Hallo,
Ich bin zum 30.09.2002 aus einer Wohnung ausgezogen und nach 6 Monaten direkt wieder umgezogen. Der Vermieter
der erstgenannten Wohnung hat versucht mir die Nebenkostenabrechnung (fristgerecht erstellt) lt. Kopie am 17.09.03 zukommen zu lassen. Da wohnte ich aber berits in der nächsten Wochnung. Die zweite Adressänderung hatte ich nicht mitgeteilt. Nun hat mich der Vermieter über meine Büro-Telefonnummer (die sich sich geändert hatte) erreicht, meine neue Adresse erfragt und mir die Abrechnungen erneut zugestellt. Muss ich diese zahlen, oder liegt das nun außerhalb der Frist? Er hatte ja meine Büro-Telefonnummer und hätte mich auch schon früher erreichen können.
Vielen Dank im Voraus für eien Antwort.
-- Editiert von markw am 02.01.2006 18:49:57
Nebenkostenabrechnung - verspätete Zustellung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hab ich das richtig verstanden?
Abrechnung für 2002...in 2003 versucht dir zu zu schicken. Du bist umgezogen, dein ehemaliger Vermieter hatte aber deine Büronummer und hat die jetzt / heute erst angerufen, um dir die Nebenkostenabrechnung zu zu stellen?!
Da er deine Nr hat, ist m.E die Verjährung eingetreten... Ich denke näheres werden hier die Experten sagen können!
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
markw scheint nicht nur ein Frischling zu sein, er ist es auch.
Es ist äußerst unanständig, sich ständig auf eine evtl. Verjährung zu berufen.
Im übrigen gehört es zum guten Ton, einem Vertragspartner seine neue Anschrift mitzuteilen. Kein Vermieter ist verpflichtet, Detektiv zu spielen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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@ikarus
wie oft muss man dem Vermieter denn die neue Anschrift mitteilen?!
Jedesmal wenn ich umziehe, bis er mir die NK berechnet hat?!
Sag mal Markw, hattest du keinen Nachsendeantrag gestellt?!
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Hallo M.J.,
ja, es ist richtig. Der Vermieter hat sich erst jetzt telefonsich gemeldet. Einen Nachsendeantrag hatte ich nicht gestellt, da ich allen aktiven Vertragspartnern (Bank, etc.) meine neue Adresse mitgeteilt hatte. An den alten Vermieter hatte ich da nicht mehr gedacht. Das Mietverhältnis war ja bereits ein halbes Jahr beendet.
Hallo Ikarus 02,
ich schließe mich deinem Claim an:
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behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest.
Gruß. MARKW
Hallo!
Wenn Du als ehemaliger Mieter verhindern
wolltest, und danach hört es sich an, dass der Vermieter Dir die Abrechnung zustellen kann, hast Du nun keinen Grund Dich auf Fristüberschreitung zu berufen.
Es heisst in Urteilen regelmäßig, das der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung der Nebenkosten nur dann verfällt, wenn der Vermieter dies schuldhaft zu verantworten hat.
Das ist in diesem Fall sicher nicht gegeben,
so werden es sicher auch die Gerichte interpretieren. Denn Dein verhalten,bzw. die Sache, ist ja doch
sehr leicht zu durchschauen.;)
Wie heisst es noch? Wer anderen eine Grube gräbt....;)
-- Editiert von Odil am 03.01.2006 14:47:57
@Odil,
ich glaube nicht das irgenjemand mehrmahls umzieht nur damit die nebenkostenabrechnug zu spät bei ihm eintrifft.
ich denke nicht das der vermieter die späte zustellung zu verantworten hat und somit muss der fragesteller zahlen.
gruss,
kristijan
@KristijanM
Hallo!
Ich habe nicht gesagt, dass jemand umzieht, um der Nebenkostennachzahlung zu entgehen!!
Es geht doch darum, dass der Vermieter keine aktelle Adresse hatte und diese offenbar dann erst über die Firmenadresse des Mieters erfahren hat. Das Versäumnis liegt beim Mieter darin, dass er den ehemaligen Vermieter über den erneuten Umzug nicht informiert hat.
(Was man ja erwarten kann, wenn innerhalb von 6 Monaten zweimal umzieht)
Das nur zum Verständnis:)
Mal ne Frage....abgesehen mal vom zahlen!
Wenn ich innerhalb eines Jahres 4 x umziehe, wie oft muss ich dem ersten( und denen danach) VM denn meine neuen Adressen geben?
Und @Odil, was ist denn da zu durchschauen? Er ist umgezogen, hat vergessen dem VM seine neue Adresse zu geben
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
@Odil
Ist doch nichts ungewöhnliches, dass man sich eine vorübergehende Wohnung sucht,w enn man aus Berufsgründen in eine andere stadt zieht. Erst mal die 6 Monate Probezeit abwarten. Da sich alles gut entwickelt hat bin ich dann in eine bessere Wohnung gezogen.
Absichtlich den Nebekosten aus dem Weg zu gehen hatte ich nicht vor.
Was bedeutet überhaupt ein Verschulden des Vermieters? Selbst wenn ich ihm die ADressänderung mitgeteilt hätte, so könnte er sich ja auf den Standpunkt stellen sie gar nicht bekommen zu haben.
@m.j.
Gute Frage: Wie oft muss man dem Vermieter neue Adressen zusenden (insbesondere wenn sich dabei die tElefonnummer nicht ändert...)?
Gruß. markw
Hallo alle zusammen,
wie verhält man sich, wenn der Vermieter nach der o.g. telefonischen Kontaktaufnahme und der erfolgten Mitteilung der neuen Adresse einen Mahnbescheid wieder an die alte Adresse sendet? Muss ich jetzt mit rechtlichen Schritten rechnen? Ich wollte mich ja keiner Zahlung absichtlich entziehen.
Danke für einen Rat.
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