Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr verjährt, Vermieter hat keinen Nachweis

12. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr verjährt, Vermieter hat keinen Nachweis

Ich hatte mehrfach über unseren Vermieter berichtet. Er hatte vor Jahren vorhersehbaren Eigenbedarf angemeldet, der nicht durchging, danach 2 Mieterhöhungen verlangt, die nicht durchgingen, da wir schon innerhalb des Mietspiegels lagen. Anfang letzten Jahres wollte er die Miete abermals erhöhen auf 20%, danach als er sich beraten hat lassen auf 15%. Da wir dem aus verschiedenen Gründen nicht zustimmten, klagte er. Er schikanierte uns mehrfach, und erzählte sogar vor Gericht Lügen, ihm geht's nur ums Geld. Vor Gericht einigte man sich auf 63 Euro Erhöhung statt den geforderten 170 EUR. Er kotzt natürlich. Jetzt möchte er eine Nachzahlung der Nebenkosten in Höhe von knapp 400 Euro für 2018 und hat es unserem Anwalt geschrieben. Das Problem ist nur, wir haben keine Nebenkostenabrechnung erhalten, er hätte sie bis Ende 2019 schicken müssen, sonst verjährt diese. Er fordert jetzt über seinen Anwalt die Nachzahlung, sonst gibt er das vor Gericht. Laut Anwalt muss er den Zugang aber nachweisen, das kann er jedoch nicht, da nur Zustellung per Gerichtsvollzieher oder an der Tür mit unterschriebener Empfangsbestätigung vor Gericht zulässig sind.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
da nur Zustellung per Gerichtsvollzieher oder an der Tür mit unterschriebener Empfangsbestätigung vor Gericht zulässig sind
Nein. Zulässig ist alles, was ein Gericht anerkennt. Das kann auch der Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen sein.

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#2
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

erfahrungsgemäss laut unserem Anwalt nur die oben genannten


https://www.mietrecht.org/nebenkosten/zugang-nebenkostenabrechnung-beweisen/

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9900 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
Das Problem ist nur, wir haben keine Nebenkostenabrechnung erhalten
Wenn dem wirklich so ist, so könnt ihr das genau so sagen und würdet vermutlich einen Prozess gewinnen. Aber ich warne eindrücklich davor zu lügen. Solltet ihr die Nebenkostenabrechnung erhalten haben, so solltet ihr nichts anderes behaupten.

Erstens wäre das Prozessbetrug und zweitens würdet ihr eine fristlose Kündigung riskieren.

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#4
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben sie wirklich nicht erhalten, er hat sie schonmal vergessen und nachgereicht im nächsten Jahr. Damals bezahlten wir anstandslos aber da er uns jetzt nötigen wollte eine zu hohe Mietforderung zu akzeptieren, sind wir nicht mehr bereit das zu tun.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist kein Argument, wenn er den Zugang nachweisen kann, dann sind sie, so die Abrechnung korrekt ist, in der Pflicht.

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#6
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

kann er aber nicht, ist schon aufgefordert worden aber kam nix.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
kann er aber nicht, ist schon aufgefordert worden aber kam nix.


Sie wohnen alleine in dem Haus?

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
kann er aber nicht
na wenn man da so sicher ist, dann kann man es ja beruhigt auf eine Zahlungsklage des Vermieters ankommen lassen und der Vermieter erhält ggf. eine teure Belehrung vom Richter selbst

Trifft deine Beauptung nicht zu, könnte der Vermieter allerdings den Zugangsbeweis auch erst in der Verhandlung seiner entsprechenden Zahlungsklae aus dem Hut zaubern. Dann zahlst halt du dein Lehrgeld.
Auch Zustellung der Abrechnung durch einen Zeugen durch persönliche Übergabe oder Einlage in den Empfängerbriefkasten ist eine gängige, beweisbare Zustellmöglichkeit.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Lolle):


Auch Zustellung der Abrechnung durch einen Zeugen durch persönliche Übergabe oder Einlage in den Empfängerbriefkasten ist eine gängige, beweisbare Zustellmöglichkeit.


So ist es. Und für den Fall, dass der Vermieter vor Gericht hier den Beweis führt, sind Sie am Zuge nachzuweisen dass die mich so gewesen ist. Und das dürfte ihnen dann wirklich schwerfallen. Hier wird es nicht ausreichend sein zu sagen, dass der Vermieter schon einmal eine Frist vertan hat.

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#10
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

also laut Anwalt ist das ganze entspannt zu sehen, hier im Forum wird immer so viel Panik verbreitet und alles negativ gesehen, war nie so im real life.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da frage ich mich natürlich, warum Sie hier immer wieder einfliegen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

@TE
Dein Anwalt beruhigt dich (auch wenn du falsch verstanden hast, was er gesagt hat).
Der Anwalt des Vermieters beruhigt seinen Mandanten....
So ist das Leben... ;)

Zitat (von Olga123mitglied):
Laut Anwalt muss er den Zugang aber nachweisen, das kann er jedoch nicht, da nur Zustellung per Gerichtsvollzieher oder an der Tür mit unterschriebener Empfangsbestätigung vor Gericht zulässig sind.
Das ist und bleibt falsch. Du hast den selbst gesetzten Link nicht gelesen? Oder auch nicht verstanden?
Hier wird nichts negativ gesehen---aber du verstehst eventuell, dass es verschiedene Sichtweisen gibt. Letztlich spricht ein Gericht RECHT, falls sich die Streithähne nicht einigen können.

Es wäre wohl für alle hier interessant zu erfahren, wie die Sache eines Tages ausgeht...
Danke im Voraus.

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