Nebenkostenabrechnung um 488% gestiegen. Fragliche Abrechnung.

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung um 488% gestiegen. Fragliche Abrechnung.

Hallo, wir hatten immer eine Nebenkostenabrechnung um die 130€. Jetzt sind es ~640€.

Heizkosten:
1a. Die Heizkosten sind von 1,2MWh auf 3,1 MWh gestiegen, obwohl wir genau so geheitzt haben wie in den letzten paar Jahren. Ich habe gerade gemerkt, dass der Regler der Heizung im Wohnzimmer defekt ist und die Heizung immer volle Pulle heizt, obwohl sie auf 0 steht. Keine Ahnung wie lange schon. Da gehen wir nur selten dran.
1b. Wir bekommen keine Aufstellung der Heizkosten. Nur eine Abrechnung für das ganze Jahr zusammengefasst. (Gasheizung). Muss der Verieter nicht genau Monat für Moant nachweise von sich selbst erbringen und der Rechnung dabei legen?

2. Fahrstuhl:
Es soll nun ein neues Gesetz geben (laut Vermieter), wenn der TÜV den Fahrstuhl kontrolliert, muss immer ein Mitarbeiter der Firma dabei sein.
Laut Vermieterin nehmen beide Personen Pauschal je 1000€ und die würde man dann auf uns umlegen.

3. Hausmeister.
Der Hausemeister kostet im Jahr 2897€ für je mind. 14 Wohnungen = 49.249€. Der schiebt einmal die Mülltonnen raus und wechselt hier und da mal eine Glühbirne. Wir haben Nachweiß verlangt, ob Reparaturen oder ähnliches auf die Mieter abgelegt wurden und die Tätigkeiten die der Hausmeister vollbringt. Diese Unterlagen werden uns verweigert.


Ich habe mit meinen Nachbarn gesprochen und wir wollen uns nun zusammen tun um alles überprüfen zu lassen.
Was muss ich/wir nun machen? Widerspruch einlegen? Zu wem geht man am besten wenn man Probleme hat? Mieterbund bei uns ist so lala......

mfg

-- Editier von Gastkonto am 31.03.2017 22:12

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46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht. Selbstverständlich steht Ihnen Einsicht in die Belege zur Abrechnung zu, sowohl in die der NK, als auch in die der HK.

Das mit den Mitarbeitern (ich denke, Sie meinen nicht die vom TÜV) bei der Fahrstuhlprüfung wäre mir neu, wir haben fünf Liegenschaften mit Fahrstühlen, ein solches Gesetz ist mir nicht geläufig. (Sie meinen ja nicht den Aufzugswart?, nicht zu verwechseln mit der Aufzugswartung)
Auch die Hausmeisterkosten sind recht üppig .

Evtl. mal die NK und HK hier einstellen, aber ich an Ihrer Stelle würde eine Anwalt aufsuchen.

-- Editiert von AltesHaus am 31.03.2017 22:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120041 Beiträge, 39822x hilfreich)

Erst mal die Belegeinsicht (mit Frist nach Datum) fordern und die Abrechung wegen inhalticher/formeller Mängel zurückweisen.
Das ganze per Einschreiben.


Wenn dann immer noch verweigert wird, kann man immer noch denAnwalt einschalten. Dann zahlt die Kosten dafür wenigstens die Vermieterin.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

@AltesHaus
Ich meine eine Person der Firma die den Fahrstuhl eingebaut hat.

Hier mal die NK von 2015 und 2016.

2015:
1000 Miteigentumsanteile in Klammern / Wir als Mieter
Allgemeinstrom: (953,04€) / 76,24€
Aufzugskosten: (3253,32€) / 260,26€
Hausmeister: (2879,99€) / 230,40€
Hausreinigung: (3655,73€) / 243,72€
Müll: (2736,29€) / 218,90€
Versicherung: (1929,58€) / 154,37€
Grundsteuer: 268,85€

Abrechnung Heiz und Betriebskostenabrechnung:
Heizung:
Verbrauch 1.237MWh für 96qm
Kostenzusatz 142,35€ / MWh
= 176,10€
Grundkosten für 96qm 1,649qm
= 158,34€

Warmwasser:
Verbrauch 20,60m3
Kostenzusatz 11,54€ / m3
= 237,90€
Grundkosten für 96qm / 1,4qm
= 140,24€

