Nebenkostenabrechnung noch nie erhalten

28. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung noch nie erhalten

Hallo,

meine Mutter hat von ihrer Vermieterin - ihr gehört die Wohnung in der meine Mutter lebt schon seit einigen Jahren - noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Die Vermieterin wurde von meiner Mutter zwar gebeten, ihr eine Abrechnung zuzusenden, doch erhalten hat sie nur eine Aufstellung, was sie an Miete zu bezahlen hat plus Nebenkosten.

Weil meine Mutter nun noch einige andere Fragen hatte, war sie heute beim Mieterverein.

Der Anwalt vom Mieterverein sagte, dass die Vermieterin meiner Mutter keine Nebenkostenabrechnung ausstellen müsse, da nichts davon im Mietvertrag steht. Im Mietvertrag steht nur etwas von einer zu zahlenden Pauschale, also bliebe es der Vermieterin überlassen, ob diese meiner Mutter eine Nebenkostenabrechnung ausstellt oder nicht - wenn dann nur auf freiwilliger Basis.

Kann das denn richtig sein? Was ist denn wenn meine Mutter weniger verbraucht, als das was sie an Nebenkosten zahlt? Meine Mutter muss doch eine Möglichkeit zur Prüfung haben, ob sie nicht zuviel an Nebenkosten bezahlt.

Ich dachte immer, dass JEDER Mieter ein Recht auf die jährliche Abrechnung der Nebenkosten hat.

Außerdem haben wir den Verdacht, dass die Vermieterin in dem Fall, dass meine Mutter mehr verbrauchen würde als sie zahlt, schon höhere Nebenkosten verlangt hätte.

Wie soll am besten vorgegangen werden, um eine jährliche Abrechnung und auch die Abrechnungen der letzten drei Jahre zu erhalten (nach drei Jahren ist ja wohl alles verjährt)?

Hat der Mieterverein mit seiner Aussage Recht oder nicht?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

Es kann ggf. für den Mieter von Vorteil sein, wenn eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart wurde, z.B. wenn die Kosten steigen. Wenn der VM dann mal die Pauschale erhöhen will, dann kommt Deine Stunde!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5978 Beiträge, 2252x hilfreich)


Wenn Ihre Mutter keine Vorauszahlung leistet, muss darüber auch nicht abgerechnet werden.
Den Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Vorauszahlung werden Sie wohl kennen.

Und Pauschalen für Nebenkosten sind nicht unzulässig, wie ein Blick ins Gesetz zeigt. § 556 Abs. 2 BGB .

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Moderator am 29.01.2014 08:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sandra72123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

@Pachlus.

Vielen Dank für Deine Anwort. War sehr hilfreich.

Wenn die Vermieterin die Pauschale erhöhen wird, werden wir also genauere Informationen von ihr einholen können.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1363x hilfreich)

quote:
Und Pauschalen für Nebenkosten sind nicht unzulässig,


Dürfte so nicht ganz zutreffen, denn über Heizkosten muss schon lange abgerechnet werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 246x hilfreich)

@Spezi-2

bitte freundlich bleiben. Wenn die TE es wissen würde, bräuchte sie nicht zu fragen.

LG

Admin

-----------------
"So einfach kann Recht sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

quote:
Dürfte so nicht ganz zutreffen, denn über Heizkosten muss schon lange abgerechnet werden.


Aber nicht wenn es sich z.B. um einen vom Vermieter ebenfalls mit bewohntes Zweifamilienhaus handeln würde. Da ginge auch eine Pauschale.

@Sandra: Wenn explizit Vorauszahlungen geleistet werden, ist der Vermieter verpflichtet, über die Nebenkosten eine Abrechnung zu erstellen. Wenn eine Pauschale vereinbart ist, dann gibts keine Nebenkostenabrechnung, da die Betriebskosten pauschal in der Miete enthalten sind. Bei der Entwicklung der Nebenkosten in den letzten Jahren ist das sogar oft von Vorteil, denn da könnten ordentlich hohe Nachzahlungen bei rauskommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1363x hilfreich)

quote:
Die Vermieterin wurde von meiner Mutter zwar gebeten, ihr eine Abrechnung zuzusenden,


Das klingt ja nicht gerade danach, dass die Vermieterin im gleichen Haus wohnt. Ich tippe eher auf eine vermietete Eigentumswohnung.

quote:
ihr gehört die Wohnung in der meine Mutter lebt schon seit einigen Jahren


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 424x hilfreich)

Falls es sich um eine ETW handelt hat die Eigentümerin natürlich eine Übersicht bei Ihrer Hausgeldabrechnung. Stellt sich doch mal die Frage, wie hoch die Pauschale ist?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.478 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.095 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen