Nebenkostenabrechnung plötzlich anders

30. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung plötzlich anders

Hallo zusammen,

hatte Besuch von einer älteren Nachbarin, die mich um Rat gebeten hat. Leider ist sie aus Osteuropa und der deutschen Sprache nicht so mächtig. Es geht um ihre Nebenkostenabrechnung. Diese weist über mehrere Jahre den Posten Hausmeister + Gartnepflege mit 1.600 EUR/Jahr aus. In der letzten Abrechnung steht nun der Posten Hausmeister mit 1.600 EUR und zusätzlich der Posten Gartenpflege mit 400 EUR.

Laut ihrer Aussage wurde nur 1x im September 2015 der Rasen gemäht, sie hat sich auch das Datum notiert und ein Foto vom Rasen gemacht (vor dem Mähen, ca. kniehoch das Gras). Der zuständige Arbeiter hat ihr gesagt, dass er wohl ca. 50 EUR dafür bekommt. Darübehinaus war der Hausmeister ab Juli bis zum Jahresende krank und es wurde kein Ersatz gefunden. Som it ist für sie auch dieser Posten nicht nachvollziehbar,

Wie nun vorgehen ?

Lt. NK-Abrechnung von Anfang August bietet der Hausverwalter an, man könne 4 Wochen lang die Belege einsehen -> ist das zulässig eine solche Frist zu setzen ? Er fordert auch, zwecks dieser "Unstimmigkeiten" direkt den Vermieter anzuschreiben, da er da nichts tun könne.....

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Lt. NK-Abrechnung von Anfang August bietet der Hausverwalter an, man könne 4 Wochen lang die Belege einsehen -> ist das zulässig eine solche Frist zu setzen ?

Ja,ist es. Denn wahrscheinlich hat er die Belege nur so lange vorliegen.



Zitat (von Michael32):
Er fordert auch, zwecks dieser "Unstimmigkeiten" direkt den Vermieter anzuschreiben, da er da nichts tun könne....

Korrekt, Ansprechpartner ist in der Regel der Vermieter.



Also entweder beim Verwalter innerhalb der Frist Belege ansehen (und Kopien machen) oder dafür an den Vermieter wenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ok,
wie ist es dann mit der Beweispflicht ?
Wenn man die NK-Abrechnung (08.08.2016 zugestellt) anfechten will, muss dann der Verwalter/Vermieter nachweisen, dass diese Kosten zu Recht berechnet wurden ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
muss dann der Verwalter/Vermieter nachweisen, dass diese Kosten zu Recht berechnet wurden ?

Ja, muss man.

Zuvor muss man aber berechtigte Zweifel an der Korrektheit haben, daher erst mal die Belege prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
aber die 4 Wochenfrist ist ja schon vorbei....

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
aber die 4 Wochenfrist ist ja schon vorbei....


Stimmt, ist aber kein Problem. Die Frist läuft insgesamt 1 Jahr ab Erhalt, d.h. der Mieter hat immer noch das Recht, die Belege einzusehen.

Nach 4 Wochen wird nur die Zahlung fällig, d.h. Zahlungen sollten bis dahin unter Vorbehalt geleistet werden.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Vertragspartner des Mieters ist einzig und allein der Vermieter. Der Verwalter oder wer sonst die Abrechnung erstellt lediglich dessen "Erfüllungsgehilfe".

Folglich ist der Hinweis des Verwalters direkt den Vermieter zu kontaktieren korrekt.

Dem Verwalter werden die Belege des Vermieters vermutlich nicht länger als 4 Wochen vorliegen. Von daher wäre auch diese Frist in Ordnung.

Einwände gegen die Abrechnung kann man aber noch binnen 12 Monate nach Zugang vorbringen.

Wie nun vorgehen?

Wenn die 4 Wochen noch nicht um sind zum Verwalter gehen, sich Belege zeigen lassen und Kopien davon erbitten. Die müssen aber bezahlt werden. Billiger wäre es Fotos zu machen von den Belegen.

Dann den Vermieter kontaktieren und ihn auffordern die Richtigkeit der Kosten nachzuweisen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
... Dann den Vermieter kontaktieren und ihn auffordern die Richtigkeit der Kosten nachzuweisen.


Immer wieder der gleiche Unsinn...

Der Vermieter hat eine Abrechnung vorgelegt. Gegen diese Abrechnung hat der Mieter seine Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung substantiiert vorzubringen.


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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Darübehinaus war der Hausmeister ab Juli bis zum Jahresende krank
Beim ganzen Überprüfen sollte man auch Bedenken, dass zu den Kosten für einen nicht-selbständigen, angestellten Hauswart auch die Sozialleistungen gehören - u.A. Lohnfortzahlung bei Krankheit.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
siehe § 2 Nr. 14

Von daher wäre es durchaus möglich, dass die normalen Hausmeisterkosten zwangsläufig weiterliefen und umlegbare Betriebskosten darstellen - ebenso zusätzlich angefallene Kosten für eine Ersatzausführung durch eine andere Person/Firma.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall läuft aber kein halbes Jahr.... Und wie gesagt lt. der Bekannten war nur einmal jemadn zum Rasenmähen da.

Habe dem VM jetzt geschrieben, dass man die Zaheln anfweifelt und um Klärung gebeten.

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