Nebenkostenabrechnung nicht klar

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nicht klar

Hallo an alle,

ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten und muss für drei Monate fast 300 Euro nachzahlen, obwohl
ich monatlich, wie üblich, auch eine Vorauszahlung leiste.

Ich bin am 1.10.2018. eingezogen. Abgerechnet wurde v. 1.10.2018 bis 31.12.2018. Es erscheint mir recht viel, weil der Verbrauch nicht so hoch ist. Die Hausverwaltung meint, dass es jährlich verrechnet wird, weil es jeweils
v. 1.01. bis 31.12. des Jahres gerechnet wird.

Wer weiss, was damit gemeint ist?

Viele Grüße

H.

-- Editiert von Hildegard P. am 05.12.2019 21:17

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Das übliche: in den Monaten in denen nicht geheizt wird spart man für die Heizmonate an. Zieht man im Herbst ein, fehlen die Ansparungen aus dem Sommer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Spielt der eigener Verbrauch keine Rolle? Ist es einfach Pech, wenn man im Herbst umzieht und dadurch mehr zahlen muss?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Ich bin am 1.10.2018. eingezogen.


Also Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate.

Da ist eine Nachzahlung fast so sicher wie das Amen in der Kirche.

Zitat (von Hildegard P.):
obwohl
ich monatlich, wie üblich, auch eine Vorauszahlung leiste.


Die Vorauszahlungen waren wie hoch und die Wohnung ist wie groß?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie müssen ja nicht mehr zahlen weil sie umgezogen sind. Sie zahlen auch nur anteilig für den Zeitraum in dem sie dort gewohnt haben. Und der lag in der Heizperiode.

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#5
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Vorauszahlung Heizkosten 45 Euro monatlich für 46 qm.

So wie es aussieht, zahle ich nicht anteilg für die Wohn- Monate, sondern für das ganze Jahr.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Vorauszahlung Heizkosten 45 Euro monatlich für 46 qm.


Und für die übrigen NK?
Oder insgesamt nur 45 €?
Wenn ja waren das mindestens 50 - 60 € zu wenig.

Zitat (von Hildegard P.):
So wie es aussieht, zahle ich nicht anteilg für die Wohn- Monate, sondern für das ganze Jahr.


In der Abrechnung müssen die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraumes (12 Monate) aufgeführt werden. Dann aber anteilig nur für deinen Nutzungszeitraum umgelegt werden.

Stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch mal als Bild(er) ein. Dann kann man genaueres sagen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Die übrigen Nebenkosten betragen 90 Euro + diese 45 Euro Wasser und Heizung. Ich stelle die Bilder der Abrechnung heute Abend rein, ich habe die Abrechnung jetzt leider nicht dabei.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

45 € für Wasser und Heizung, ist nicht viel. Auch nicht, wenn die Wohnung klein war.

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#9
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

W0 kann ich die Bildet anhängen?

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

https://bilderupload.net/bild/0Nlf1

Ich hoffe, es hat geklpappt.

Vielen Dank für den Hinweis.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Vorausgesetzt die Zahlen stimmen, sieht die Abrechnung o. k. aus. Aus ihr ist auch eindeutig ersichtlich, dass lediglich die bewohnten Monate berücksichtigt wurden. Was verstehen Sie an dieser Rechnung nicht?

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#13
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
https://bilderupload.net/bild/0Nlf1

Ich hoffe, es hat geklpappt.

Vielen Dank für den Hinweis.


Formel zum nachrechnen:

Gesamt : Objektgröße x Ihr Anteil : 365 Tage x 92 Tage = Ihre Kosten

Die Abrechnung ist absolut Korrekt.

Was ist mit den Heizkosten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#14
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Es kam mir seltsam vor, dass ich für drei Monate fast 300 Euro nachzahlen muss. Dazu heize ich sehr sparsam, aber wahrscheinlich wird der individuelle Verbrauch nicht berücksichtigt bzw. zu 50% berücksichtigt. Ich wohne in disem Haus seit ca. 5 Jahren und musste nie nachzahlen. Nun bin ich innerhalb des Hauses umgezogen, im Oktober, und gleich eine Nachzahlung.

Vielen Dank für die schnelle und klare Erklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Es kam mir seltsam vor, dass ich für drei Monate fast 300 Euro nachzahlen muss. Dazu heize ich sehr sparsam, aber wahrscheinlich wird der individuelle Verbrauch nicht berücksichtigt bzw. zu 50% berücksichtigt. Ich wohne in disem Haus seit ca. 5 Jahren und musste nie nachzahlen. Nun bin ich innerhalb des Hauses umgezogen, im Oktober, und gleich eine Nachzahlung.

Vielen Dank für die schnelle und klare Erklärung.


Bei der Abrechnung die Du eingestellt hast sind ja keine Heizkosten dabei.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#16
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Hier sind die Heizkosten.

https://bilderupload.net/bild/aufstellung.0N6wB

Und die Vorauszahlung für drei Monate sieht so aus:

BK 270 Euro
HZ 135 Euro

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es fehlt die Angabe über den Abrechnungszeitraum, für vier Monate in der Winterzeit, also Heizperiode, finde ich die Abrechnung nicht ungewöhnlich hoch sondern absolut okay.

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#18
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
https://bilderupload.net/bild/aufstellung.0N6wB


2 Nachteile:

1. Fernwärme. Das ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

2. Die Aufteilung 50/50

In der Abrechnung steht das Du 195 € vorausgezahlt hast.

Was haben die handschriftlichen Beträge zu bedeuten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#19
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Die Grundkosten für Heizung sind hier nicht auf den Nutzungszeitraum runter gerechnet!

