Nebenkostenabrechnung überhöht

18. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Markus_asdf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung überhöht

Hallo und vorab vielen Dank für Ihre Hilfe,

ich habe soeben eine recht detailliert aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung für eine neue Wohnung bekommen, die mir eine saftige Nachzahlung ausweist. Folgendes Problem:

Nebenkosten laut Mietvertrag: 150 EUR/Monat
Nebenkosten laut nachträglicher Abrechnung: 285 EUR/Monat
also 90% Steigerung

Aus der Differenz ergibt sich nach einem Jahr die saftige Zahlungsforderung. Jedoch sind alle Kosten auf der Abrechnung (Grundsteuer, Regenwasser, ...) für den Vermieter planbar, sofern der rechnen kann. Das kann ja nicht alles auf einmal 90% mehr kosten als vor einem Jahr. Der einzige für den Vermieter nicht planbare Punkt, Heizung, erklärt nicht die angefallene Differenz.

Zwei Fragen:
Wenn ein Vermieter die Nebenkosten im Mietvertrag bewusst zu niedrig angibt, macht er sich damit strafbar?
Für die Nebenkostenprognose der Heizkosten zieht der Vermieter doch die Werte der Vorjahre voran. Somit wären, sofern nur eine Wohnung im Haus schlecht gedämmt ist und oft beheizt werden muss, für diese Wohnung von vornherein mehr Nebenkosten im Mietvertrag zu veranschlagen, oder?

Hätte ich diese Dimension geahnt, hätte ich den Vertrag nie unterschrieben.

Viele Grüße
Markus

-- Editiert am 18.03.2009 18:25

-- Editiert am 18.03.2009 18:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Markus_asdf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das [Anm.: bewusst zu niedrige Angeben der Nebenkosten im Mietvertrag] dürfte kaum nachweisbar sein.


Das würde ja bedeuten, ein Mieter müsste vor Unterschrift des Mietvertrags immer Einsicht in alle Nebenkostenabrechnungen erhalten und die Nebenkosten selbst berechnen.

Umgedreht bedeutet das, der Vermieter wird kaum daran gehindert, den Mietpreis über unterbewertete Nebenkosten künstlich zu drücken.

Grüße
Markus

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1421x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Bundesgerichtshof , AZ VIII ZR 195/03


quote:<hr size=1 noshade>Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluß, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten. <hr size=1 noshade>

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markus_asdf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hast du die enormen Kostensteigerungen in 2008

Ja.

Das ist aber eine schicke Gesetzeslücke. ;)

Wäre potenziell ein gutes Geschäftsmodell. Wohnung für 600 + 100€ anbieten und damit billiger sein als alle Anbieter auf dem Markt. Dann den Gewinn über die jährliche Nebenkostenabrechnung einstreichen, weil die Nebenkosten auf einmal, oh Wunder, 400€ sind. Die Quittungen bekommen die Leute immer zusammen.

Schade für mich, aber Danke für Eure Hilfe
Markus

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#7
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Das mit den zu niedrigen NK/BK mag "legal" sein, besonders schlau ist es langfristig für den VM nicht.

Es sei denn, der VM steht auf häufigen Mietwechsel.

Ich würde es sicher nicht machen und die Vorauszahlungen eher noch zu hoch ansetzen. Guthaben herausbekommen ist immer eine tolle Sache, beim Nachzahlen ist meistens Ärger programmmiert, ausser wenn diese Steigerung nachvollziehbar ist (Heizung/Öl) !

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1421x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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