Nebenkostenabrechnung ohne Heizkosten

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ohne Heizkosten

Hallo. Ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten. Wir sind erst letztes Jahr eingezogen also ist es unsere erste Abrechnung für diese Wohnung. Mir ist aufgefallen, dass gar keine Kosten für die Heizung aufgeführt sind. Es ist ausführlich das Wasser aufgeführt und auch die Miete für Heizgeräte, aber Heizkosten selbst nicht. Es gibt auch keine Zähler an den Heizkörpern. Mein Freund meint, wahrscheinlich heizt er mit dem Boiler im Keller und die Heizkosten werden in den Wasserkosten verrechnet. Im Mietvertrag steht, es gibt eine eigene Zentralheizungsanlage. Kann ich davon ausgehen, dass nochmal eine eigene Heizkostenabrechnung kommt? Wie wird das überhaupt berechnet, ohne Zähler an den Heizungen? Als gezahlte Leistung hat er die Heizkosten auf jeden Fall schon mit rein gerechnet, denn Betriebskosten kalt sind bei uns 75€ mal 10 Monate. Als gezahlte Summe ist aber 1400€ aufgeführt. Und noch etwas, kann er nachträglich noch Posten dazu nehmen, weil er sie vielleicht vergessen hat? Es ist nämlich auch kein Winterdienst aufgeführt zum Beispiel.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
auch die Miete für Heizgeräte,

Miete für Heizgeräte, was soll das sein? Du solltest dir am besten vom Vermieter diese Abrechnung erkären lassen, oder mach ein Foto davon und lade das Bild hier im Forum hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Und handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder ist das ein Ein-oder Zweifamilienhaus?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Es ist gut möglich das für die Heizkosten eine gesonderte Abrechnung mit einem an deren Abrechnungszeitraum erstellt wird. Fragen Sie doch den VM, auch was Miete für Heizgeräte sein soll, oder Nachbarn danach.


Zitat (von fb430679-75):
Und noch etwas, kann er nachträglich noch Posten dazu nehmen, weil er sie vielleicht vergessen hat?


Vergessene Posten kann der Vermieter bei der nächsten Abrechnung umlegen, aber nur für den abzurechnenden Zeitraum.

Beispiel, er hat 2016 vergessen die Versicherungen umzulegen, dann kann er das in der Abrechnung für 2017 tun, aber nicht mehr nachträglich für 2016.

Die Abrechnung für 2016 könnte er allerdings noch berichtigen. Denn die Abrechnungsfrist ist noch nicht beendet.

Zitat (von fb430679-75):
Wie wird das überhaupt berechnet, ohne Zähler an den Heizungen?


Gibt es vielleicht Wärmemengenzähler für jede Wohnung? Wenn ja müssen an den Heizkörpern keine Zähler sein.

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