Nebenkostenabrechnung nach Vermieterwechsel

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Missdaisy11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Vermieterwechsel

Hallo, ich wohnte in einer Mietwohnung, das Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer übernahm es am 01.08.2017. Im August 2018 bekam ich vom ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung, in der er die Posten Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr und Reinigung der Mehrkammerhruben für das ganze Jahr, die verbrauchsabhängigen Kosten für die 7 Monate abgerechnet hat. Ich bekam ein Guthaben von ca 6€ zurück, Unterlagen hat er mir trotz mehrfacher Aufforderung nicht geschickt, die Abrechnung erfolgte über Techem. Bisher habe ich jedes Jahr zwischen 500 und 650 € zurück bekommen.
Letztes Jahr verstarb der neue Eigentümer, neuAnsprechpartnerin ist seine Witwe, die natürlich erstmal recht überfordert mit allem war, und ich wollte sie in ihrer Situation auch nicht unbedingt unter Druck setzen.
Meine Frage ist nun, ob das so üblich ist, dass der ehemalige Eigentümer diese Posten fudas ganze Jahr abrechnet und den Rest, in diesem Fall die hohe Erstattung, dem Nachfolger uberlässt oder hätte er die Beträge splitten müssen? Die Frau weiß nicht, was damals ausgemacht wurde und der alte Vermieter reagiert nicht auf Anrufe oder Nachrichten und ist mittlerweile umgezogen, seine neue Adresse habe ich nicht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Welche Abrechnungszeit steht denn in der BK-Abrechnung?

Was hast du nun seit August 2018 unternommen?
Die Trauer der Frau hilft nichts. Wenn sie als Erbe nichts weiß, muss sie es von einem Dritten prüfen und berichtigen bzw. erklären lassen. zB von einem Verwalter.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Missdaisy11):
Unterlagen hat er mir trotz mehrfacher Aufforderung nicht geschickt,

Dazu ist er in der Regel auch nicht verpflichtet. Er muss nur die Einsicht gewähren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn es sonst immer pro Kalenderjahr eine Abrechnung gab, hätte meiner Meinung nach der alte Vermieter keine Abrechnung erstellen dürfen. Der neue Vermieter wäre für die komplette Abrechnung 2018 verantwortlich gewesen und hätte sich mit dem alten Vermieter dann irgendwie einigen müssen.

Also nein, das Vorgehen war eher unüblich. Da lässt sich jetzt aber vermutlich auch nicht mehr viel machen. Keine Ahnung, wie man das nun vernünftig aufarbeitet. Nachzahlungen wird der aktuelle Vermieter für 2018 aber so oder so nicht mehr geltend machen können. Von daher könnte man gefahrlos versuchen, eine Abrechnung nur über die letzten Monate zu bekommen.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Missdaisy11):
Im August 2018 bekam ich vom ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung,


Der Zug der Abrechnung zu widersprechen ist im August 2019 abgefahren.

Zitat (von cauchy):
Wenn es sonst immer pro Kalenderjahr eine Abrechnung gab, hätte meiner Meinung nach der alte Vermieter keine Abrechnung erstellen dürfen. Der neue Vermieter wäre für die komplette Abrechnung 2018 verantwortlich gewesen


korrekt

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Missdaisy11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Abrechnungszeit steht denn in der BK-Abrechnung?

Vom 01.01.-31.07. stand drin, und da ich keine Adresse mehr habe, nur eine Handynummer, hab ich ihn angerufen und ihm Nachrichten geschickt, aber er hat auf nichts reagiert.
Habe mit der Witwe vom neuen Vermieter gesprochen, sie will sich kümmern, aber auch sie bekommt keine Antwort vom ehemaligen Besitzer.
Mir geht es nur darum, ob das so rechtens war.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Missdaisy11):
Zitat (von Anami):
Welche Abrechnungszeit steht denn in der BK-Abrechnung?

Vom 01.01.-31.07. stand drin, und da ich keine Adresse mehr habe, nur eine Handynummer, hab ich ihn angerufen und ihm Nachrichten geschickt, aber er hat auf nichts reagiert.
Habe mit der Witwe vom neuen Vermieter gesprochen, sie will sich kümmern, aber auch sie bekommt keine Antwort vom ehemaligen Besitzer.
Mir geht es nur darum, ob das so rechtens war.


Das war, wie schon erwähnt, nicht rechtens. Der neue VM hätte die Abrechnung für den kompletten Abrechnungszeitraum, 1.1. - 31.12.2017, machen müssen.

Aber, wie auch schon erwähnt, der Zug gegen die Abrechnung noch Einwände zu erheben ist im August 2019 abgefahren.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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