Nebenkostenabrechnung prüfen?!?

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
labelsound
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung prüfen?!?

Hallo,

ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung erhalten und war über einzelne Positionen erstaunt (waren meiner Meinung nach nicht korrekt).
Dies habe ich meiner Hausverwaltung schriftlich als Widerspruch mitgeteilt und bat um Klärung. Jedoch habe ich nur ein unverschämtes, fast beleidigendes Schreiben als Antwort bekommen.

NUN MEINE FRAGE:
Gibt es eine Möglichkeit Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen, ohne in eine Mieterschutzbund einzutreten?

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was hat Dir denn nicht gefallen und was haben die geschrieben ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
labelsound
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sind einige Punkte, Reinigung Tiefgarage obwohl ich kein Stellplatz habe, auch dies in Mietvertrag gestrichen ist, oder Wartungskosten, welche nicht ganz stimmen.

Es ist schwierig zu erklären. Als Antwort bekam ich, jetzt nicht ganz wortwörtlich: Ich sei zu dumm die Abrechnug zu verstehen.

Gibt es Leute die Nebenkostenabrechnungen prüfen oder geht die nur über Mieterschutzbund?

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
labelsound
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und auch Leute die man sich leisten kann?
Ist doch sicher sehr teuer?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Zunächst einmal hast du das Recht die Original-Unterlagen bei deiner Hausverwaltung einzusehen um zu überprüfen, ob die Gesamtkosten der Höhe nach stimmen.

Dann ist es allerdings so, dass wenn in deinem Mietvertrag steht, dass die Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden du tatsächlich für Dinge zahlen musst, die du nicht nutzt.

So z.B. für die Pflege des Gartens um das Gebäude, evtl. Wartungskosten für einen Fahrstuhl.

Wartungskosten für Fahrstühle sind regelmäßig umlagefähig, auch wenn der Mieter z.B. im Erdgeschoss wohnt und diesen überhaupt nicht nutzen kann.

So weit ich weiß werden solche Kosten der Gemeinschaftsräumlichkeiten bzw. Garten etc. nach der anteiligen Größe der Wohnung an der Gesamtwohnfläche umgelegt.

-----------------
"Scientia potentia est."

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