Hallo
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung von der alten Wohnung erhalten... Wir sind da letztes Jahr im August ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe würde alles Einwandfrei dokumentiert auch der Heizöl Stand im Keller, der bei unseren Auszug leer war.
Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.
Ist das okay? Weil mir ist das nicht logisch weil kein Heizöl mehr da war als wir ausgezogen sind. Wir müssen jetzt für etwas bezahlen was wir überhaupt nicht benutzt haben.
Ich danke schon mal für Antworten die mir weiter helfen werden.
Nebenkostenabrechnung richtig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitat:Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.
Es muss der Heizölverbrauch des gesamten Jahres ermittelt werden. Daraus wird der auf die Wohnung anfallende Anteil der Jahresheizkosten errechnet. Diese Jahresheizkosten müssen dann auf die Zeit vor und nach Deinem Auszug aufgeteilt werden.
Das führt dazu, dass auch Heizölkäufe nach Deinem Auszug in Deiner Abrechnung auftauchen.
Wenn wir das genauer prüfen sollen, dann müsstest Du die Abrechnung anonymisiert einscannen und über einen Bilderdienst hier verlinken.
https://picload.org/view/dowgwgpr/20180620_215955.jpg.html
https://picload.org/view/dowgwrgr/20180620_215828.jpg.html
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https://picload.org/thumbnail/dowgwrgr/20180620_215828.jpg
Zitat:Zitat:Nun hatt der Vermieter nach unserem Auszug laut Nebenkostenabrechnung im September Heizöl für über 4000€ gekauft und uns auch verrechnet auf der Abrechnung.
Es muss der Heizölverbrauch des gesamten Jahres ermittelt werden. Daraus wird der auf die Wohnung anfallende Anteil der Jahresheizkosten errechnet. Diese Jahresheizkosten müssen dann auf die Zeit vor und nach Deinem Auszug aufgeteilt werden.
Das führt dazu, dass auch Heizölkäufe nach Deinem Auszug in Deiner Abrechnung auftauchen.
Wenn wir das genauer prüfen sollen, dann müsstest Du die Abrechnung anonymisiert einscannen und über einen Bilderdienst hier verlinken.
https://picload.org/view/dowgwgpr/20180620_215955.jpg.html
https://picload.org/view/dowgwrgr/20180620_215828.jpg.html
Zunächst einmal sind die Kosten für Abrechnung auf der ersten Seite nicht umlagefähig, müssen daher nicht bezahlt werden.
Die Art der Sperrmüllabrechnung (Umlageschlüssel) irritiert mich, allerdings lohnt es sich auch nicht, sich wegen 3,35€ zu streiten um dann 1€ zu sparen.
Die Heizkostenabrechnung ist dagegen korrekt. Dabei gehe ich davon aus, dass es eine weitere Seite für die Ablesewerte gibt, sowie eine Berechnung, wie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt. Das sollten 610/1000 der Gesamtwohnfläche sein, die also 63m² betragen müsste.
Auch auf der ersten Seite fehlt die Angabe, dass 41,94m² zeitanteilig 2/3 von 63m² sind.
Zitatwie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt. :
Manche Abrechnungsfirmen rechnen die Wohnfläche auf den Nutzungszeitraum um.
Zitat:Manche Abrechnungsfirmen rechnen die Wohnfläche auf den Nutzungszeitraum um.
Vermuten würde ich, dass hier die 41,94m² zeitanteilig berechnet wurden, während die 38,43m² in der Heizkostenabrechnung nach Gradtagszahlen ermittelt wurden. Es ist zulässig, das so zu machen, nur muss irgendwo stehen, dass es so gemacht wurde.
Zitat... nur muss irgendwo stehen, dass es so gemacht wurde. :
Richtig. Und auch wie das gerechnet wurde.
ZitatZunächst einmal sind die Kosten für Abrechnung auf der ersten Seite nicht umlagefähig, müssen daher nicht bezahlt werden. :
Die Art der Sperrmüllabrechnung (Umlageschlüssel) irritiert mich, allerdings lohnt es sich auch nicht, sich wegen 3,35€ zu streiten um dann 1€ zu sparen.
Die Heizkostenabrechnung ist dagegen korrekt. Dabei gehe ich davon aus, dass es eine weitere Seite für die Ablesewerte gibt, sowie eine Berechnung, wie man auf die Wohnungsgröße von 38,43m² kommt. Das sollten 610/1000 der Gesamtwohnfläche sein, die also 63m² betragen müsste.
Auch auf der ersten Seite fehlt die Angabe, dass 41,94m² zeitanteilig 2/3 von 63m² sind.
Danke für eure Hilfe... aber warum werden mir die Zählerstände verrechnet die am 31.12.2017 abgelesen wurden? Bei meinem Auszug haben wir die Zählerstände dokumentiert, jetzt sehe ich aber zahlen die sehr viel höher sind als bei meinem Auszug.
Habe ein Link mit dem Bild
https://picload.org/view/dowoddll/20180623_130002.jpg.html
Danke für eure Hilfe... aber warum werden mir die Zählerstände verrechnet die am 31.12.2017 abgelesen wurden? Bei meinem Auszug haben wir die Zählerstände dokumentiert, jetzt sehe ich aber zahlen die sehr viel höher sind als bei meinem Auszug.
Habe ein Link mit dem Bild
https://picload.org/view/dowoddll/20180623_130002.jpg.html
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-- Editiert von hh am 02.07.2018 07:43
Auch der Verbrauch wurde nach Gradtagszahlen aufgeteilt, was man ganz unten auf dem Blatt sehen kann. Es entfallen also 61% des Jahresverbrauchs auf Euch. Welche Zählerstände habt Ihr denn selbst abgelesen?
ZitatAuch der Verbrauch wurde nach Gradtagszahlen aufgeteilt, was man ganz unten auf dem Blatt sehen kann. Es entfallen also 61% des Jahresverbrauchs auf Euch. Welche Zählerstände habt Ihr denn selbst abgelesen? :
Küche - 00296
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