Hallo ,
heute kam ein Schreiben von unserer Vermieterin , darin enthalten eine Nebenkostenabrechnung von 2004 und 2005. Ist das Rechtsmässig das wir die von 2004 auch nachzahlen sollen/müssen ?
Danke im voraus für die Antworten.
MfG Sarah Rupp
Nebenkostenabrechnung von 2004 / 05
Hallo,
soweit ich weiß, hatte die Abrechnung für 2004 bis 31.12.2005 zugestellt sein. Da ja erst heute, muss nicht für 2004 keine Nachzahlung erfolgen, Guthaben aber bleibt erhalten!
mfg
Was heißt , das Guthaben bleibt erhalten ?
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guthaben aus nebenkostenvoauszahlungen verjährt nicht.
Sie haben doch etwas in diesem Zeitraum verbraucht.
Mal abgesehen von irgendwelchen Rechtmässigkeiten :
Warum wollen Sie das nicht bezahlen?
@det11
Weil das ja dann ungerecht ist, wenn der VM die Abrechnung zu spät versendet. Das ist ja dann seine Schuld, damit muss halt der VM dann leben. Aber wenn man eine Nachzahlung erwartet, dann ist das ja was anderes
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