Nebenkostenabrechnung von 2004 / 05

25. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sarah_R.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung von 2004 / 05

Hallo ,

heute kam ein Schreiben von unserer Vermieterin , darin enthalten eine Nebenkostenabrechnung von 2004 und 2005. Ist das Rechtsmässig das wir die von 2004 auch nachzahlen sollen/müssen ?

Danke im voraus für die Antworten.

MfG Sarah Rupp




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stephan.schroeder@live.de
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiß, hatte die Abrechnung für 2004 bis 31.12.2005 zugestellt sein. Da ja erst heute, muss nicht für 2004 keine Nachzahlung erfolgen, Guthaben aber bleibt erhalten!

mfg

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#2
 Von 
Sarah_R.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt , das Guthaben bleibt erhalten ?

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 267x hilfreich)

guthaben aus nebenkostenvoauszahlungen verjährt nicht.

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

Sie haben doch etwas in diesem Zeitraum verbraucht.
Mal abgesehen von irgendwelchen Rechtmässigkeiten :

Warum wollen Sie das nicht bezahlen?

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#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

@det11

Weil das ja dann ungerecht ist, wenn der VM die Abrechnung zu spät versendet. Das ist ja dann seine Schuld, damit muss halt der VM dann leben. Aber wenn man eine Nachzahlung erwartet, dann ist das ja was anderes ;)

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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