Nebenkostenabrechnung ohne Mietvertrag

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
newbie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ohne Mietvertrag

Hallo,

kurz und knapp:

Es liegt kein schriftlicher Mietvertrag vor, welche Nebenkosten/Betriebskosten darf der Vermieter abrechnen bzw.
hat ein Rechtsanspruch darauf?

Ich meine gehört zu haben nur die warmen Betriebskosten (Heizöl, Warmwasseraufbereitung, Warmwasserverbrauch) sind wenn überhaupt im BGB geregelt.....

Sonst müssten doch sämtlichen Betriebskosten zu Lasten des Vermieters gehen?


Vielen Dank,


grüße
Newbie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Ich meine gehört zu haben nur die warmen Betriebskosten (Heizöl, Warmwasseraufbereitung, Warmwasserverbrauch) sind wenn überhaupt im BGB geregelt...

sind sie nicht

Sonst müssten doch sämtlichen Betriebskosten zu Lasten des Vermieters gehen?

ja

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