Nebenkostenabrechnung richtig?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung richtig?

Hallo

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung von der alten Wohnung erhalten... Wir sind da letztes Jahr im August ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe würde alles Einwandfrei dokumentiert auch der Heizöl Stand im Keller, der bei unseren Auszug leer war.

Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.

Ist das okay? Weil mir ist das nicht logisch weil kein Heizöl mehr da war als wir ausgezogen sind. Wir müssen jetzt für etwas bezahlen was wir überhaupt nicht benutzt haben.

Ich danke schon mal für Antworten die mir weiter helfen werden.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.


Es muss der Heizölverbrauch des gesamten Jahres ermittelt werden. Daraus wird der auf die Wohnung anfallende Anteil der Jahresheizkosten errechnet. Diese Jahresheizkosten müssen dann auf die Zeit vor und nach Deinem Auszug aufgeteilt werden.

Das führt dazu, dass auch Heizölkäufe nach Deinem Auszug in Deiner Abrechnung auftauchen.

Wenn wir das genauer prüfen sollen, dann müsstest Du die Abrechnung anonymisiert einscannen und über einen Bilderdienst hier verlinken.

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#2
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

https://picload.org/view/dowgwgpr/20180620_215955.jpg.html

https://picload.org/view/dowgwrgr/20180620_215828.jpg.html

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#3
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

https://picload.org/thumbnail/dowgwrgr/20180620_215828.jpg

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#4
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.


Es muss der Heizölverbrauch des gesamten Jahres ermittelt werden. Daraus wird der auf die Wohnung anfallende Anteil der Jahresheizkosten errechnet. Diese Jahresheizkosten müssen dann auf die Zeit vor und nach Deinem Auszug aufgeteilt werden.

Das führt dazu, dass auch Heizölkäufe nach Deinem Auszug in Deiner Abrechnung auftauchen.

Wenn wir das genauer prüfen sollen, dann müsstest Du die Abrechnung anonymisiert einscannen und über einen Bilderdienst hier verlinken.


https://picload.org/view/dowgwgpr/20180620_215955.jpg.html

https://picload.org/view/dowgwrgr/20180620_215828.jpg.html

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zunächst einmal sind die Kosten für Abrechnung auf der ersten Seite nicht umlagefähig, müssen daher nicht bezahlt werden.

Die Art der Sperrmüllabrechnung (Umlageschlüssel) irritiert mich, allerdings lohnt es sich auch nicht, sich wegen 3,35€ zu streiten um dann 1€ zu sparen.

Die Heizkostenabrechnung ist dagegen korrekt. Dabei gehe ich davon aus, dass es eine weitere Seite für die Ablesewerte gibt, sowie eine Berechnung, wie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt. Das sollten 610/1000 der Gesamtwohnfläche sein, die also 63m² betragen müsste.

Auch auf der ersten Seite fehlt die Angabe, dass 41,94m² zeitanteilig 2/3 von 63m² sind.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hh):
wie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt.


Manche Abrechnungsfirmen rechnen die Wohnfläche auf den Nutzungszeitraum um.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Manche Abrechnungsfirmen rechnen die Wohnfläche auf den Nutzungszeitraum um.


Vermuten würde ich, dass hier die 41,94m² zeitanteilig berechnet wurden, während die 38,43m² in der Heizkostenabrechnung nach Gradtagszahlen ermittelt wurden. Es ist zulässig, das so zu machen, nur muss irgendwo stehen, dass es so gemacht wurde.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hh):
... nur muss irgendwo stehen, dass es so gemacht wurde.


Richtig. Und auch wie das gerechnet wurde.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zunächst einmal sind die Kosten für Abrechnung auf der ersten Seite nicht umlagefähig, müssen daher nicht bezahlt werden.

Die Art der Sperrmüllabrechnung (Umlageschlüssel) irritiert mich, allerdings lohnt es sich auch nicht, sich wegen 3,35€ zu streiten um dann 1€ zu sparen.

Die Heizkostenabrechnung ist dagegen korrekt. Dabei gehe ich davon aus, dass es eine weitere Seite für die Ablesewerte gibt, sowie eine Berechnung, wie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt. Das sollten 610/1000 der Gesamtwohnfläche sein, die also 63m² betragen müsste.

Auch auf der ersten Seite fehlt die Angabe, dass 41,94m² zeitanteilig 2/3 von 63m² sind.


Danke für eure Hilfe... aber warum werden mir die Zählerstände verrechnet die am 31.12.2017 abgelesen wurden? Bei meinem Auszug haben wir die Zählerstände dokumentiert, jetzt sehe ich aber zahlen die sehr viel höher sind als bei meinem Auszug.

Habe ein Link mit dem Bild

https://picload.org/view/dowoddll/20180623_130002.jpg.html

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#10
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe... aber warum werden mir die Zählerstände verrechnet die am 31.12.2017 abgelesen wurden? Bei meinem Auszug haben wir die Zählerstände dokumentiert, jetzt sehe ich aber zahlen die sehr viel höher sind als bei meinem Auszug.

Habe ein Link mit dem Bild

https://picload.org/view/dowoddll/20180623_130002.jpg.html

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

.

-- Editiert von hh am 02.07.2018 07:43

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Auch der Verbrauch wurde nach Gradtagszahlen aufgeteilt, was man ganz unten auf dem Blatt sehen kann. Es entfallen also 61% des Jahresverbrauchs auf Euch. Welche Zählerstände habt Ihr denn selbst abgelesen?

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#13
 Von 
VoZa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auch der Verbrauch wurde nach Gradtagszahlen aufgeteilt, was man ganz unten auf dem Blatt sehen kann. Es entfallen also 61% des Jahresverbrauchs auf Euch. Welche Zählerstände habt Ihr denn selbst abgelesen?


Küche - 00296
Wohnzimmer - 00371
Schlafzimmer - 00522
Bad - 00039

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