Kaltwasser:
Verbrauch 53,80m3
Kostenzusatz 4,05€ / m3
= 218,21€
Betriebskosten auf Kaltwasserzähler
2 Zähler 23,02€
= 46,05€
-----------------
= 976,84€

Zu zahlen gesamt: 149,58€

2016:
1000 Miteigentumsanteile in Klammern / Wir als Mieter
Allgemeinstrom: (1025€) / 82,08€
Aufzugskosten: (5775,15€) / 462,01€
Hausmeister: (2978,99€) / 230,40€
Hausreinigung: (3655€) / 243,72€
Müll: (2636,03€) / 210,88€
Versicherung: (1929,58€) / 154,37€
Grundsteuer: 279,93

Abrechnung Heiz und Betriebskostenabrechnung:
Heizung:
Verbrauch 3.068MWh für 96qm
Kostenzusatz 135,01€ / MWh
= 416,66€
Grundkosten für 96qm 1,724qm
= 165,53€

Warmwasser:
Verbrauch 22,70m3
Kostenzusatz 11,19€ / m3
= 237,90€
Grundkosten für 96qm / 1,39qm
= 134,26€

Kaltwasser:
Verbrauch 58,90m3
Kostenzusatz 3,98€ / m3
= 234,57€
Betriebskosten auf Kaltwasserzähler
2 Zähler 23,02€
= 46,05€
-----------------
= 1251,28€

Zu zahlen gesamt: 637,76€


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Auch die Hausmeisterkosten sind recht üppig .

Wie kommt der Entschluss?
Die ca 49.000€ Kosten im Jahr sind ganz real, ein Hausmeister in Vollzeit hat damit ein monatliches Einkommen von ca 2500€ brutto, wer geht dafür arbeiten, sind nicht mal 1700€ netto. Lohnnebenkosten und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen mal beachten, dann ist die Summe nicht üppig.
Zitat (von AltesHaus):
Das mit den Mitarbeitern (ich denke, Sie meinen nicht die vom TÜV) bei der Fahrstuhlprüfung wäre mir neu, wir haben fünf Liegenschaften mit Fahrstühlen, ein solches Gesetz ist mir nicht geläufig.

Dafür gibt es kein Gesetz nur eben eine Auflage der Prüfung durch den Sachverständigen. Der Prüfer kennt nicht für die Anlage, sprich Aufzug die technischen Details, seit 2016 geht kein SV mehr zur Prüfung ohne das ein Facherrichter dabei ist. Das gab es in anderen Bereichen des Brandschutzes schon seit 15 Jahren, sprich alles was eine VDS 14675 anbelangt, bei anderen Gewerken inzwischen schon Standard, das es jetzt beim Aufzug verlangt wird, ja ich verstehe die Sachverständigen.

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal die Belegeinsicht (mit Frist nach Datum) fordern und die Abrechung wegen inhalticher/formeller Mängel zurückweisen.

Genau, auf die Belegeinsicht gehen, hier kann man schon mal einiges mehr erfahren und bewerten.
Zitat (von AltesHaus):
Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht.

Bezahlt der Anwalt die Nachzahlung der Nebenkosten?
Scherz beiseite, 2016 war nun mal ein Jahr mir mehr Energiekosten, 2017 war im Januar auch mehr als der Durchschnitt von den Außentemperaturen her sehr kalt, da nützt nun mal kein Jammern, sondern zahlen.
Zitat (von Gastkonto):
Ich habe gerade gemerkt, dass der Regler der Heizung im Wohnzimmer defekt ist und die Heizung immer volle Pulle heizt, obwohl sie auf 0 steht. Keine Ahnung wie lange schon. Da gehen wir nur selten dran.

Den Mangel sollte man dem Vermieter sofort melden.

-- Editiert von 0815Frager am 31.03.2017 23:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

0815Frager

einen Vollzeithausmeister für ein 12-Parteienhaus?

@HxS

Zitat:
Erst mal die Belegeinsicht (mit Frist nach Datum) fordern und die Abrechung wegen inhalticher/formeller Mängel zurückweisen.
Das ganze per Einschreiben.


Wenn dann immer noch verweigert wird, kann man immer noch denAnwalt einschalten. Dann zahlt die Kosten dafür wenigstens die Vermieterin.


