Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe im Dezember meine NK Abrechnung für 2018 (Nov/Dez 2018) erhalten und habe nun 3 verschiedene Wohnungsgrössen.
Im Mietvertrag
65m2 , die Heizkosten werden mit 60,13 m2 und die anderen Positionen wie Versicherungen,Kabelfernsehen , etc. mit 63m2 berechnet. Ist sowas zulässig?
Die Wohnung habe ich zum 01.11. 2018 angemietet bin aber erst Ende Januar 2019 eingezogen und habe davor die Wohnung nur gesäubert, besonders das Bad. Entsprechend vielen für 2 Monate nur Wasser für ca. 6€ an, gleichzeitig aber 1700 Einheiten Heizung verbraucht (ca. 240€ ) obwohl die Heizung aus war. Ich vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt und mir wurde der Verbrauch des Vormieters des ganzen Jahres aufgebrummt.
Kann mich hier wehren?
Ich danke Euch und Grüße
-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:22
-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:25
-- Editiert von mklaasen am 31.01.2020 12:25
Nebenkostenabrechnung unterschiedliche Wohnungsfläche
31. Januar 2020
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Frage vom 31. Januar 2020 | 12:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung unterschiedliche Wohnungsfläche
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2020 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5630x hilfreich)
Kommt drauf an.ZitatIst sowas zulässig? :
und wie weiter ? Komplett nach m², oder zu 50:50, oder zu 70:30 ( Verbrauch:Fläche)Zitatdie Heizkosten werden mit 60,13 m2 :
Das kann sein. Aber 240,- Heizkosten für 12 Monate wären 20,- pro Monat? bisschen wenig für ca. 60 bis 65 m².ZitatIch vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt :
Wie viel bezahlst du monatlich im Voraus für die Heizkosten?
Ja, du kannst Einsicht in die Jahresabrechnung verlangen. Kannst auch zunächst zurückfragen, ob ein Fehler passiert sei.ZitatKann mich hier wehren? :
#2
Antwort vom 31. Januar 2020 | 16:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag 65m2 , die Heizkosten werden mit 60,13 m2 und die anderen Positionen wie Versicherungen,Kabelfernsehen , etc. mit 63m2 berechnet. Ist sowas zulässig? :
Es kann durchaus sein das die beheizbare Fläche kleiner als die Wohnfläche ist.
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#3
Antwort vom 31. Januar 2020 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5630x hilfreich)
Hast du einen Balkon?
#4
Antwort vom 31. Januar 2020 | 19:03
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatHast du einen Balkon? :
Oder eine Besenkammer und/oder Flur ohne Heizkörper?
#5
Antwort vom 31. Januar 2020 | 19:31
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatgleichzeitig aber 1700 Einheiten Heizung verbraucht (ca. 240€ ) obwohl die Heizung aus war. Ich vermute hier wurde keine Zwischenablesung erstellt und mir wurde der Verbrauch des Vormieters des ganzen Jahres aufgebrummt. :
Kann mich hier wehren?
Das ist an sich ja keine Aussage. Welcher Anfangswert steht denn im Übergabeprotokoll, oder falls ihr keines erstellt habt, wie willst Du argumentieren dass der Anfangszählerstand zu gering sei.
Ein einfaches "so viel hab ich nicht verbraucht" reicht da nicht aus.
Berry
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