Hallo,
kurz und knapp:
Es liegt kein schriftlicher Mietvertrag vor, welche Nebenkosten/Betriebskosten darf der Vermieter abrechnen bzw.
hat ein Rechtsanspruch darauf?
Ich meine gehört zu haben nur die warmen Betriebskosten (Heizöl, Warmwasseraufbereitung, Warmwasserverbrauch) sind wenn überhaupt im BGB geregelt.....
Sonst müssten doch sämtlichen Betriebskosten zu Lasten des Vermieters gehen?
Vielen Dank,
grüße
Newbie
Nebenkostenabrechnung ohne Mietvertrag
25. Juli 2008
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juli 2008 | 08:04
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ohne Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2008 | 08:18
Von
Status: Praktikant (856 Beiträge, 337x hilfreich)
...Ich meine gehört zu haben nur die warmen Betriebskosten (Heizöl, Warmwasseraufbereitung, Warmwasserverbrauch) sind wenn überhaupt im BGB geregelt...
sind sie nicht
Sonst müssten doch sämtlichen Betriebskosten zu Lasten des Vermieters gehen?
ja
Und jetzt?
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