Nebenkostenabrechnung sonstige anfallende Kosten anteilig

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
MögedasRechtmitdirsein
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung sonstige anfallende Kosten anteilig

Hallo ihr lieben,

ich hätte bezüglich der Nebenkostenabrechnung eine Auskunft. Was bedeutet : Sonstige anfallende Kosten anteilig 60,20 Euro.
Ab wann kann man Gemeinschaftswasser 6 Euro abrechnen? Wenn weder ein Wasserzugang für die Hausbewohner im Waschraum ist oder im Garten? Ich meine es sind jetzt keine enorm hohe Kosten in dem Sinne nur mich würde es interessieren.
Würde mich über Antworten freuen. Muss der Vermieter Auskunft geben?
Lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat:
Sonstige anfallende Kosten anteilig 60,20 Euro.


Da hilft nur Belege einsehen und sich diese Kosten vom Vermieter erklären lassen.

Zitat:
Ab wann kann man Gemeinschaftswasser 6 Euro abrechnen? Wenn weder ein Wasserzugang für die Hausbewohner im Waschraum ist oder im Garten?


Da müssen auch die Hausbewohner nicht drankommen, es reicht, wenn es für das Haus verwendet wurde. Z.B. Hausreinigung und/oder Gartenpflege.

Auch hier Belege einsehen und die Zählerstände prüfen.

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