Nebenkostenabrechnung ohne Heizkosten über 25%

1. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Durchschnittsmieter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ohne Heizkosten über 25%

Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich Nebenkostenabrechnungen und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Ich habe Dezember 2015 die NK-Abrechnung für 2014 bekommen mit einer Nachzahlung von 90€
Zum besseren Verständnis hier kurz die Eckdaten:

79qm Wohnfläche
Heizkosten NICHT in den Nebenkosten enthalten
monatlicher Abschlag 90€
kein Hof- oder Treppenhausdienst Hausmeister oder ähnliches
Berechnungszeitraum für 2014 122 Tage (Bin da erst im September eingezogen)
Vorauszahlung insgesamt 360€ für 2014
Nachzahlung 90€ (25% der Vorauszahlung)

Mir kam die Abrechnung für 4 Monate und ohne Heizkosten schon ziemlich hoch vor aber da ich zu dem Zeitpunkt gerade am Umziehen war hatte ich keine zeit das großartig zu hinterfragen. Aber 25% mehr als veranschlagt, wie gesagt OHNE Heizkosten, also ja alles nur Sachen auf die ich selbst kein Einfluss hatte. Zu dem wurden die Nebenkosten für 2015 auch nicht erhöht, da die Abrechnung ja auch erst kurz vor Fristende kam.

Ich frage auch deshalb, weil der Vermieter mir, beim Unterschreiben des Mietvertrags gesagt hatte, dass er die NK-Abrechnung immer recht zeitig macht damit er gegebenen falls die Vorauszahlung anpassen kann. Und naja, im Endeffekt hat er genau das Gegenteil gemacht :(


Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung von min. 270€ für 2015 Rechnen? Die Stadt wird ja nicht auf einmal ihre Kosten für Müllabfuhr etc gesenkt haben...



-- Editier von Durchschnittsmieter am 01.03.2016 11:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ohne zu wissen was mit welchem Anteil abgerechnet wurde, kann man nichts weiter dazu sagen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Mir kam die Abrechnung für 4 Monate und ohne Heizkosten schon ziemlich hoch vor


Wurde von dir überprüft WAS nach WELCHEM Umlageschlüssel (s. Retels) abgerechnet wurde?
Wenn nicht, dann bitte um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen: Die muss klar und verständlich die abgerechneten Positionen und Zeiträume ausweisen.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

In der Abrechnung für 2014 sollten für jeden Posten die Gesamtkosten der Wohnung für das Jahr 2014 stehen, und daneben der Anteil, der auf deine Wohnzeit ab September anfällt.

Vielleicht schreibst du mal diese Werte hier rein?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

In deinem Post versteckt sich glaube ich die Frage, ob der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung bei Abschluss eines Mietvertrages realistisch ansetzen muss. Die Antwort darauf lautet meiner Meinung nach nein. Wenn der Vermieter beweisbar zugesichert hat, dass die Nebenkostenvorauszahlung passt, dann ist dies eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung. Stimmt dies dann doch nicht, so hätte die Wohnung einen Mangel und der Mieter hätte das Recht, die Miete entsprechend zu mindern.

In der Regel wird ein Vermieter eine solche Zusicherung jedoch nicht beweisbar geben. Und dann sind meines Wissens nach auch grob falsche Vorauszahlungsangaben legal und begründen keinen Wohnungsmangel.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sehe ich auch so. Abgesehen davon wissen wir ja nicht was nach Verbrauch abgerechnet wurde und wie hoch deine Verbräuche sind.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Durchschnittsmieter):
Zu dem wurden die Nebenkosten für 2015 auch nicht erhöht,


Das kannst Du, auf Grund der Nachzahlung, selbst machen.

90 € Nachzahlung : 12 Monate + 90 € bisherige Vorauszahlungen = 97, 50 neue monatliche Vorauszahlungen.

Kurze Mitteilung in Textform an den Vermieter das Du ab Monat ... 97,50 € statt 90 € für Betriebskosten zahlst.

Die erst mal veranschlagten 90 € waren schon halbwegs realistisch. Kein Vermieter der Welt kann im Voraus sagen wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden.

Wie Du auf eine mögliche Nachzahlung von 270 € für 2015 kommst ist mir schleierhaft.

Interessant wäre allerdings wie welche Kosten abgerechnet werden.


Zitat (von cauchy):
In deinem Post versteckt sich glaube ich die Frage, ob der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung bei Abschluss eines Mietvertrages realistisch ansetzen muss. Die Antwort darauf lautet meiner Meinung nach nein.


90 € bei knapp 80 m² ohne Heizkosten unrealistisch?
Das ist nicht Dein Ernst?!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich fasse mal zusammen:
Nachzahlung von 90€ im 1. Mietjahr (nur 4 Nutzungsmonate)
Frage: Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung von min. 270€ für 2015 Rechnen?
Antwort: das kommt darauf an

Vorauszahlung 90 Euro/Monat für 79m² ist relativ niedrig

Das kann jeder selbst einschätzen. Der DMB veröffentlicht einen sogenannten "Betriebskostenspiegel" - nehmen wir mal den "Betriebskostenspiegel 2013/2014" - d.h. Werte aus Abrechnungen betreffend Abrechnungsjahr 2012, Datenerfassung 2013/2014 - demnach betrugen die durchschnittlichen Betriebskosten 2012 umgerechnet auf Euro je m² monatlich:
1,43 Heizung+Warmwasserbereitung
1,77 alle kalten Betriebskosten (inkl. Aufzug, Hausmeister, Gartenpflege etc)
3,20 Gesamt
Da alles nach einzelnen Kostenarten aufgelistet wird, kann man sich prima herausrechnen, was für einen persönlich nicht anfallen kann - welche Vorauszahlung also nach Bundesdurchschnitt + Kostenstand 2012 kostendeckend wäre.

Wer genauer wissen will, was auf ihn zukommt, kann sich die letzte Abrechnung seines Mietvorgängers geben lassen (von seinem Vormieter oder vom Vermieter).
Auch wenn man die erste Betriebskostenabrechnung nach dem Einzug prüfen will, ist das eine wichtige Grundlage > Welche Kostenarten haben sich inwiefern verändert?

Ohne Fakten mal andere in die Glaskugel schauen lassen, ist wenig sinnvoll.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
... Auch wenn man die erste Betriebskostenabrechnung nach dem Einzug prüfen will, ist das eine wichtige Grundlage > Welche Kostenarten haben sich inwiefern verändert?
Ohne Fakten mal andere in die Glaskugel schauen lassen, ist wenig sinnvoll.


Das mag zur Befriedigung der persönlichen Neugier beitragen, ist aber zur Prüfung einer Abrechnung untauglich.

Welche Schlussfolgerungen will man denn aus einer Veränderung von Kosten ziehen? Hoher Wert falsch, niedriger Wert richtig? Das kann es kaum sein...

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