Nebenkostenabrechnung ohne Einzug in Wohnung

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
hetti08
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ohne Einzug in Wohnung

Hallo, ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und der Vermieter ließ mich auch volle drei Monate die Miete inklusive Nebenkosten bezahlen.
Da ich aber nicht in die Wohnung eingezogen bin, interessiert mich natürlich welche Kosten er in der Nebenkostenabrechnung abrechnen darf.
Vielen Dank für jeden Beitrag.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4295 Beiträge, 2443x hilfreich)

Die Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, werden nach Umlage abgerechnet (Hausmeister, i.A. die Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Hausstrom, Gärtner - was immer so da ist); Heizung gemäß vorher mitgeteiltem Verteilungsschlüssel anteilig nach Wohnungsanteil und Verbrauch oder nur nach Verbrauch.
Anderes entsprechend.
Mit anderen Worten: Ob du die Wohnung benutzt hast, ist völlig egal, du hättest sie ja benutzen können. Du warst nämlich drei Monate lang der Besitzer.
Fragen wir mal so herum: Warum sollte der Vermieter Extrakosten dafür haben, dass du dir den Luxus einer nicht genutzten Wohnung gönnst?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und der Vermieter ließ mich auch volle drei Monate die Miete inklusive Nebenkosten bezahlen.

Das ist ja unerhört!!

Aber mal ernsthaft: Welche Logik muss man haben, um hier davon auszugehen, als Mieter nichts zahlen zu müssen, egal ob Miete oder NK??

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