hallo,
wir haben einen abrechnungszeitraum vom 01.04.-31.03.
unser vermieter der sonst kein nk-abrechnung gemacht hat (obwohl er gemußt hätte) kommt jetzt (13.01.2010) auf die idee vom 01.04.2005-31.03.2009 abzurechnen, also 4 jahre mit entsprechenden nachzahlungen für jedes jahr. was müssen wir denn davon bezahlen und was ist verjährt und welche auswirkungen für die verjährung hat der vom kalenderjahr abweichende abrechnungszeitraum?
dank für eure antworten und beste grüße
b.
-- Editiert am 14.01.2010 23:20
Nebenkostenabrechnung von 2005-2009?
14. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2010 | 23:09
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung von 2005-2009?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2010 | 00:19
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
Den letzten beißen diesmal nicht die Hunde (aber die anderen).
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#2
Antwort vom 15. Januar 2010 | 10:24
Von
Status: Schüler (482 Beiträge, 361x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 17. Januar 2010 | 13:00
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo,
danke für deine antwort Scalar.2.
aber nochmal, wie ist denn die regelung?
abrechnungszeitraum +1 jahr für nachzahlungen kann gefordert werden oder länger?
in unserem falle wäre das 1. jahr bis 31.03.2010 für die 08/09 abrechnung?
oder wie ist hier die rechtslage?
beste grüße
b.
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#4
Antwort vom 17. Januar 2010 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
quote:
bis 31.03.2010 für die 08/09 abrechnung?
Yo.
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