Hallo Ihr,
vielleicht kennt sich jemand da gut aus, mal angenommen man hat von der Nebenkostenabrechnung ein
Guthaben, kann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?
Ich frage das weil man eine sehr bescheidene Verwaltung haben, und klar ist das die das Guthaben nicht auszahlen.
Also kann man das Gesetzlich so machen?.
Nebenkostenabrechnung verrechnen?
8. März 2018
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Frage vom 8. März 2018 | 15:29
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung verrechnen?
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#1
Antwort vom 8. März 2018 | 15:33
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Du kannst von der Verwaltung verlangen, das dir das Guthaben ausgezahlt wird.
#2
Antwort vom 8. März 2018 | 16:06
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatkann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit :
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?
Ja, man erklärt die Aufrechnung und überweist nur den Rest.
Berry
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#3
Antwort vom 8. März 2018 | 16:29
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatDu kannst von der Verwaltung verlangen, das dir das Guthaben ausgezahlt wird. :
Das ist schon klar, mir geht es darum wenn die nicht zahlen. Deswegen die frage, danke.
#4
Antwort vom 8. März 2018 | 16:30
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
Zitat:Zitatkann ich von der Verwaltung verlangen das die das Guthaben von der Nebenkostenabrechnung mit :
der nächsten Miete zu verrechnen?. Geht das?
Ja, man erklärt die Aufrechnung und überweist nur den Rest.
Berry
Das wäre dann ganz legetim ja?
#5
Antwort vom 8. März 2018 | 16:44
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Ja,
aus Deinem Text ist nicht erkennbar, dass irgend etwas dagegensprechen würde.
machmal hilft ein Blick in Wiki um etwas zu verstehen - oder auch ins Gesetz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung_(Deutschland)
Berry
#6
Antwort vom 8. März 2018 | 16:45
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Wenn die auch nach Fristsetzung (Einschreiben, 14 Tage) nicht auszahlen, ist es ok die Aufrechnung zu erklären.
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