Hallo,
meine Mutter hat von ihrer Vermieterin - ihr gehört die Wohnung in der meine Mutter lebt schon seit einigen Jahren - noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Die Vermieterin wurde von meiner Mutter zwar gebeten, ihr eine Abrechnung zuzusenden, doch erhalten hat sie nur eine Aufstellung, was sie an Miete zu bezahlen hat plus Nebenkosten.
Weil meine Mutter nun noch einige andere Fragen hatte, war sie heute beim Mieterverein.
Der Anwalt vom Mieterverein sagte, dass die Vermieterin meiner Mutter keine Nebenkostenabrechnung ausstellen müsse, da nichts davon im Mietvertrag steht. Im Mietvertrag steht nur etwas von einer zu zahlenden Pauschale, also bliebe es der Vermieterin überlassen, ob diese meiner Mutter eine Nebenkostenabrechnung ausstellt oder nicht - wenn dann nur auf freiwilliger Basis.
Kann das denn richtig sein? Was ist denn wenn meine Mutter weniger verbraucht, als das was sie an Nebenkosten zahlt? Meine Mutter muss doch eine Möglichkeit zur Prüfung haben, ob sie nicht zuviel an Nebenkosten bezahlt.
Ich dachte immer, dass JEDER Mieter ein Recht auf die jährliche Abrechnung der Nebenkosten hat.
Außerdem haben wir den Verdacht, dass die Vermieterin in dem Fall, dass meine Mutter mehr verbrauchen würde als sie zahlt, schon höhere Nebenkosten verlangt hätte.
Wie soll am besten vorgegangen werden, um eine jährliche Abrechnung und auch die Abrechnungen der letzten drei Jahre zu erhalten (nach drei Jahren ist ja wohl alles verjährt)?
Hat der Mieterverein mit seiner Aussage Recht oder nicht?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
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Nebenkostenabrechnung noch nie erhalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Es kann ggf. für den Mieter von Vorteil sein, wenn eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart wurde, z.B. wenn die Kosten steigen. Wenn der VM dann mal die Pauschale erhöhen will, dann kommt Deine Stunde!
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Wenn Ihre Mutter keine Vorauszahlung leistet, muss darüber auch nicht abgerechnet werden.
Den Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Vorauszahlung werden Sie wohl kennen.
Und Pauschalen für Nebenkosten sind nicht unzulässig, wie ein Blick ins Gesetz zeigt. § 556 Abs. 2 BGB
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Moderator am 29.01.2014 08:55
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@Pachlus.
Vielen Dank für Deine Anwort. War sehr hilfreich.
Wenn die Vermieterin die Pauschale erhöhen wird, werden wir also genauere Informationen von ihr einholen können.
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quote:
Und Pauschalen für Nebenkosten sind nicht unzulässig,
Dürfte so nicht ganz zutreffen, denn über Heizkosten muss schon lange abgerechnet werden.
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@Spezi-2
bitte freundlich bleiben. Wenn die TE es wissen würde, bräuchte sie nicht zu fragen.
LG
Admin
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"So einfach kann Recht sein!"
quote:
Dürfte so nicht ganz zutreffen, denn über Heizkosten muss schon lange abgerechnet werden.
Aber nicht wenn es sich z.B. um einen vom Vermieter ebenfalls mit bewohntes Zweifamilienhaus handeln würde. Da ginge auch eine Pauschale.
@Sandra: Wenn explizit Vorauszahlungen geleistet werden, ist der Vermieter verpflichtet, über die Nebenkosten eine Abrechnung zu erstellen. Wenn eine Pauschale vereinbart ist, dann gibts keine Nebenkostenabrechnung, da die Betriebskosten pauschal in der Miete enthalten sind. Bei der Entwicklung der Nebenkosten in den letzten Jahren ist das sogar oft von Vorteil, denn da könnten ordentlich hohe Nachzahlungen bei rauskommen.
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quote:
Die Vermieterin wurde von meiner Mutter zwar gebeten, ihr eine Abrechnung zuzusenden,
Das klingt ja nicht gerade danach, dass die Vermieterin im gleichen Haus wohnt. Ich tippe eher auf eine vermietete Eigentumswohnung.
quote:
ihr gehört die Wohnung in der meine Mutter lebt schon seit einigen Jahren
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Falls es sich um eine ETW handelt hat die Eigentümerin natürlich eine Übersicht bei Ihrer Hausgeldabrechnung. Stellt sich doch mal die Frage, wie hoch die Pauschale ist?
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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