Hallo und vorab vielen Dank für Ihre Hilfe,
ich habe soeben eine recht detailliert aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung für eine neue Wohnung bekommen, die mir eine saftige Nachzahlung ausweist. Folgendes Problem:
Nebenkosten laut Mietvertrag: 150 EUR/Monat
Nebenkosten laut nachträglicher Abrechnung: 285 EUR/Monat
also 90% Steigerung
Aus der Differenz ergibt sich nach einem Jahr die saftige Zahlungsforderung. Jedoch sind alle Kosten auf der Abrechnung (Grundsteuer, Regenwasser, ...) für den Vermieter planbar, sofern der rechnen kann. Das kann ja nicht alles auf einmal 90% mehr kosten als vor einem Jahr. Der einzige für den Vermieter nicht planbare Punkt, Heizung, erklärt nicht die angefallene Differenz.
Zwei Fragen:
Wenn ein Vermieter die Nebenkosten im Mietvertrag bewusst zu niedrig angibt, macht er sich damit strafbar?
Für die Nebenkostenprognose der Heizkosten zieht der Vermieter doch die Werte der Vorjahre voran. Somit wären, sofern nur eine Wohnung im Haus schlecht gedämmt ist und oft beheizt werden muss, für diese Wohnung von vornherein mehr Nebenkosten im Mietvertrag zu veranschlagen, oder?
Hätte ich diese Dimension geahnt, hätte ich den Vertrag nie unterschrieben.
Viele Grüße
Markus
-- Editiert am 18.03.2009 18:25
-- Editiert am 18.03.2009 18:31
Nebenkostenabrechnung überhöht
18. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2009 | 18:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung überhöht
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#1
Antwort vom 18. März 2009 | 19:01
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2530x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. März 2009 | 19:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Das [Anm.: bewusst zu niedrige Angeben der Nebenkosten im Mietvertrag] dürfte kaum nachweisbar sein.
Das würde ja bedeuten, ein Mieter müsste vor Unterschrift des Mietvertrags immer Einsicht in alle Nebenkostenabrechnungen erhalten und die Nebenkosten selbst berechnen.
Umgedreht bedeutet das, der Vermieter wird kaum daran gehindert, den Mietpreis über unterbewertete Nebenkosten künstlich zu drücken.
Grüße
Markus
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#3
Antwort vom 18. März 2009 | 19:19
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1421x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 18. März 2009 | 20:08
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Bundesgerichtshof , AZ VIII ZR 195/03
quote:<hr size=1 noshade>Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluß, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten. <hr size=1 noshade>
#5
Antwort vom 18. März 2009 | 20:16
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2530x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 19. März 2009 | 15:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Hast du die enormen Kostensteigerungen in 2008
Ja.
Das ist aber eine schicke Gesetzeslücke.
Wäre potenziell ein gutes Geschäftsmodell. Wohnung für 600 + 100€ anbieten und damit billiger sein als alle Anbieter auf dem Markt. Dann den Gewinn über die jährliche Nebenkostenabrechnung einstreichen, weil die Nebenkosten auf einmal, oh Wunder, 400€ sind. Die Quittungen bekommen die Leute immer zusammen.
Schade für mich, aber Danke für Eure Hilfe
Markus
#7
Antwort vom 19. März 2009 | 15:15
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Das mit den zu niedrigen NK/BK mag "legal" sein, besonders schlau ist es langfristig für den VM nicht.
Es sei denn, der VM steht auf häufigen Mietwechsel.
Ich würde es sicher nicht machen und die Vorauszahlungen eher noch zu hoch ansetzen. Guthaben herausbekommen ist immer eine tolle Sache, beim Nachzahlen ist meistens Ärger programmmiert, ausser wenn diese Steigerung nachvollziehbar ist (Heizung/Öl) !
MFG
#8
Antwort vom 19. März 2009 | 15:31
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1421x hilfreich)
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