Nebenkostenabrechnung - tatsächlichen Verbrauch für die Berechnung zugrunde legen?

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
aha_soso
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - tatsächlichen Verbrauch für die Berechnung zugrunde legen?

Hallo,

wohne in einem Mehrfamilienhaus (8 Parteien).

ETWAS KOMPLIZIERT

Nur in meiner Wohnung ist eine Wasseruhr installiert (handelt sich um ein älteres haus und als meine Wohnung modernisiert wurde, hat man eine Wasseruhr gesetzt).

Der Wasserverbrauch der Mieter, wird im Keller, durch eine einzige zentrale Wasseruhr gemessen, und auf sämtliche Mieter umgelegt.

Sprich wenn der Mieter nebendran täglich ein Vollbad nimmt, ich aber nur dusche, sprich er den zig-fachen Wasserverbrauch hat, muß ich trotzdem seine Wasserkosten mitzahlen.

Eine Rückfrage bei der Hausverwaltung ergab, dass dies schon immer so gehandhabt sei und den gesetzlichen Bestimmungen entspräche.

Ich sei eben der einzige der´ne Wasseruhr hat und das ganze solange weitergeht, bis jeder´ne Wasseruhr hat.

FRAGE
Ist es nicht so, dass man - wenn ich schon eine Wasseruhr habe - meinen tatsächlichen Verbrauch für die Berechnung zugrunde legen muß ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich glaube, darauf kannst Du bestehen, ist in unserem Haus auch so, wir werden lt. Wasseruhr abgerechnet und der Restverbrauch wird durch die anderen Parteien geteilt.

Läuft Deine Waschmaschine z.B. auch über Deine Uhr oder steht die im Keller ?

P.

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#2
 Von 
aha_soso
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

Mein sämtlicher Verbrauch (also auch meine Waschmaschine - steht übrigens im Bad) läuft über meine Uhr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Dann würde ich vorschlagen, dem VM einfach mal schriftlich mitzuteilen, daß Du auf eine exakte Abrechnung bestehst.

P.

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