Nebenkostenabrechnung überprüfen

24. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung überprüfen

Hallo,

wenn man seine NK überprüfen möchte und vom VM die Unterlagen einsehen will und der legt einem für die 2010er Abrechnung Rechnungen von 2009 vor (in diesem Fall Wartung der Gastherme und Schornsteinfeger), kann aber keine aktuellen vorweisen, was dann?

Während meiner Mietzeit war weder der Schornsteinfeger da, noch wurde die Gastherme gewartet. Ich habe nur drei Monate dort gewohnt (Übergangslösung), von daher weiß ich nicht, ob vor oder nach meiner Mietzeit da was passiert ist. Aber ohne Rechnung brauche ich diese Posten auch nicht zu bezahlen, oder?

Desweiteren wurde die Grundsteuer komplett für die drei Monate Mietzeit berechnet - es handelt sich aber um zwei Mietparteien, die dort wohnen. Müßte das nicht auf beide umgelegt werden? Und wenn ja - wie? Nach Wohnfläche?

Wer weiß da was?



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1972 Beiträge, 1533x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter mitteilen, das bei seiner Abrechnung ein paar Fehler passiert sind, die korrigiert werden müssen.

Die Grundsteuer kann er dir nicht komplett aufbrummen, sondern nur anteilig für die 3 Monate, und wenn es im Haus mehrere Mietparteien gibt, dann ebenfalls anteilig (nach Wohnungsgröße fände ich am gerechtesten).

Das Gleiche gilt für alle anderen Posten. Nur das, was über Messeinrichtungen eindeutig deiner Wohnzeit zugeordnet werden kann (Heizkosten, Wasserverbrauch) mußt du komplett bezahlen.

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#3
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

@Sassy

Wie meinen? Die Abrechnung ist für 2010, die liegt mir vor, aber der VM kann die oben genannten Kosten nicht anhand von Rechnungen nachweisen.
Ich ignoriere gar nix, also halt einfach mal den Ball flach, was deine Unterstellungen angeht!
Wo liegt jetzt dein Problem?!

Ich soll also die anteiligen Wartungskosten für die Therme zahlen, wenn ich nicht mal weiß, auf welcher Grundlage der VM meinen Anteil berechnet hat, weil die Rechnung aus 2009 stammt und eine "aktuelle" aus 2010 nicht vorliegt?!
Das gleiche gilt für den Schornsteinfeger.

Du träumst doch im Dunkeln von Licht.....

Nachtrag, extra für "Sassy":
Die Wartung war lt. Rechnung im April 2009, der Schornsteinfeger lt. Rechnung im September 2009 da.
Das war aber nunmal NICHT in "meinem Abrechnungszeitraum"!



-- Editiert am 24.03.2011 19:44

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Desweiteren wurde die Grundsteuer komplett für die drei Monate Mietzeit berechnet - es handelt sich aber um zwei Mietparteien, die dort wohnen

Hast Du den Bescheid gesehen ?
Stand da irgendetwas von ETW (oder WHG)?



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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46678 Beiträge, 16549x hilfreich)

Wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, dann wird für jede Wohnung ein separater Grundsteuerbescheid erstellt. In dem Fall müsstest Du die gesamte Rechnung bezahlen, natürlich nur zeitanteilig für Deine Mietzeit.

Je nach Heizungsanlagentyp kann es sein, dass der Schornsteinfeger nur alle zwei oder drei Jahre kommt. Das kann speziell bei einer Gasheizung der Fall sein. Ölheizungen müssen jedes Jahr überprüft werden.

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#6
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

quote:

Hast Du den Bescheid gesehen ?
Stand da irgendetwas von ETW (oder WHG)?


Ja, hab ich gesehen. Da steht nur, dass das für das Anwesen in "01234 Musterdorf, Musterstraße 1" ist.
Von ETW oder WHG steht da nix.
Es wurde die Gesamtsumme durch 12 x 3 gerechnet.
Auf dem Grundstück steht ein altes Bauernhaus das so ausgebaut ist, dass sich zwei Wohnhälften ergeben. Also im Grunde ein Haus aus dem man durch bauliche Maßnahmen zwei Haushälften gemacht hat.

@hh
Ich hab gerade nochmal auf die Kopie von der Schornsteinfegerrechnung gesehen. Da steht ganz klein was von "alle zwei Jahre".
Demnach müßte man den Anteil für drei Monate dann so berechnen:
Summe-X : 24 x 3
Ist das richtig?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46678 Beiträge, 16549x hilfreich)

quote:
Demnach müßte man den Anteil für drei Monate dann so berechnen:
Summe-X : 24 x 3
Ist das richtig?


Nein, in die Nebenkostenabrechnung 2010 gehören nur Kosten, die in 2010 auch tatsächlich angefallen sind. Die Schornsteinfegerkosten gehören daher komplett in die Abrechnung 2009.

quote:
Ja, hab ich gesehen. Da steht nur, dass das für das Anwesen in "01234 Musterdorf, Musterstraße 1" ist.
Von ETW oder WHG steht da nix.


Bei einer ETW würde dort stehen: "01234 Musterdorf, Musterstraße 1, Whg. 1". Somit darf die Grundsteuer nur entprechend des Anteils der Wohnfläche angesetzt werden.

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#8
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Also darf ich den Anteil für den Schornsteinfeger schon mal komplett streichen, weil nicht in 2010 angefallen.

Und die Grundsteuer muß neu berechnet werden - nach Wohnfläche? Oder geht das nach Grundstücksgröße? Das Grundstück an sich ist ziemlich groß (fast 2 ha), aber die Wohnfläche natürlich nicht. Berechnet sich das also rein nach bewohnten Quadratmetern? Versteh ich das so richtig?

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