des Vermieters zu den Füllständen in den Heizöltanks stimmen können. Es kann ja sein, dass der Vermieter erst im Frühsommer vollgetankt hat und das Tankvolumen 5.000l beträgt. Dann können die 4.600l Füllstand zum 01.09.2021 durchaus stimmen.
Ohne Belegeinsicht kommt man daher nicht weiter.
Alternativ könnte der Vermieter auch Sep 21 bis Aug 22 abrechnen. Das sind auch 12 Monate. Es muss nicht pro Kalenderjahr abgerechnet werden.ZitatDann muss der Rest eben geschätzt werden. :
Vielleicht wäre das ein Kompromiss für den Vermieter, bei dem viel Rechnerei erspart wird. Allerdings wäre der Abrechnungszeitraum dann meiner Meinung nach für immer so. Der Vermieter kann dann in der Regel nicht zwischendurch umstellen.
ZitatDann muss der Rest eben geschätzt werden. :
Ist ja nicht schwer, wenn es ein Zweifamilienhaus ist und ggf. die untere Wohnung vorher leer war, kann der Verbrauch ja exakt berechnet werden.
Wenn nicht muss geschätzt werden.
Was much interessiert: Müssen Mietwohnungen nicht grundsätzlich über einen eigenen Wasserfällen haben oder ist es auch zulässig, wenn es nur einen für das ganze Haus gibt?
Und wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, da sind doch auch immer wieder Sonderregeln vorhanden. Ist zumindest beim Kündigungsrecht so.
Letzteres zumindest hat uns schon mal geholfen, als Vermieter.
ZitatEs geht jedenfalls nicht, dass Kosten, die nur einmal für das ganze Jahr anfallen für einen 4-Monatszeitraum abgerechnet werden. :
Genau. Könnte ja sein, dass der Vermieter die Kosten für dem vorherigen Leerstand auf den Mieter umwälzen will.
Würde Belege anfordern und eine neue Abrechnung, da sie formell nicht korrekt ist. Gibt auch so ein Portal, da kann man das kostenlos prüfen lassen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.
-- Editiert von Toxic_GER am 01.07.2022 17:32
ZitatWas much interessiert: Müssen Mietwohnungen nicht grundsätzlich über einen eigenen Wasserfällen haben :
Nur in Hamburg gibt es eine Wasserzählerpflicht auch für Altbauten.
ZitatUnd wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, da sind doch auch immer wieder Sonderregeln vorhanden. Ist zumindest beim Kündigungsrecht so. :
Aber nur, wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt, was hier nicht der Fall ist.
Ich lese hier:Zitatwenn der Vermieter selbst im Haus wohnt, was hier nicht der Fall ist. :
ZitatWohnung 1: Mieter 2 Erwachsene + 2 Kinder (4) :
Wohnung 2: VM 2 Erwachsene (2)
ZitatVM Wohnt schon Jahre da... :
ZitatZum Verständnis , es ist ein " Familienhaus mit 2 Etagen :
OG Bewohnt der VM schon immer
EG bewohnen wir seit 01.09.2021 ob sie davor leer war oder ob da noch jemand gewohnt hat weiß ich nicht.
Ich belasse das so und Vergleiche das dann mit der 2022 Abrechnung.
Ja wahrscheinlich haben wir für die 4 Monate drauf bezahlt, aber gut damit kann ich eventuell leben.
Die VM sind über 80 Jahre, wenn ich sage da stimmt was nicht können die damit auch nichts anfangen und geben es eh weiter an den Abrechnungsdienst
Danke bin hiermit fertig.
Ihre Nebenkosten der alten Wohnung sind doch unwichtig. Außerdem ändern sich die Energiepreise ständig. Im Herbst wurde z.B. der Strom (bei uns) erheblich teurer.
Außerdem sind sie im Sept. eingezogen, dass bedeutet die 4 Monate erfolgten in der kalten Zeit wo täglich geheizt werden muss. Bei einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten verteilen sie die Heizkosten, weil über den Sommer nicht geheizt werden muss, Ausnahme Wasser.
Einen genauen Überblick haben sie tatsächlich erst, wenn sie die Abrechnung über 12 Monate erhalten haben.
ZitatWürde Belege anfordern und eine neue Abrechnung, da sie formell nicht korrekt ist :
Man ist nicht verpflichtet Kopien zu erstellen und sie dem Mieter zu schicken.
Eine Belegeinsicht muss allerdings erfolgen wenn gewünscht.
Der Vorteil bei der Belegeinsicht, bei Unklarheiten kann man sofort darüber sprechen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten