Nebenkostenabrechnung verrechnen?

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Hallo Ihr,
vielleicht kennt sich jemand da gut aus, mal angenommen man hat von der Nebenkostenabrechnung ein
Guthaben, kann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?
Ich frage das weil man eine sehr bescheidene Verwaltung haben, und klar ist das die das Guthaben nicht auszahlen.
Also kann man das Gesetzlich so machen?.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Du kannst von der Verwaltung verlangen, das dir das Guthaben ausgezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
kann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?


Ja, man erklärt die Aufrechnung und überweist nur den Rest.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Du kannst von der Verwaltung verlangen, das dir das Guthaben ausgezahlt wird.


Das ist schon klar, mir geht es darum wenn die nicht zahlen. Deswegen die frage, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Bärchen07):
kann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?


Ja, man erklärt die Aufrechnung und überweist nur den Rest.

Berry


Das wäre dann ganz legetim ja?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn die auch nach Fristsetzung (Einschreiben, 14 Tage) nicht auszahlen, ist es ok die Aufrechnung zu erklären.

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