235,66 € sind die Kosten für 12 Monate.

Korrekt wären, nach Gradzahltage, 84,83 €

Nutzerwechselkosten sind, außer es wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart, nicht umlegbar.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#20
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Eigentlich könntest Du die Heiz- und Warmwasserkosten noch um 15 % kürzen.

Denn die Warmwasserkosten wurden nicht, wie die Heizkosten, verbrauchsabhängig abgerechnet.

Es sei denn für das Haus liegt eine Ausnahme vor. Zum Beispiel das die Installation von Warmwasserzählern unverhältnismäßig aufwendig und teuer ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#21
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Spielt der eigener Verbrauch keine Rolle? Ist es einfach Pech, wenn man im Herbst umzieht und dadurch mehr zahlen muss?


Du zahlst was Du verbraucht hast. Diese Summe wird mit Deinen Vorauszahlungen verrechnet und diese sind eben nicht 12 Monate, wie sonst üblich, sondern nur für die
paar Monate in der tatsächlichen kalten Heizzeit. Sollte klar und verständlich sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Du zahlst was Du verbraucht hast.


Hier wird aber nichts, außer einem Teil der Heizkosten, nach Verbrauch abgerechnet.

Davon abgesehen haben die allermeisten Nebenkosten nichts mit Verbrauch zu tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die Grundkosten für Heizung sind hier nicht auf den Nutzungszeitraum runter gerechnet!

235,66 € sind die Kosten für 12 Monate.

Korrekt wären, nach Gradzahltage, 84,83 €


Wie lässt es sich berechnen? Ich glaube, das ist der Punkt, das, was ich gemeint habe. Es wurde für 12 Monate umgelegt, nicht für drei (Oktober-Dezember).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Wir haben im Haus keine Warmwasserzähler.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

"In der Abrechnung steht das Du 195 € vorausgezahlt hast.

Was haben die handschriftlichen Beträge zu bedeuten?"

Sie haben meine Vorauszahlung erst mit 195,- berechnet udn dann geändert auf 135,-. Die tatsächliche Vorauszahlung beträgt 45,- monatlich (45 Euro x 3 Monate, die ich dort im Jahr 2018 gewohnt habe)).

Sie haben da auch noch mehr geändert.

Erst wurde angegeben:
Abrechnungszeitraum erst 01.05.2018 bis 30.04.2019
Nutzungsraum 01.10.2018 bis 30.04.2019.

Dann geändert:

01.01.2018 bis 31.12.2018.

"Korrekt wären, nach Gradzahltage, 84,83 €" - wie kann ich es berechnen?

Vielen Dank für die Infos und wichtige Hinweise.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Erst wurde angegeben:
Abrechnungszeitraum erst 01.05.2018 bis 30.04.2019
Nutzungsraum 01.10.2018 bis 30.04.2019.

Dann geändert:

01.01.2018 bis 31.12.2018.


Dann stell bitte nochmal die Heizkostenabrechnung so ein das man Abrechnungs- und Nutzungszeitraum sehen kann.

Ich bin davon ausgegangen der Abrechnungszeitraum da derselbe ist wie bei den übrigen Nebenkosten.

Zitat (von Hildegard P.):
"Korrekt wären, nach Gradzahltage, 84,83 €" - wie kann ich es berechnen?


Der gesamte Abrechnungszeitraum für Heizkosten hat 1.000 Gradzahltage.

Jeder Monat aber unterschiedliche Gradzahltage.

Die Monate Oktober - Dezember haben insgesamt 360 Gradzahltage.

Die Kosten nach Wohnfläche in deiner Abrechnung besagen 235,xx €

Die geteilt durch 1.000 x 360 ergeben die korrekten Kosten für die 3 Monate.

Allerdings wäre jetzt zu klären ob die Heizkosten auch für den Zeitraum 1.1. - 31.12. abgerechnet werden.

Gradzahltage:
Januar 170
Februar 150
März 130
April 80
Mai 40
Juni 13
Juli 13
August 13
September 30
Oktober 80
November 120
Dezember 160

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank!

Ja:
Gradzahltage:
Januar 170
Februar 150
März 130
April 80
Mai 40
Juni 13
Juli 13
August 13
September 30
Oktober 80
November 120
Dezember 160


Vielen Dank für die Hinweise. Ich melde mich mit dem Ergebnis.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Ich bin am 1.10.2018. eingezogen. Abgerechnet wurde v. 1.10.2018 bis 31.12.2018. Es erscheint mir recht viel, weil der Verbrauch nicht so hoch ist. Die Hausverwaltung meint, dass es jährlich verrechnet wird, weil es jeweils
v. 1.01. bis 31.12. des Jahres gerechnet wird.


Zitat (von Leo4):
Du zahlst was Du verbraucht hast. Diese Summe wird mit Deinen Vorauszahlungen verrechnet und diese sind eben nicht 12 Monate, wie sonst üblich, sondern nur für die
paar Monate in der tatsächlichen kalten Heizzeit.


Der TE spricht von Verbrauch; erbrauch oder Anteile, ganz egal, es wird eben nur für die Zeit vom 1.10. bis 21.12.18 abgerechnet, bzw. darf abgerechnet werden, wenn kalendermäßig.

Zitat (von Anitari):
Hier wird aber nichts, außer einem Teil der Heizkosten, nach Verbrauch abgerechnet.

Davon abgesehen haben die allermeisten Nebenkosten nichts mit Verbrauch zu tun


Das stimmt, ausser Wasser, Abwasser, Regenwasser, Heizung, Allg.Strom.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das stimmt, ausser Wasser, Abwasser, Regenwasser, Heizung, Allg.Strom.


Wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist darf/muß nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Außer Heizkosten.


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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