Nebenkostenabrechnung unterschiedliche Wohnungsfläche

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
mklaasen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung unterschiedliche Wohnungsfläche

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe im Dezember meine NK Abrechnung für 2018 (Nov/Dez 2018) erhalten und habe nun 3 verschiedene Wohnungsgrössen.
Im Mietvertrag 65m2 , die Heizkosten werden mit 60,13 m2 und die anderen Positionen wie Versicherungen,Kabelfernsehen , etc. mit 63m2 berechnet. Ist sowas zulässig?

Die Wohnung habe ich zum 01.11. 2018 angemietet bin aber erst Ende Januar 2019 eingezogen und habe davor die Wohnung nur gesäubert, besonders das Bad. Entsprechend vielen für 2 Monate nur Wasser für ca. 6€ an, gleichzeitig aber 1700 Einheiten Heizung verbraucht (ca. 240€ ) obwohl die Heizung aus war. Ich vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt und mir wurde der Verbrauch des Vormieters des ganzen Jahres aufgebrummt.
Kann mich hier wehren?

Ich danke Euch und Grüße


-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:22

-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:25

-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von mklaasen):
Ist sowas zulässig?
Kommt drauf an.

Zitat (von mklaasen):
die Heizkosten werden mit 60,13 m2
und wie weiter ? Komplett nach m², oder zu 50:50, oder zu 70:30 ( Verbrauch:Fläche)

Zitat (von mklaasen):
Ich vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt
Das kann sein. Aber 240,- Heizkosten für 12 Monate wären 20,- pro Monat? bisschen wenig für ca. 60 bis 65 m².
Wie viel bezahlst du monatlich im Voraus für die Heizkosten?
Zitat (von mklaasen):
Kann mich hier wehren?
Ja, du kannst Einsicht in die Jahresabrechnung verlangen. Kannst auch zunächst zurückfragen, ob ein Fehler passiert sei.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von mklaasen):
Im Mietvertrag 65m2 , die Heizkosten werden mit 60,13 m2 und die anderen Positionen wie Versicherungen,Kabelfernsehen , etc. mit 63m2 berechnet. Ist sowas zulässig?


Es kann durchaus sein das die beheizbare Fläche kleiner als die Wohnfläche ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Hast du einen Balkon?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du einen Balkon?


Oder eine Besenkammer und/oder Flur ohne Heizkörper?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mklaasen):
gleichzeitig aber 1700 Einheiten Heizung verbraucht (ca. 240€ ) obwohl die Heizung aus war. Ich vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt und mir wurde der Verbrauch des Vormieters des ganzen Jahres aufgebrummt.
Kann mich hier wehren?


Das ist an sich ja keine Aussage. Welcher Anfangswert steht denn im Übergabeprotokoll, oder falls ihr keines erstellt habt, wie willst Du argumentieren dass der Anfangszählerstand zu gering sei.

Ein einfaches "so viel hab ich nicht verbraucht" reicht da nicht aus.

Berry

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