Richtig, es sei denn der TE hat eine Rechtsschutzversicherung, dann könnte diese Formalie übersprungen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@TE

Falls Sie RS haben, direkt Anwalt beaufrragen, ansonsten würde ich vorgehen, wie HvS es schrieb (sry ich bin davon ausgegangen, Sie hätten die Belegeinsicht gehabt)

Allerdings sind Hausmeister und Hausreinigung zum Vorjahr unverhändert geblieben, Sie zahlen pro Jahr lediglich 230 EUR, das sind im Monat knapp 20 EUR, das ist jetzt nicht viel. Wie haben Sie die 49.249€ ermittelt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Einsicht in alle Belege, notfalls mit anwaltlicher Hilfe, wurde ja schon angeraten. Ich möchte nur noch einen kleinen Hinweis zur Sichtweise geben. Du schreibst, die Nebenkostenabrechnung sei um 488% gestiegen. Das ist falsch, wenn ich deine Abrechnung richtig verstanden habe. 2015 betrug die Nebenkostenabrechnung 976,84 Euro, 2016 1251,28 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 28%. Auch heftig, aber eben beileibe keine 488%.

Nur auf den Nachzahlungsbetrag zu schauen, bringt nichts. Die Gesamtrechnung ist die relevante Größe. Und da ist die Steigerung eben deutlich niedriger. Möglicherweise lässt sich das zum Teil durch das defekte Ventil erklären. Wenn dem so ist, wird's aber nicht wirklich helfen. Denn die Heizkosten wurden ja verbraucht. Und Schadensersatz aufgrund des Mangels gibt es nur, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat (§ 536a BGB ). Das wird wohl nicht der Fall sein, da der Vermieter ja davon nichts wusste und wohl kaum das Ventil selber kaputt gemacht hat. Von daher wird man meiner Meinung nach an der Stelle nicht wirklich weiterkommen. Das ist dann schlicht Pech.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Hallo, wir hatten immer eine Nebenkostenabrechnung um die 130€. Jetzt sind es ~640€.

Heizkosten:
1a. Die Heizkosten sind von 1,2MWh auf 3,1 MWh gestiegen, obwohl wir genau so geheitzt haben wie in den letzten paar Jahren. Ich habe gerade gemerkt, dass der Regler der Heizung im Wohnzimmer defekt ist und die Heizung immer volle Pulle heizt, obwohl sie auf 0 steht. Keine Ahnung wie lange schon. Da gehen wir nur selten dran.


Es war ein außergewöhnlich kalter Winter. Wenn man da so heizt wie immer, verbraucht man automatisch mehr Energie.
Was das Thermostat angeht, welches defekt zu sein scheint: Das regelt die Raumtemperatur. Wäre es schon länger defekt, müssteaufgefallen sein dass das Wohnzimmer wärmer war als sonst.
Wurde das defekte Thermostat dem Vermieter gemeldet?

Zitat:

1b. Wir bekommen keine Aufstellung der Heizkosten. Nur eine Abrechnung für das ganze Jahr zusammengefasst. (Gasheizung). Muss der Verieter nicht genau Monat für Moant nachweise von sich selbst erbringen und der Rechnung dabei legen?


Nein, er muss nur eine Abrechnung über die gesamte Heizperiode machen, nicht monatlich.


Zitat:

3. Hausmeister.
Der Hausemeister kostet im Jahr 2897€ für je mind. 14 Wohnungen = 49.249€. Der schiebt einmal die Mülltonnen raus und wechselt hier und da mal eine Glühbirne.

Wer räumt dann den Schnee, entfernt Laub, kehrt, putzt?

2897€ für 14 Wohnungen sind gerade mal 207 Euro pro Wohnung. Das ist extrem günstig! Sin gerade mal 17,25 im Monat. Da ist maximal eine Stunde Arbeit für drin, pro Wohnung. Für Reparaturen ist da keine Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Hausmeister: (2978,99€) / 230,40€
Hausreinigung: (3655€) / 243,72€


Damit erledigt5 sich die Frage hinsichtlich der Reinigung.

Deine 2897€ aus dem Eingangspost waren wohl ein Tipfehler?
Macht auch nichts. 230,40€ ist immernoch extrem günstig...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
Auch die Hausmeisterkosten sind recht üppig .

Wie kommt der Entschluss?
Die ca 49.000€ Kosten im Jahr sind ganz real, ein Hausmeister in Vollzeit hat damit ein monatliches Einkommen von ca 2500€ brutto, wer geht dafür arbeiten, sind nicht mal 1700€ netto. Lohnnebenkosten und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen mal beachten, dann ist die Summe nicht üppig.


-- Editiert von 0815Frager am 31.03.2017 23:38


Da geht bei mir echt die Hutschnur hoch bei soviel Mumpitz.

Ein Hausmeister für 14 Wohnungen wird kaum gebraucht. In einer alten Anlage hatten wir einen Hausmeister, der für 120 Wohnungen verantwortlich war; Wirtschafltichkeit ist geboten!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
Auch die Hausmeisterkosten sind recht üppig .

Wie kommt der Entschluss?
Die ca 49.000€ Kosten im Jahr sind ganz real, ein Hausmeister in Vollzeit hat damit ein monatliches Einkommen von ca 2500€ brutto, wer geht dafür arbeiten, sind nicht mal 1700€ netto. Lohnnebenkosten und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungen mal beachten, dann ist die Summe nicht üppig.


-- Editiert von 0815Frager am 31.03.2017 23:38


Da geht bei mir echt die Hutschnur hoch bei soviel Mumpitz.

Ein Hausmeister für 14 Wohnungen wird kaum gebraucht. In einer alten Anlage hatten wir einen Hausmeister, der für 120 Wohnungen verantwortlich war; Wirtschafltichkeit ist geboten!


Kann wohl wieder einer nicht lesen. Pro Haus mit 14 Wohnungen 2597 €/Jahr, insgesamt 49.249€/Jahr. Nach Adam Riese sind das also 17 Häuser. Macht 238 Wohnungen.

Und dass bei einem Jahrespreis von 230,40 pro Wohnung "Unwirtschaftlich!!" geschrien wird, ist natürlich Mumpitz.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Im übrigen ist die Überschrift unpassend. Ein Anstieg von 976,84€ auf 1251,28€ sind keinesfalls 488%.,

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Da geht bei mir echt die Hutschnur hoch bei soviel Mumpitz.

Warum sollte ein Hausmeister nicht normal Verdienen, die Gehälter sind im unteren Bereich?
Zitat (von Baldwin123):
Kann wohl wieder einer nicht lesen. Pro Haus mit 14 Wohnungen 2597 €/Jahr, insgesamt 49.249€/Jahr. Nach Adam Riese sind das also 17 Häuser. Macht 238 Wohnungen.

Und dass bei einem Jahrespreis von 230,40 pro Wohnung "Unwirtschaftlich!!" geschrien wird, ist natürlich Mumpitz.

Stimmt auch, der User springt immer sofort an, wenn er befürchtet das mal was zu streichen wäre.

Was einzig ist, die Warmwasser und Heizung, ein Thermostat auf voller Leistung macht ein wenig an Mehrverbrauch aus, nur bei 96m² wurden dadurch auch die anderen Räume mit beheizt. Und es war nun mal in Winter bei den Außentemperaturen her kälter, da ist einiges schon erklärbar.
Einzig was eben der Fall ist, die monatliche Nebenkostenvorauszahlung ist schon in den letzten Jahren zu niedrig gewesen, jedesmal eine Nachzahlung, und eben diesmal eben mehr, durch die Umstände. Und im Bezug auf die steigenden Kosten der Energie sollte der TE eben die Vorauszahlung nach oben anpassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Stimmt auch, der User springt immer sofort an, wenn er befürchtet das mal was zu streichen wäre.


Da gibt es mehr von der Sorte. Ich finde es aber erschreckend, dass hier immer öfter sofort dazu plädiert wird erst mal alles anzuweifeln was der VM oder vom VM beauftragte Personen so machen, ohne überhaupt den Sachverhalt vollständig vertsanden zu haben. Da wird auch nicht nachgefragt, oder der Ratschlag durch ein "wenn es so wäre, dann" abgegrenzt. Und wenn sich die Sachlage im nachhinein doch etwas anders darstellt, wird der eigene Standpunkt dann stur als der trotzdem einzig richtige propagiert. Das hilft weder dem TE noch Mitlesern mit ähnlichen Fragen.

Zitat:

Was einzig ist, die Warmwasser und Heizung, ein Thermostat auf voller Leistung macht ein wenig an Mehrverbrauch aus, nur bei 96m² wurden dadurch auch die anderen Räume mit beheizt.

Korrekt. Es scheint auch nicht aufgefallen zu sein, dass der Raum plötzlich überdurchschnittlich warm war.
Trotzdem muss das Thermostat natürlich repariert werden. Hierzu ist es nötig, den Vermieter über den Defekt zu informieren.
Ein Anspruch zur Nichtbezahlung der Heizkosten besteht dadurch aber nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte ein Hausmeister nicht normal Verdienen, die Gehälter sind im unteren Bereich?


Wenn denn noch Vollzeithausmeister eingstellt werden, ein solcher für ein 14-Parteienhaus ist nicht durchsetzbar, allerdings wenn es 16 Häuser sind mit insgesamt 224 Whg. sieht die Sache schon anders aus, aber auch da würde ich als VM immer auf einen Hausmeistersehrvice zurückgreifen, das ist auf Sicht wirtschaftlicher (unter Berücksichtigung auf Krankheit/Urlaub/Mehrarbeit). Dies aber nur nebenbei.

Die einzige tatsächliche Kostenanhebung (verbrauchsunabhängig) sehe ich beim Aufzug. Aber dort steht lediglich "Aufzug", es ist also durchaus möglich, dass die Wartungskosten und die TüVKosten zusammengezogen wurden. Hier müssen Sie die Belege genau ansehen. Es müsste geprüft werden, ob ein Vollwartungsvertrag vorliegt, und wenn ja, ob bei der Abrechnung die Kosten der Instandsetzung herasugerechnet wurden. In unseren Liegenschaften wird die Aufzugswartung immer von mindestens zwei Fachkräften durchgeführt, hier sollten Sie die Rechnung genau prüfen. 1.000 € pro Nase für eine Prüfung und die dann auch so auszuweisen ist schon recht ungewöhnlich. Wir abeiten mit Otis und Windscheid + Wendel, derartige Abrechnungen pro Nase kenne ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ein Blick in die Belege kann grundsätzlich nie schaden. Auch wuerde ich mir die Abrechnung noch mal mit der Lupe angucken. Die Verwendung des Worts "Miteigentumsteile" in einer BKA liest bei mir zumindest den Anfangsverdacht aus, dass die BKa formal falsch sein koennte.

Allerdings sollte man den Ball flach halten. 100€ BK mit Aufzug + Hausmeister sind fuer 96 qm sensationell günstig.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Allerdings sollte man den Ball flach halten. 100€ BK mit Aufzug + Hausmeister sind fuer 96 qm sensationell günstig.


Sehe ich ganz genau so.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ich habe mir nochmal die Zahlen anschaut und bin der Meinung, dass die so nicht stimmen können. Wenn man die Einzelbeträge zusammenrechnet, kommt man auf ganz andere Werte. Von daher würde ich von meiner Seite erstmal pauschal an alle genannten Zahlen ein Fragezeichen machen und insbesondere keine Schlüsse aus diesen ziehen wollen. Der Sachverhalt ist mit diesen Zahlen nicht zu verstehen, weil die Zahlen mindestens zum Teil unklar sind.

Ist aber auch eh wurscht. Der Vermieter will Geld. Das mus er begründen und Einsicht in die Belege geben. Diese Einsicht zu fordern, ist aus Sicht des Mieters absolut nicht unmoralisch. Und klar müssen alle Belege gezeigt werden. Wie will der Mieter sonst auch überprüfen, für welche Arbeiten der Hausmeister angestellt ist.

PS: Mängelmeldung wegen des Heizkörperventils muss auch erfolgen. Sonst gibt es in der nächsten Heizperiode das gleiche Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Allerdings sollte man den Ball flach halten. 100€ BK mit Aufzug + Hausmeister sind fuer 96 qm sensationell günstig.


Ja der Aufzug ist wirklich recht günstig, allerdings muss auch diese Rechnung richtig sein. Wenn sich herausstellt, dass zu Gunsten des Mieters sich verrechnet wurde, muss er nicht dagegen angehen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich habe mir nochmal die Zahlen anschaut und bin der Meinung, dass die so nicht stimmen können. Wenn man die Einzelbeträge zusammenrechnet, kommt man auf ganz andere Werte.


Das kann ich so nicht bestätigen. Überprüfend zuzsammenzählen lassen sich ohnehin nur die Heiz- und Wasserkosten, weil nur hier der Gesamtbetrag eingestellt wurde. Da komme ich 2015 zu garkeiner Abweichung, und 2016 zu einer geringfügigen von etwa 16€. Das wäre dann abzuklären woran es liegt.

Die Hausmeisterkosten sind aber nicht nur sensationell günstig, sondern haben sich im Vergleich zum Vorjahr auch nicht verändert. Warum man also gerade bei dem Punkt herumstochern soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Ich würde das Augenmerk viel mehr auf die Aufzugswartung legen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Das kann ich so nicht bestätigen
Na super. "= 976,84€" ergibt sich auf jeden Fall nicht als Summe der Beträge davor. Bereits die Fixkosten liegen da deutlich drüber. Das wird somit nicht die Gesamtsumme sein. Von daher ist dein "100 Euro BK" und der Schluss "sensationell günstig" nicht wirklich belastbar.

Aber die ganze Diskussion ob günstig oder nicht ist eh irrelevant. Mangel "kaputtes Ventil" melden, mit Fristsetzung Einsicht in alle Belege fordern und dann notfalls auch einklagen. Viel mehr gibt es da eigentlich nicht zu sagen und die Info gabs im Wesentlichen schon in Post #1 und #2.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Das kann ich so nicht bestätigen
Na super. "= 976,84€" ergibt sich auf jeden Fall nicht als Summe der Beträge davor.


Doch! Ich rechne es dir vor:
Abrechnung Heiz und Betriebskostenabrechnung:
Heizung 176,10€
Grundkosten für 96qm 158,34€
Warmwasser 237,90€
Grundkosten für 96qm 140,24€
Kaltwasser 218,21€
2 Zähler 46,05€
-----------------
= 976,84€

Zitat:
Bereits die Fixkosten liegen da deutlich drüber.


Mumpitz

Zitat:
Das wird somit nicht die Gesamtsumme sein. Von daher ist dein "100 Euro BK" und der Schluss "sensationell günstig" nicht wirklich belastbar.


976,84€/12=81,40€ monatliche Betriebskosten. Deutlich weniger als 100 Euro und somit meiner Ansicht nach sensationell günstig.

Bei den Kosten 2016 liegen wir dann knapp über 100, aber da wurde auch bedeutend mehr geheizt!

Außerdem sind 19,20 für Hausmeister und 21,69 für den Aufzug auch sensationell günstig. 2016 sinds halt 38,50 für den Aufzug, der Grund wurde genannt.

-- Editiert von Baldwin123 am 02.04.2017 11:52

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
1000 Miteigentumsanteile in Klammern / Wir als Mieter
Allgemeinstrom: (953,04€) / 76,24€
Aufzugskosten: (3253,32€) / 260,26€
Hausmeister: (2879,99€) / 230,40€
Hausreinigung: (3655,73€) / 243,72€
Müll: (2736,29€) / 218,90€
Versicherung: (1929,58€) / 154,37€
Grundsteuer: 268,85€

Das war mit Fixkosten gemeint. Und das liegt nunmal deutlich über den 1000 Euro. Und in diesen Kosten sind übrigens auch Hausmeister und Aufzug enthalten, über die du dich ausgelassen hast. Jetzt versuch mal das "100€ BK mit Aufzug + Hausmeister" irgendwie umzuinterpretieren, sodass es wieder richtig wird. Überschlägig komme ich eher auf 2400 Euro und damit 200 Euro pro Monat Nebenkosten.

Das wars aber nun endgültig von mir zu den Zahlen. Es kommen immer wieder Mieter ins Forum, die sich über Nebenkostenabrechnungen aufregen. Meistens ist es eine eher diffuse Vorstellung, dass das nicht richtig sein könnte. Einzig sinnvolle Lösung für das Problem ist meiner Meinung nach die Überprüfung der Belege. Entweder findet man dann wirklich falsche Positionen oder der Mieter muss einsehen, dass er sich grundlos aufgerregt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Gastkonto):
1000 Miteigentumsanteile in Klammern / Wir als Mieter
Allgemeinstrom: (953,04€) / 76,24€
Aufzugskosten: (3253,32€) / 260,26€
Hausmeister: (2879,99€) / 230,40€
Hausreinigung: (3655,73€) / 243,72€
Müll: (2736,29€) / 218,90€
Versicherung: (1929,58€) / 154,37€
Grundsteuer: 268,85€

Das war mit Fixkosten gemeint. Und das liegt nunmal deutlich über den 1000 Euro. Und in diesen Kosten sind übrigens auch Hausmeister und Aufzug enthalten, über die du dich ausgelassen hast. Jetzt versuch mal das "100€ BK mit Aufzug + Hausmeister" irgendwie umzuinterpretieren, sodass es wieder richtig wird.


Die 100 stammen erstens nicht von mir, und zweitens sind sie ja offenkundig kein exaktes Ergebnis.

Zitat:
Überschlägig komme ich eher auf 2400 Euro und damit 200 Euro pro Monat Nebenkosten.


Dass rechnen nicht zu deinen Stärken zählt hast du ja bereits bewiesen. Ich rechne also vor:

81,40 + 19,20 + 21,69 = 122,29. Mehr als 100, aber weit von 200 entfernt...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@cauchy

Zitat:
Das wars aber nun endgültig von mir zu den Zahlen. Es kommen immer wieder Mieter ins Forum, die sich über Nebenkostenabrechnungen aufregen. Meistens ist es eine eher diffuse Vorstellung, dass das nicht richtig sein könnte. Einzig sinnvolle Lösung für das Problem ist meiner Meinung nach die Überprüfung der Belege. Entweder findet man dann wirklich falsche Positionen oder der Mieter muss einsehen, dass er sich grundlos aufgerregt hat.


Manchmal ist es auch so, dass der Mieter eine Abrechnung nicht lesen kann, bzw. er nicht durchblickt, schlicht aus der Tatsache heraus, dass er - im Gegensatz zu Ihnen oder mir - nur einmal im Jahr eine solche erhält.

Das Zahlenwerk ist rein rechnerisch in Ordnung, legt man das auf die bewohnten 95 qm um ist es wirklich eine verbrauchsgünstige Wohnung mit rd. 120 € NK/mtl. und rd. 100 €/mtl. für HK+Wasser wobei die HK wirklich gering sind für eine Wohnung dieser Größe. Wobei bei den NK zu beachten ist, dass der Hausmeister wohl auch die Gartenpflege übernimmt, da eine solche Positionn in der Abrechnung nicht aufgeführt wurde, da geht die Arbeit wohl weit über das Tonnen rausstellen und wieder reinbringn hinaus.

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#26
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Manchmal ist es auch so, dass der Mieter eine Abrechnung nicht lesen kann, bzw. er nicht durchblickt, schlicht aus der Tatsache heraus, dass er - im Gegensatz zu Ihnen oder mir - nur einmal im Jahr eine solche erhält.
Auch möglich. Ich halte nur nicht viel davon, herumzurätseln, ob eine Abrechnung nun noch im Durchschnitt liegt oder nicht. Wenn der Teilnehmer glaubt, die Abrechnung sei falsch, so muss er die Belege einsehen. Wenn er sie selber nicht verstehen kann, dann muss er halt jemanden dafür bezahlen. Ob sich das in diesem Fall lohnt, mag bezweifelt werden.

Wirklich problematisch finde ich nur das hier:
Zitat (von Gastkonto):
Wir haben Nachweiß verlangt, ob Reparaturen oder ähnliches auf die Mieter abgelegt wurden und die Tätigkeiten die der Hausmeister vollbringt. Diese Unterlagen werden uns verweigert.
Heismeister sind ein sehr diffiziler Punkt im Mietrecht. Es wäre nicht unüblich, wenn sie tatsächlich auch Aufgaben erledigen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind. Von daher finde ich es sehr bedenklich, wenn der Vermieter die Einsicht in die Belege und den Vertrag mit dem Hausmeister verweigert. Und nochmal: Der Vermieter will Geld. Es ist absolut legitim zu überprüfen, ob er dies zu Recht verlangt.

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#27
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):


Wirklich problematisch finde ich nur das hier:
Zitat (von Gastkonto):
Wir haben Nachweiß verlangt, ob Reparaturen oder ähnliches auf die Mieter abgelegt wurden und die Tätigkeiten die der Hausmeister vollbringt. Diese Unterlagen werden uns verweigert.
Heismeister sind ein sehr diffiziler Punkt im Mietrecht. Es wäre nicht unüblich, wenn sie tatsächlich auch Aufgaben erledigen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind. Von daher finde ich es sehr bedenklich, wenn der Vermieter die Einsicht in die Belege und den Vertrag mit dem Hausmeister verweigert. Und nochmal: Der Vermieter will Geld. Es ist absolut legitim zu überprüfen, ob er dies zu Recht verlangt.


Alles korrekt. In diesem Fall geht es aber darum, den Anstieg der Nebenkosten zu ergründen. Und da fallen die Hausmeisterkosten als Erklärung eben raus.

Will man die vertraglichen Tätigkeiten des Hausmeisters trotzdem einsehen, geht das natürlich, und der Vermieter muss die Einsicht auch gewähren.

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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nun ja, wir wissen ja nicht wirklich, was die Mieter verlangt haben zu sehen. Grundsätzlich sollten aber alle Belege der NK eingesehen werden. Dies ist schriftlich einzufordern (Zugangsnachweis nicht vergessen), und wenn der VM dann Einsicht nicht, oder nur teilweise gewährt, dann einen Anwalt einschalten.

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#29
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Wir werden als Nachbarn auf jedenfall einen Anwalt einschalten.
Die NK beziehen sich ja nicht nur auf den Hausmeister. Es stört uns, dass man als Meiter keine Einsicht in die Unterlagen bekommt. Es ist ja auch die Aussage mit dem Fahrstuhl, dass TÜV und Firma mal eben angeblich je 1000€ verlangen dürfen und das auf die Vermieter abgewälzt wird. Das die Vermieterin das auch noch so absegnet ist ja schon der Hammer.

Und nochmal wegen den Heizkosten:
Der Winter war nicht so kalt. Wir wohnen ganz oben und unsere Nachbarn heizen für uns mit. Das bedeutet, das wir unsere Heizung auf 2-3 stehen hatten. Genau so wie im Vorjahr. Es ist unmöglich, dass sich die kosten um beinahe das 2,5 Fache erhöht haben. Ausserdem ist das ein Neubau. Die Dämmung ist nach den neuesten Gesetzen.

Abrechnung wegen inhalticher/formeller Mängel zurückweisen.
Muss das jeder Mieter machen oder reicht ein allgemeiner Brief für alle Mieter die sich an den NK stören?

mfg

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#30
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Danke für die vielen Antworten. Wir werden als Nachbarn auf jedenfall einen Anwalt einschalten.
Die NK beziehen sich ja nicht nur auf den Hausmeister. Es stört uns, dass man als Meiter keine Einsicht in die Unterlagen bekommt.


Wenn die Einsicht verweigert wird, solltet ihr das tun!

Zitat:

Es ist ja auch die Aussage mit dem Fahrstuhl, dass TÜV und Firma mal eben angeblich je 1000€ verlangen dürfen und das auf die Vermieter abgewälzt wird. Das die Vermieterin das auch noch so absegnet ist ja schon der Hammer.


Es gibt eben Vorschriften, an die man sich halten muss. Da kann der Vermieter nichts dafür.
Zum Beispiel muss seit einigen Jahren in größeren Liegenschaften regelmäßig eine Legionellenuntersuchung durchgeführt werden. Die Kosten hierfür dürfen natürlich auf die Betriebskosten umgelegt werden. Soll man nun den Vermieter dafür böse sein, dass es diese Vorschrift gibt?

Zitat:

Und nochmal wegen den Heizkosten:
Der Winter war nicht so kalt. Wir wohnen ganz oben und unsere Nachbarn heizen für uns mit. Das bedeutet, das wir unsere Heizung auf 2-3 stehen hatten. Genau so wie im Vorjahr. Es ist unmöglich, dass sich die kosten um beinahe das 2,5 Fache erhöht haben. Ausserdem ist das ein Neubau. Die Dämmung ist nach den neuesten Gesetzen.


Herrje. Die Stufen auf dem Thermostat sind keine Leistungsangaben, sondern Raumtemperaturen. Und dass der Winter nicht kalt war, mag zwar deiner Empfindung entsprechen, tatsächliach aber war es einer der kältesten Winter seit langem.
Wenn du den Wärmeverbrauch trotzdem anzweifelst, wende dich diesbezüglich an deinen Vermieter, der wird das dann an die Abrechnungsfirma weitergeben. Aber mach dir da keine großen Hoffnungen. So lange der Wärmemengenzähler geeicht ist, wird da nicht viel bei raus kommen.
Auffällig ist ja nicht nur ein erhöhter Wärmebedarf 2016, sondern ihr habt auch mehr Warmwasser verbraucht.
Im übrigen sind die Energiekosten pro MWh 2016 sogar günstiger geworden...




-- Editiert von Baldwin123 am 03.04.2017 10:18

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